BBl 2026 1885
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026–2032
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. September 20252,
beschliesst:
Art. 1
Für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle wird für die Jahre 2026–2032 ein Verpflichtungskredit von 66,1 Millionen Franken zur Modernisierung ihrer Organisation, ihrer Arbeitsprozesse und ihrer Informatiksysteme bewilligt.
Art. 2
Der Betrag des Verpflichtungskredits basiert auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Juni 2025 (107,5 Punkte; Dezember 2020 = 100 Punkte) sowie auf den folgenden Teuerungsannahmen:
2026: +0,6 %;
2027: +0,8 %;
2028: +0,9 %;
ab 2029: +1,0 %.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 5. März 2026 Der Präsident: Pierre-André Page | Ständerat, 18. Juni 2026 Der Präsident: Stefan Engler |