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EUR-Lex-Hilfe

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Öffentliches Recht

Kurzanleitung EUR-Lex für das ab dem 1. Juli 2013 rechtsverbindliche elektronische Amtsblatt der EU

Suche mit Amtsblatt-Fundstelle Nehmen wir an, Sie stossen auf die Angabe «ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1». – http://eur-lex.europa.eu – «Amtsblatt» (rechts oben)

– Jahr (2017), Reihe (L) und Nummer (117) eingeben:

– Die gewünschte Sprache wählen und im Inhaltsverzeichnis den Text anklicken, der auf S. 1 beginnt.

Mit dieser direkten Suche im Amtsblatt gelangen Sie jeweils zur ursprünglichen Version des Rechtsaktes.

Suche mit Dokumentennummer Nehmen wir an, Sie stossen auf die Angabe «Verordnung (EU) 2017/7451». – http://eur-lex.europa.eu – Suchformular rechts auf der Seite ausfüllen:

– Zur ursprünglichen Version des Rechtsaktes gelangen Sie, wenn Sie den obersten Link oder das PDF-Symbol anklicken. Sie haben auch Zugang zur letzten konsolidierten Fassung:

NB: Die letzte konsolidierte Fassung ist die aktuellste konsolidierte Version des Rechtsaktes. Es kann dabei jedoch nicht garantiert werden, dass dieser Text den gegenwärtigen Stand des geltenden Rechts wiedergibt (vgl. http://eur-

Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates, ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1.

In der konsolidierten Version sind einleitend die Änderungen des Rechtsaktes aufgeführt:

Hinweise: – Für Texte, die ab dem 1. Juli 2013 veröffentlicht wurden, ist die elektronische Fassung des Amtsblatts rechtsverbindlich.

– Für Texte, die vor dem 1. Juli 2013 veröffentlicht wurden, kann Ihnen nur das Amtsblatt der Europäischen Union2 in seiner gedruckten Fassung absolute Zuverlässigkeit bieten, denn nur diese ist für diese Texte rechtlich massgebend3 . Sie finden das Amtsblatt in juristischen Bibliotheken.

Vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon auf Dezember 2009 hiess das Amtsblatt «der Europäischen Gemeinschaften». Art. 297 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU); Beschluss 2009/496/EG, Euratom des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen über den Aufbau und die Arbeitsweise des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union, ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 41; zuletzt geändert durch Beschluss 2012/368/EU, Euratom, ABl. L 179 vom 11.7.2012, S. 15.