25.082
Elektronisches Gesundheitsdossier. Bundesgesetz
Zusammenfassung
Botschaft vom 5. November 2025 zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.11.2025
Bundesrat beschliesst Neuausrichtung: Elektronisches Gesundheitsdossier E-GD löst EPD ab
Der Bundesrat möchte das Gesundheitssystem mit einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stärken, das der ganzen Bevölkerung automatisch zur Verfügung gestellt wird. Das E-GD wird alle relevanten Gesundheitsinformationen einer Person an einem Ort bündeln und sie durch alle Lebensphasen – von Vorsorgeuntersuchungen bis zur Behandlung von Krankheiten – begleiten. Im Rahmen einer grundlegenden Neuausrichtung werden die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung im Vergleich zum heutigen elektronischen Patientendossier (EPD) angepasst – und im neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) klarer geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 die Botschaft an das Parlament überwiesen.
Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) beruht auf einer komplexen Struktur mit zahlreichen privaten Anbietern und einem aufwendigen Eröffnungsprozess. Diese Hindernisse führten dazu, dass die Nutzung des EPD bis jetzt unter den Erwartungen blieb. Der Bundesrat setzt daher mit dem neuen Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier auf eine grundlegende Neuausrichtung: Aus dem EPD wird das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD). Das neue Gesundheitsdossier stellt den Menschen mit seiner persönlichen Gesundheitsbiografie ins Zentrum, indem er die Übersicht über seine relevanten medizinischen Daten erhält, unabhängig vom Wohnort oder wo und bei welcher medizinischen Fachperson eine Behandlung erfolgt. Alle relevanten Gesundheitsdaten sind so digital an einem Ort verfügbar – jederzeit und überall, gerade im Notfall.
Freiwillig und Kontrolle über eigene Gesundheitsdaten
Das E-GD muss man nicht beantragen: Neu erhält jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos ein Dossier. Die Kantone informieren die Bevölkerung vor der Eröffnung persönlich und umfassend über Nutzung und Rechte. Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder es jederzeit einfach löschen lassen. So bleibt das elektronische Dossier wie bisher eine freiwillige Dienstleistung und die Patientenrechte werden gestärkt.
Die behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten, die heute in den Patientenakten verschiedener Arztpraxen und Spitälern verteilt sind, werden künftig auch im E-GD der Inhaberinnen und Inhabern abgelegt. Diese behalten die volle Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten und entscheiden selbst, wer auf welche Informationen zugreifen darf und welche Daten nicht im E-GD abgelegt werden sollen.
Alle Gesundheitsfachpersonen machen mit
Schon heute sind alle Spitäler und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Neu werden auch Ärztinnen und Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und weitere ambulante Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen. Das ist wichtig, denn der grösste Nutzen des E-GD entsteht, indem es möglichst von allen genutzt wird. Das verbessert die Wirksamkeit und Behandlungsqualität für alle.
Verbesserungen für Bevölkerung, Fachpersonen und Gesundheitswesen
Im E-GD können unterschiedliche Gesundheitsdaten sicher abgelegt werden, etwa Konsultationsberichte von Spezialistinnen und Spezialisten oder Spitalaustrittsberichte, aber auch strukturierte Einträge wie Impfungen, Medikamente oder Laborwerte. Von einem benutzerfreundlichen System und einem besseren Überblick über relevante Gesundheitsdaten profitieren die Patientinnen und Patienten, da so die Behandlungsqualität entlang der gesamten Versorgungskette erhöht wird – ein entscheidender Schritt hin zu einer koordinierten Gesundheitsversorgung.
Gleichzeitig profitieren auch die Gesundheitsfachpersonen und das Gesundheitssystem: Dank den obligatorischen technischen Standards werden die Systeme der Spitäler, der Ärzte und die weiteren Leistungserbringer die Informationen ins E-GD automatisch hochladen können. Doppelspurigkeit wird vermieden, der Informationsfluss verbessert, der administrative Aufwand reduziert und die Effizienz im Gesundheitswesen insgesamt gesteigert.
Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
Das E-GD baut auf einer zentralen technischen Infrastruktur auf. Der Bund wird das Informationssystem verantworten und eine schweizweit einheitliche Lösung sicherstellen. Er ist ausserdem für die Weiterentwicklung der Infrastruktur zuständig. So kann die Effizienz des Systems gesteigert werden. Die Kantone tragen die laufenden Betriebskosten und stellen den Betrieb einer sogenannten Gemeinschaft auf ihrem Gebiet sicher. Diese Gemeinschaften – das sind beispielsweise zusammengeschlossene Spitäler, Arztpraxen, Apotheken und andere Gesundheitsinstitutionen – garantieren mit Kontaktstellen, dass die Bevölkerung einen niederschwelligen Zugang zu Unterstützung in Zusammenhang mit ihrem E-GD hat. Die Kontaktstellen dienen als erste Anlaufstelle für alle Fragen.
Starker Datenschutz
Die Sicherheit der Daten hat für den Bundesrat weiterhin oberste Priorität. Er hat im neuen EGDG daher entsprechend hohe Anforderungen an den Datenschutz verankert. Der Bund trägt die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Daten und sorgt dafür, dass die Daten in der Schweiz aufbewahrt werden.
