BBl 2022 2656
Bundesbeschluss über die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene 2025–2030 (Entwurf)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. September 20222,
beschliesst:
Art. 1
Für die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene, einschliesslich Nachtzügen, in den Jahren 2025–2030 (Art. 37a CO2-Gesetz vom 23. Dezember 20113) wird ein Verpflichtungskredit von 180 Millionen Franken bewilligt.
Tritt die Änderung vom …4 des CO2-Gesetzes erst auf den 1. Januar 2026 in Kraft, so beträgt der Verpflichtungskredit 150 Millionen Franken.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.