02.3006

BVG. Regelungsbedarf bei Invaliditätsleistungen

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Regelungsbedarf im Bereich der Invaliditätsleistungen vorzulegen, insbesondere:

  • Übergang vom Beitrags- zum Leistungsprimat während der Aktivitätsdauer und nach der Pensionierung (inhaltliche und finanzielle Konsequenzen, Notwendigkeit einer Übergangszeit zur Kapitalbildung usw.);

  • Risikoselektion bei der Prämiengestaltung aus gesundheitlichen und Invaliditätsrisiken.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.