BBl 2025 3427
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
und Artikel 15 des Gütertransportgesetzes vom 21. März 20252,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Januar 20243,
beschliesst:
Art. 1
Für die A-Fonds-perdu-Beiträge an die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene wird ein Verpflichtungskredit von 180 Millionen Franken für die Jahre 2027–2032 bewilligt.
Das UVEK wird ermächtigt, für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2032 zulasten des Verpflichtungskredits höchstens 20 Millionen Franken für untergeordnete Sachausgaben zu finanzieren.
Art. 2
Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 von 104,4 Punkten mit der Basis Dezember 2020 = 100 Punkte sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
2023: +2,2 Prozent;
2024: +1,9 Prozent;
2025: +1,1 Prozent;
ab 2026: jährlich +1,0 Prozent.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 24. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog | Nationalrat, 6. März 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |