BBl 2025 3624
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026–2028
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
und auf Artikel 30a des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20092,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 20253,
beschliesst:
Art. 1
Für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Verkehrsangebots des regionalen Personenverkehrs wird für die Jahre 2026–2028 ein Verpflichtungskredit von 3524,7 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2024 (107,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
2025: +0,3 %;
2026: +0,7 %;
2027: +0,9 %;
2028: +1,0 %.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 9. Dezember 2025 Der Präsident: Stefan Engler | Nationalrat, 11. Dezember 2025 Der Präsident: Pierre-André Page |