BBl 2025 2308

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) (Entwurf)
(RTVG)

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 30. Juni 20251
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 24. März 20063 über Radio und Fernsehen wird wie folgt geändert:

Art. 25 Abs. 3 Bst. d

Die Konzession bestimmt namentlich:

  1. die Einzelheiten der Berücksichtigung der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz bei der Vergabe von Aufträgen durch die SRG; sie kann entsprechende Mindestanteile vorschreiben.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.