26.054

Bundesbeschluss über die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038

Zusammenfassung

Botschaft vom 19. Juni 2026 zum Bundesbeschluss über die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.06.2026

Der Bundesrat unterstützt Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 in der Schweiz

Der Bundesrat steht Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 in der Schweiz positiv gegenüber. Er hat Anfang Jahr die Eckwerte für die Unterstützung des Sportgrossanlasses festgelegt. In der Vernehmlassung wurde der Planungsbeschluss nun grossmehrheitlich begrüsst. Er sieht einen Bundesbeitrag von 200 Millionen Franken vor. An seiner Sitzung vom 19. Juni hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Das Internationale Komitee (IOK) führt mit der Schweiz einen privilegierten Dialog für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 (OPWS). Das heisst, dass die Schweiz bis Ende 2027 ohne Konkurrenz ihr Dossier ausarbeiten kann. Erfüllt es die Anforderungen des IOK in Bezug auf das Austragungs- und Finanzierungskonzept sowie die Vermächtnis- und Nachhaltigkeitsziele, erhält die Schweiz den Zuschlag für die Durchführung der Spiele.

Der Bundesrat steht dem Projekt OPWS 2038 positiv gegenüber und sieht in diesem Sportgrossanlass grosse Chancen, so etwa für die Weiterentwicklung des Sports, für technische Innovationen, für die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die touristische Wertschöpfung wie auch für das positive Ansehen der Schweiz im Ausland. Der Bundesrat hat deshalb bereits im September 2024 seine grundsätzliche Unterstützung zugesagt und Anfang dieses Jahres seinen Vorschlag für die Unterstützung des Bundes am Projekt OPWS 2038 in die Vernehmlassung geschickt.

Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv

In der Vernehmlassung wurde der vorgesehene Planungsbeschluss grossmehrheitlich begrüsst und unterstützt. Aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung und der weiteren Entwicklung des Projekts in den vergangenen Monaten ergeben sich keine grundsätzlichen Änderungen an den vom Bundesrat bisher festgelegten Eckwerten einer Unterstützung der OPWS 2038. Der Bundesrat hat von den Resultaten der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Bundesbeitrag: 200 Millionen Franken – keine Haftung für Defizite

Der Bundesrat sieht im Planungsbeschluss einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken vor. Die Unterstützung des Bundes erfolgt unter der Bedingung, dass sich die Kantone und Gemeinden gemeinsam mit mindestens dem gleichen finanziellen Beitrag an den Kosten für die Planung und Durchführung der OPWS 2038 beteiligen. Der Bundesbeitrag wird verwendet für die Mitfinanzierung der Paralympischen Spiele (60 Millionen), die Verbilligung der ÖV-Nutzung durch Besucherinnen und Besucher (50 Millionen), die Mitfinanzierung von weiteren Aufwänden der Trägerorganisation (80 Millionen) sowie die Deckung möglicher, heute noch nicht absehbarer Aufwände (10 Millionen). Nicht enthalten sind in diesem Betrag die Finanzierung der Sicherheitsaufgaben, die der Bund im Rahmen seiner üblichen Zuständigkeiten übernehmen wird.

Der Planungsbeschluss hält ausserdem fest, dass der Bund keine Haftung für allfällige Defizite der OPWS 2038 übernehmen wird. Der für die Organisation zuständige Verein sieht eine privat finanzierte Defizitgarantie von 200 Millionen Franken vor. Er rechnet mit Gesamtkosten von 2,2 Milliarden Franken für die Spiele; die Einnahmen stammen nebst den Beiträgen der öffentlichen Hand aus Sponsoring, Merchandising, Ticketverkauf und einem substanziellen Beitrag des IOK.

Kein fakultatives Referendum

Der Bundesrat stuft den Planungsbeschluss unverändert als nicht «von grosser Tragweite» ein, womit er nicht dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Das erwartete finanzielle Engagement des Bundes ist erheblich kleiner als bei vorangegangen Kandidaturprojekten für OPWS; zudem erscheinen die mit dem Austragungs- und Finanzierungskonzept verbundenen Risiken für den Bund kontrollierbar. Das dezentrale Austragungskonzept führt dazu, dass für Parlamente und Bevölkerung dort, wo Wettkämpfe stattfinden, Mitsprache möglich sein wird.

