BBl 2025 3444

Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) (Entwurf)
(USG)

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 20. Oktober 20251
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 7. Oktober 19833 über den Umweltschutz wird wie folgt geändert:

Art. 65b Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

Gesuche um Abgeltungen an die Kosten von Massnahmen nach Artikel 32ebis Absätze 10 und 11 werden in Abweichung von Artikel 36 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 19904 nach dem im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Recht beurteilt, wenn mit den Massnahmen vor Inkrafttreten der Änderung vom 27. September 2024 begonnen wurde oder diese bereits abgeschlossen sind. Sie sind spätestens bis zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmung beim Bundesamt einzureichen.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat beschliesst das Inkrafttreten.