BBl 2018 7235

Bundesgesetz über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Gesetz, AtraG) (Auflösung der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte)

Bundesgesetz Entwurf über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Gesetz, AtraG) (Auflösung der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Finanzkommission des Ständerates vom 19. Oktober 20181 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 14. November 20182, beschliesst:

I Das Alpentransit-Gesetz vom 4. Oktober 19913 wird wie folgt geändert:

Art. 20 Abs. 3, 4 und 5 Aufgehoben

II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt das Gesetz am 1. Dezember 2019 in Kraft. Andernfalls bestimmt die Koordinationskonferenz das Inkrafttreten.