Parliamentary business: PUBLICA-Gesetz. Änderung (21.054)

BBl 2022 705

Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) (Sanierung der Vorsorgewerke der geschlossenen Rentnerbestände)

www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2022

Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) (Sanierung der Vorsorgewerke der geschlossenen Rentnerbestände)

Änderung vom 18. März 2022

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. Juni 20211, beschliesst:

I Das PUBLICA-Gesetz vom 20. Dezember 20062 wird wie folgt geändert:

Art. 24 Abs. 3 zweiter Satz 3 ... Hat der Bund zuvor Sanierungsbeiträge nach Artikel 24a geleistet, so fliessen die verbleibenden Mittel zurück in den Bundeshaushalt.

Art. 24a Sanierung der Vorsorgewerke der geschlossenen Rentnerbestände 1 Ergibt die versicherungstechnische Überprüfung eines Vorsorgewerks mit einem geschlossenen Rentnerbestand (geschlossenes Vorsorgewerk) eine Unterdeckung im Sinne des BVG3 von 5 oder mehr Prozent, so richtet der Bund dem Vorsorgewerk Sanierungsbeiträge aus, bis die Unterdeckung beseitigt ist. 2 Die Sanierungsbeiträge werden nach Vorliegen der Jahresabschlüsse der einzelnen geschlossenen Vorsorgewerke mit dem darauffolgenden Voranschlag des Bundes beantragt.