Verhandlungen

Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates

Medienmitteilung der Finanzkommission des Nationalrates vom 26.06.2026

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) kommt in einem Mitbericht zuhanden der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) zum Schluss, dass der auf 200 Millionen Franken gedeckelte Bundesbeitrag an die Kosten zur Durchführung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2038 in der Schweiz aus finanzpolitischer Sicht vertretbar ist. Sie empfiehlt der WBK-N ohne Gegenstimme, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen. Im Weiteren lehnt sie die politischen Bestrebungen, den Planungsbeschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen, kategorisch ab.

Für die FK-N sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben, den vom Bundesrat unterbreiteten Planungsbeschluss, der die Grundzüge der Unterstützung des Bundes für die Vorbereitung und Durchführung der Winterspiele 2038 enthält, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken kann nicht als «von grosser Tragweite» im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes angesehen werden. Die Unterstellung des Beschlusses unter das fakultative Referendum würde de facto der Durchführung eines Finanzreferendums entsprechen. Dieses Instrument gibt es zwar in einigen Kantonen und Gemeinden, nicht aber auf Bundesebene.

Die Höhe des Bundesbeitrags von maximal 200 Millionen Franken erachtet die Kommission angesichts des zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzens und der mehrheitlich privaten Finanzierung als vertretbar. Sie weist zudem darauf hin, dass die Vorlage des Bundesrates eine Defizitgarantie des Bundes für Swiss Olympic, den Verein «Olympische und Paralympische Winterspiele 2038» oder das Internationale Olympische Komitee ausschliesst. Im Weiteren begrüsst die FK-N, dass das Vorhaben vor allem auf die bestehende Infrastruktur setzt und sich so die Kosten sowie die Umweltauswirkungen in Grenzen halten lassen. Sie ersucht die WBK-N mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Planungsbeschlussentwurf des Bundesrates gutzuheissen (26.054 n).

Auskünfte

Sekretariat der Finanzkommissionen (FK)

fk.cdf@parl.admin.ch

Finanzkommission (FK)

Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 04.09.2026

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) unterstützt den Bundesbeschluss zu den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 (26.054) in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Sie beantragt verschiedene Ergänzungen insbesondere zu Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Regionalprodukten, Berichterstattung und demokratischen Verfahren. Eine Minderheit lehnt den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung ab.

Die Kommission teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die Winterspiele 2038 eine Chance für den Sport, die Jugend und den nationalen Zusammenhalt darstellen. Gleichzeitig unterstreicht sie die Bedeutung von Nachhaltigkeit und begrüsst die vorgesehene feste und begrenzte Finanzierung durch den Bund.

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die WBK-N, die Spiele nach hohen nationalen und internationalen Standards zu Nachhaltigkeit, Transparenz und Gouvernanz durchzuführen. Dazu gehören insbesondere die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine Sozial- und Kulturcharta. Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab. Mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich zudem gegen Sonderregelungen oder Ausnahmen von geltenden Standards aus. Eine Minderheit lehnt diese Einschränkung ab. Eine Verpflichtung von Bund, Standortkantonen und -gemeinden, Schäden an Natur, Landschaft und Klima mit substanziellen Naturvermächtnissen auszugleichen, lehnte sie mit 17 zu 8 Stimmen ab. Eine Minderheit hält an letzterer Forderung fest.

Weiter will die Kommission Schweizer Regional-, Landwirtschafts- und Weinbauprodukte im Rahmen der Spiele fördern (24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Verbesserungen der Barrierefreiheit bei dauerhaft genutzten Sportanlagen, Infrastrukturen und öffentlichen Verkehrsmitteln sollen nach den Spielen bestehen bleiben (17 zu 1 Stimme bei 7 Enthaltungen).

Die Trägerorganisation soll die zuständigen parlamentarischen Kommissionen mindestens jährlich über den Stand der Kandidatur und der Vorbereitungen, die finanzielle Entwicklung und die Einhaltung der festgelegten Eckwerte informieren sowie nach den Spielen einen Schlussbericht vorlegen (einstimmig).

Zudem soll ausdrücklich festgehalten werden, dass die Beteiligung von Kantonen und Gemeinden den nach kantonalem und kommunalem Recht erforderlichen parlamentarischen und gegebenenfalls direktdemokratischen Beschlüssen unterliegt (16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Eine Minderheit erachtet diese Präzisierung als unnötig.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Bundesbeschluss nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Mehrheit erachtet die demokratische Legitimation durch die vorgesehenen Entscheide in Kantonen und Gemeinden als gewährleistet. Eine Minderheit ist der Ansicht, angesichts der langfristigen Auswirkungen der Spiele solle das Volk das letzte Wort haben.

Auskünfte

Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)

wbk.csec@parl.admin.ch

Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)