25.8225
Bundesgesetz über die Überwachung von staatlichen Beihilfen
Wortlaut
Ermöglicht die Möglichkeit der Aufsichtsbehörde, bereits bei blossem Zweifel eine «vertiefte Prüfung» zu eröffnen (Art. 16 Abs. 1), eine übermässige Rechtsunsicherheit für potenzielle Empfänger staatlicher Beihilfen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)