BBl 2025 3425
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung des bestellten Gütertransportangebots auf der Schiene
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
und Artikel 12 des Gütertransportgesetzes vom 21. März 20252,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Januar 20243,
beschliesst:
Art. 1
Für Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Gütertransportangebots auf der Schiene wird ein Verpflichtungskredit von 40 Millionen Franken für die Jahre 2026–2029 bewilligt.
Art. 2
Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 von 104,4 Punkten mit Basis Dezember 2020 = 100 Punkte sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
2023: + 2,2 Prozent;
2024: + 1,9 Prozent;
2025: + 1,1 Prozent;
ab 2026: jährlich + 1,0 Prozent.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 24. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog | Nationalrat, 6. März 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |