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Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028-2030

Zusammenfassung

Botschaft vom 19. August 2026 zum Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028-2030

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Budget 2027 mit IAFP 2028–2030

Ab sofort ist das Budget 2027 in elektronischer Form auf der Webseite der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) aufgeschaltet. Die gedruckte Version erscheint Anfang September.

Nachdem der Bundesrat am 24. Juni 2026 die Eckwerte zum Budget 2027 bekannt gegeben hat, liegt nun der Budgetentwurf im Detail vor. An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat die «Botschaft zum Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030» (Voranschlag mit IAFP) verabschiedet. Darin sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Bundes aufgeführt, wie sie für das Jahr 2027 vorgesehen sind, sowie die Aussichten für die drei darauffolgenden Planjahre.

Die «Botschaft zum Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030» besteht aus zwei Bänden:

  • Band 1: Bericht zum Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan

  • Band 2: Voranschlag mit IAFP der Verwaltungseinheiten
    (Behörden und Gerichte, EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, WBF, UVEK)

Auf der Webseite der EFV finden Sie zusätzlich:

  • eine Zusammenfassung mit Grafiken: «Bundeshaushalt im Überblick»

  • unser Datenportal (mit grafischen Darstellungen)

  • Zeitreihen (Excel-Dateien)

Medienmitteilung vom 24. Juni 2026: «Budget 2027: Entlastungspaket und Mehreinnahmen verbessern die Finanzlage»

Verhandlungen

Medienmitteilung der Finanzkommission des Ständerates vom 25.08.2026

Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 (26.041 ns)

Die Kommission nahm am 25. Juni 2026 Kenntnis von den am Vortag vom Bundesrat materiell beschlossenen Grundzügen des Voranschlags 2027. Nachdem der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 die Botschaft zum Voranschlag 2027 des Bundes mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 formell verabschiedet hatte, hat die Kommission nun die Beratung des Voranschlags aufgenommen.

Wie üblich hat sie zuerst den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur in der Schweiz und der weltweit erwarteten Wirtschaftsentwicklung angehört. Im Mittelpunkt der anschliessenden Diskussion standen die im Kontext des hohen Ölpreises bedingte Inflationsentwicklung in der Schweiz sowie die möglichen Auswirkungen des Wechselkurses auf die Schweizer Wirtschaft und die künftige Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone.

Anschliessend hat sich die FK-S von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die erste Hochrechnung 2026 vorstellen lassen. Die Zahlen per Ende Juni lassen ein deutlich besseres Ergebnis erwarten als veranschlagt. Anstelle eines Defizits von 0,7 Milliarden Franken dürfte ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 0,8 Milliarden Franken erzielt werden – und dies unter Berücksichtigung eines Nachtragskredits über 970 Millionen Franken, den der Bundesrat im Rahmen des Nachtrags II 2026 zur Finanzierung zusätzlicher Rüstungsausgaben beantragen wird. Die Verbesserung gegenüber dem Voranschlag ist in erster Linie auf den deutlich höheren Ertrag aus der Gewinnsteuer zurückzuführen. Zwar zeigt sich die gesamte Kommission erfreut über die positive Entwicklung der Aussichten für 2026, doch weisen einige Kommissionsmitglieder darauf hin, dass solche Steuereinnahmen stark schwanken und möglicherweise nicht nachhaltig sind, weshalb sie zu einer gewissen Zurückhaltung raten. Da die Zahlen in der Staatsrechnung systematisch besser ausfallen als im Voranschlag, sprechen sich andere Kommissionsmitglieder wiederum dafür aus, die Schätzmethoden für dessen Erstellung zu überarbeiten, um realitätsnähere Prognosen zu erhalten. Die FK-S hat zudem darüber diskutiert, ob der Nachtragskredit über 970 Millionen Franken für Rüstungsausgaben gerechtfertigt ist. Die eingehende Beratung wird im vierten Quartal im Rahmen der Prüfung des Nachtrags II zum Voranschlag 2026 erfolgen.

Ferner hat die FK-S die allgemeine Diskussion über den Voranschlag 2027 geführt. Dieser sieht einen strukturellen Überschuss von 185 Millionen Franken vor, der dem finanzpolitischen Handlungsspielraum entspricht. In diesem Zusammenhang hat das Eidgenössische Finanzdepartement darauf hingewiesen, dass dank den voraussichtlich höheren Einnahmen und der Umsetzung des vom Parlament beschlossenen Entlastungspakets 2027 die Vorgaben zur Schuldenbremse eingehalten werden können. Der vorgesehene Anstieg der Ausgaben, insbesondere im Verteidigungs- und Sozialbereich, dürfte mittelfristig nur einen äusserst geringen finanzpolitischen Handlungsspielraum lassen. Es wurden mehrere Fragen zu den veranschlagten Mitteln für die Finanzierung der Personen mit Status S, zur Entwicklung der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe sowie zu den prognostizierten Steuereinnahmen gestellt. Diese Fragen werden die Subkommissionen der FK bei der Beratung des Voranschlags eingehend behandeln.

Nachdem die FK-S formell auf den Voranschlag 2027 eingetreten ist, werden die zuständigen Subkommissionen im Oktober dessen Detailberatung vornehmen. Sie werden dann der FK-S im Hinblick auf deren Sitzung vom 16. und 17. November 2026 Anträge stellen. Der Voranschlag kommt in der Wintersession in die Räte.

Medienmitteilung der Finanzkommission des Nationalrates vom 08.09.2026

Ende Juni befasste sich die FK-N zum ersten Mal mit den Grundzügen des Voranschlags 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 (26.041 ns). Damit läutete sie den Beginn der diesjährigen Budgetberatung ein. An ihrer Sitzung vom 7. und 8. September 2026 hat die Kommission ihre Beratungen fortgesetzt.

Sie hat den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Geldpolitik der SNB und zu den wirtschaftlichen Aussichten in der Schweiz und weltweit im Voranschlagsjahr 2027 angehört. Thematisiert worden sind die Inflationsentwicklung und die aktuelle Geldpolitik der SNB, aber auch um die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der geopolitischen Spannungen im Nahen Osten, die zu höheren Energiepreisen führen und das Weltwirtschaftswachstum dämpfen. Der Präsident des Direktoriums der SNB hat auch Fragen zu den von der SNB angestrebten Eigenmitteln, zur langfristigen Sicherung künftiger Gewinnausschüttungen an den Bund und die Kantone sowie zur Höhe der Eigenmittel der SNB beantwortet.

Zudem hat die Eidgenössische Finanzverwaltung der Kommission die erste Hochrechnung 2026 für den Haushalt des Bundes vorgestellt. Gestützt auf die aktuellen Schätzungen rechnet der Bund für das laufende Jahr mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,8 Milliarden Franken. Veranschlagt war ein Defizit von 0,7 Milliarden Franken. Die Verbesserung gegenüber dem Voranschlag 2026 erklärt sich vor allem durch deutlich höhere Gewinnsteuereinnahmen (+1,6 Mrd. Fr.). Darüber hinaus rechnet die Finanzverwaltung mit Kreditresten in der Grössenordnung von 1,7 Milliarden Franken, Nachtragskrediten in Höhe von 1,2 Milliarden Franken – davon 970 Millionen Franken für zusätzliche Rüstungsausgaben – sowie mit Kreditüberschreitungen von 1,25 Milliarden Franken.

Im Hinblick auf die Detailberatung hat die FK-N mit der Vorsteherin des EFD eine allgemeine Aussprache zum Voranschlag 2027 geführt. Die Vorsteherin des EFD hat die Kommission über die geplanten Massnahmen informiert, mit denen die Einhaltung der Schuldenbremse sichergestellt werden soll. Zum ersten Mal seit sieben Jahren sind im Voranschlag keine ausserordentlichen Ausgaben vorgesehen, da die Ausgaben für Schutzsuchende aus der Ukraine nun vollständig als ordentliche Ausgaben eingestellt sind. Dank dem Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27), mit welchem die Ausgaben 2027 um rund 1,4 Milliarden Franken gesenkt werden können, weist der Voranschlagsentwurf des Bundesrates einen strukturellen Überschuss von 167 Millionen Franken auf. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden somit eingehalten. Die Vorsteherin des EFD hat der FK-N ausserdem die Nachmeldung des Bundesrates vom 26. August 2026 vorgestellt. Diese führt im Voranschlag 2027 zu Mehrausgaben von 17,5 Millionen Franken. Die Mittel sind für Massnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel aufgrund der diesjährigen extremen Trockenheit und Hitze vorgesehen.

Obwohl die Schuldenbremse 2027 eingehalten wird, stehen die Bundesfinanzen weiter unter Druck. Der starke Anstieg der Ausgaben für die Armee, die AHV und den Finanzausgleich werden den Bundeshaushalt weiter belasten. Den aktuellen Prognosen zufolge werden die Vorgaben für die Schuldenbremse nur bis 2029 eingehalten. Für 2030 wird mit einem leichten strukturellen Finanzierungsdefizit gerechnet.

Die zuständigen Subkommissionen der FK-N nehmen die Detailberatung zum Voranschlag 2027 am 8. und 9. September auf. Sie werden die Beratungen im Oktober fortsetzen und der FK-N im Hinblick auf deren Sitzung vom 9., 10. und 11. November 2026 Anträge stellen. Die eidgenössischen Räte behandeln den Voranschlag in der Wintersession.

Auskünfte

Sekretariat der Finanzkommissionen (FK)

fk.cdf@parl.admin.ch

Finanzkommission (FK)