BBl 2024 1459

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich

Präambel

Bundesbeschluss

über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich

vom 14. Juni 2024

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Oktober 20232,

beschliesst:

Art. 1

Das Abkommen vom 20. Oktober 20223 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

Nationalrat, 14. Juni 2024

Der Präsident: Eric Nussbaumer
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 14. Juni 2024

Die Präsidentin: Eva Herzog
Die Sekretärin: Martina Buol

Datum der Veröffentlichung: 25. Juni 2024

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Oktober 2024