26.3815
Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Wahl- und Abstimmungskampagnen
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Gesetzesänderungen vorzulegen, die erforderlich sind, damit politische Inhalte, die mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder manipuliert und im Rahmen von Wahlkampagnen oder Volksabstimmungen eingesetzt werden, eindeutig als solche erkennbar sind.
Festgelegt werden sollen insbesondere:
die Pflicht, klar und leicht erkennbar anzugeben, wenn Bilder, Videos oder Tonaufnahmen mithilfe von KI-Tools erstellt oder bearbeitet wurden;
der Geltungsbereich der Massnahme unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit;
die Kontroll- und Umsetzungsmodalitäten.
Begründung
Dank künstlicher Intelligenz lassen sich heute äusserst realistische Bilder, Videos und Tonaufnahmen erstellen. Diese Instrumente halten rasch Einzug in die politische Kommunikation und werden bei Wahlkämpfen und Volksabstimmungen zunehmend zum Einsatz gelangen.
Diese Technologien einzusetzen ist an sich nicht problematisch. Sie können neue Möglichkeiten der Kommunikation und der politischen Teilhabe bieten. Wenn jedoch künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte ohne jeglichen Hinweis präsentiert werden, wird es immer schwieriger, zwischen Realität und Simulation zu unterscheiden.
Die freie Meinungsbildung und die Ausübung der politischen Rechte setzen voraus, dass die Bürgerinnen und Bürger über die notwendigen Informationen verfügen, um die politischen Botschaften, denen sie ausgesetzt sind, richtig einschätzen zu können.
Das Ziel dieser Motion besteht weder darin, die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken, noch darin, den Einsatz künstlicher Intelligenz in der politischen Kommunikation zu verbieten. Es geht einzig und allein darum, Transparenz zu gewährleisten.
Wer an einer Abstimmung oder an einer Wahl teilnimmt, muss wissen können, ob ein Bild, ein Video oder eine Tonaufnahme tatsächlich stattgefundene Ereignisse wiedergibt oder mithilfe von KI-Tools erzeugt oder verändert wurde.
Transparenz stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen und trägt dazu bei, die Qualität der öffentlichen Debatte im digitalen Zeitalter zu wahren.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen bewusst, die sich im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich Meinungsäusserungsfreiheit und demokratische Meinungsbildung stellen.
Die in der Motion aufgeworfenen Fragen weisen einen engen Zusammenhang zu weiteren parlamentarischen Vorstössen auf: zur Motion 26.3864 Klopfenstein Broggini «Ausländische Finanzierung von politischer Werbung zu Schweizer Abstimmungen und Wahlen unterbinden», zur Motion 26.4002 Mahaim «Einsatz künstlicher Intelligenz in Abstimmungs- und Wahlkampagnen. Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Demokratie» und zur Motion 26.4001 Weichelt «Transparenz bei politischer Online-Werbung stärken». Diese Vorstösse behandeln zwar jeweils spezifische Themen, sie betreffen jedoch alle die digitale politische Kommunikation. Die Postulate 26.3658 Gapany und 26.3659 Feller thematisieren ebenfalls die Risiken der KI für das Funktionieren demokratischer Institutionen, sind jedoch breiter gefasst.
Bei den Arbeiten zur Regulierung der künstlichen Intelligenz in der Schweiz kommt der Frage der Transparenz eine besondere Bedeutung zu. Derzeit wird eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats ausgearbeitet. Die Vorlage wird die erforderlichen gesetzgeberischen Massnahmen darlegen, insbesondere in den Bereichen Transparenz und Aufsicht, die in der Motion erwähnt sind. Fragen, die sich im Zusammenhang mit der demokratischen Meinungsbildung stellen, werden dabei ebenfalls berücksichtigt.
Der Vernehmlassungsentwurf zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) enthält Transparenzvorgaben zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit. Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen müssen Werbung kennzeichnen, ein Werbearchiv einrichten sowie über systemische Risiken ihrer Dienste berichten. Politische Werbung sowie Risiken für Wahl- und Abstimmungsprozesse sind dabei miterfasst, da sie Teil der öffentlichen Meinungsbildung sind. Der Vorentwurf enthält allerdings keine Kennzeichnungspflicht für die Verbreitung von KI-generierten Inhalten.
Vor diesem Hintergrund scheint es nicht sinnvoll, neue Gesetzgebungsaufträge zu erteilen, die spezifische Fragen isoliert behandeln. Hingegen könnte es nach Ansicht des Bundesrates zielführend sein, den verbleibenden Handlungsbedarf in einem gemeinsamen Bericht zu prüfen, der die verschiedenen Probleme im Bereich der digitalen politischen Werbung beleuchtet.
Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion trotz dieser Vorbehalte annehmen, wird der Bundesrat dem Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfauftrag abzuändern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.