21.3970
Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorzulegen.
Grundlage für den gesetzgeberischen Handlungsbedarf sind die Erkenntnisse aus:
dem Schlussbericht der beiden GPK vom 22. Juni 2021 zur Inspektion "Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde",
den Erfahrungen der GK im Zusammenhang mit der Amtsenthebung bzw. Nichtwiederwahl und der Strafverfolgung von Mitgliedern der Bundesanwaltschaft
den Arbeiten zur Umsetzung des Postulats Jositsch 19.3570.
Die Reform soll sich im Rahmen des "Status Quo Plus" gemäss erwähntem GPK-Bericht bewegen, womit namentlich die Wahlzuständigkeit für BA und AB-BA beim Parlament verbleiben soll.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.