Das elektronische Gesundheitsdossier ist ein zentrales Element der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das neue E-GD mit den vorgeschlagenen Anpassungen sowie Verbesserungen am System und an der Struktur deutlich besser aufgesetzt ist als das bestehende EPD. So können im Sinne des Service Public der Nutzen für alle Beteiligten gestärkt und eine kontinuierliche Weiterentwicklung erleichtert werden.
In einem nächsten Schritt wird die Vorlage vom Parlament behandelt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs durchführen. Es ist davon auszugehen, dass das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden kann.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 14.09.2026
Nationalrat gibt grünes Licht für elektronisches Gesundheitsdossier
Der Nationalrat hat in seiner ersten Debatte der Herbstsession einem neuen elektronischen Gesundheitsdossier zugestimmt. Dieses soll das heute nur wenig genutzte elektronische Patientendossier ablösen.
Mit 134 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen entschied die grosse Kammer, den Gesetzesentwurf des Bundesrates anzunehmen. Der Nationalrat hat als erste Kammer über das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) beraten. Nun folgt der Ständerat.
Automatisch und kostenlos
Nach den Plänen des Bundesrates sollen künftig alle Einwohnenden in der Schweiz automatisch und kostenlos ein E-GD erhalten. Wer kein E-Dossier will, kann der Eröffnung widersprechen oder die Daten jederzeit löschen lassen. Auch über die Zugriffsrechte sollen alle selbst entscheiden können.
Mit einem neuen Bundesgesetz sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.
"Die Schweiz hinkt bei der Digitalisierung weiter hinterher. Das hat gewichtige Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung", sagte der Sprecher der GLP-Fraktion, Patrick Hässig (ZH). "Die Vorlage ist ein dringend benötigter Reset".
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hatte gezeigt, dass zu viel im Gesundheitswesen noch analog erledigt wird. Nicht nur arbeiten etliche Arztpraxen noch mit Papier, sondern es sind obendrein unterschiedliche Systeme im Einsatz.
Neben Spitälern, Pflegeheimen und neu zugelassenen Praxen sollen künftig auch medizinische Einrichtungen wie Apotheken oder Physiotherapiepraxen verpflichtet werden, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen.
Bisheriges E-Dossier wird nicht genutzt
Seit mehreren Jahren können Bürgerinnen und Bürger bereits ein elektronisches Patientendossier eröffnen. Bisher machten nur wenige davon Gebrauch - nur rund 125'000 Personen haben aktuell ein digitales Dossier, was weit unter den Erwartungen liegt. Auch sind heute nicht alle Gesundheitseinrichtungen am System angeschlossen, weshalb der Nutzen überschaubar ist.
"Das elektronische Patientendossier war nicht befriedigend, fand kaum Zuspruch und wurde kaum genutzt", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Nationalrat. Die Vorlage des Bundesrates sei ein Paradigmenwechsel. Das E-GD entfalte seine Wirkung nur, wenn es in der ganzen Schweiz umgesetzt und von allen Gesundheitsakteuren genutzt werde.
Es gehe darum, die Schwachstellen des elektronischen Patientendossiers (EPD) zu eliminieren und "nicht die gleichen Fehler zu wiederholen", sagte Kommissionssprecherin Sarah Wyss (SP/BS). Das heutige EPD habe wichtige Grundlagen geschaffen, jetzt brauche es die nächste Generation, sagte Thomas Rechsteiner (Mitte/AI). Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei kein Selbstzweck, sondern müsse den Patientinnen und Patienten dienen.
Für Manuela Weichelt (Grüne/ZG) standen Datenschutz und Patientennutzen im Mittelpunkt. "Das Dossier gehört den Patientinnen und nicht den Kontrolleuren der Versicherer", sagte sie. Es gehe darum, die Gesundheitskompetenzen der Menschen und das Informationsmanagement der Ärzte zu stärken.
Zweifel an Finanzierung und Datenschutz
Eine Minderheit aus der SVP wollte nicht auf das Gesetz für das E-GD eintreten. Sie sei nicht davon überzeugt, dass nun alles funktionieren solle, sagte Sprecher Andreas Glarner (AG), gerade weil die Kosten nicht zuverlässig bekannt seien. Das Parlament solle zuerst zustimmen und erst danach erfahren, wie teuer das Vorhaben werde.
Es werde ein weiterer "staatlicher Blindflug" in Milliardenhöhe befürchtet, sagte Glarner. "Geschwindigkeit ersetzt keine Sorgfalt", ergänzte er. Es sei fahrlässig und nicht fortschrittlich, nach einem gescheiterten Projekt schon das nächste in Angriff zu nehmen.
Kritisiert wurde von der SVP auch, dass für alle Einwohnenden direkt ein E-GD erstellt werden soll. Bei derart sensiblen Daten müsse eine ausdrückliche Selbstbestimmung vorliegen, fand sie. Es sei fragwürdig, ob die Nicht-Eröffnung oder Löschung des Dossiers bei älteren Menschen oder Personen mit Sprachschwierigkeiten funktioniere, so Glarner. Auch sei ein System, das Gesundheitsdaten der gesamten Bevölkerung an einem Ort bündle, ein Ziel für Cyberangriffe.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
sgk.csss@parl.admin.ch