BBl 2025 1113

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen

Präambel

Bundesbeschluss

über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen

vom 21. März 2025

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 20242,

beschliesst:

Art. 1

Das Abkommen vom 21. Dezember 20233 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

Ständerat, 21. März 2025

Der Präsident: Andrea Caroni
Die Sekretärin: Martina Buol

Nationalrat, 21. März 2025

Die Präsidentin: Maja Riniker
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Datum der Veröffentlichung: 1. April 2025

Ablauf der Referendumsfrist: 10. Juli 2025