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Die Schweiz gegen Wetterextreme fit machen. Massnahmen gegen Hitze, Trockenheit und für mehr Klimaschutz. Nicht später. Jetzt!

Wortlaut

Über 350 zusätzliche Todesfälle, gelbe Wälder und Felder, Wassermangel auf Alpwirtschaften, tiefe Pegelstände in Flüssen und Speicherseen trotz schmelzender Gletscher: der Sommer 2026 zeigt, was der Klimawandel künftig bringt. Gemäss Klimaszenarien verdreifachen sich ohne Gegenmassnahmen die Hitzetage im Flachland, Dürren kommen statt alle zehn alle drei Jahre vor und die Zahl heftiger Unwetter könnte sich fast verdoppeln.

Die Schweiz muss sich gegen solche extreme Wetterereignisse wappnen: Neue Wasserspeicher, mehr Schwammlandschaften und eine effiziente Gebäudekühlung können die Resilienz stärken. Mit fortschreitendem Klimawandel werden solche Anpassungen aber immer schwieriger und teurer. Von übergeordneter Bedeutung bleibt der Klimaschutz. Mit dem heutigen Kurs wird die Schweiz jedoch weder die Klima-Zwischenziele 2030 noch die Ausbauziele für erneuerbare Energien erreichen.

Angesichts dieser Entwicklung wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was gedenkt der Bundesrat konkret zu unternehmen, um die Resilienz der Schweiz gegen Trockenheit und Hitze zu stärken?

  2. Welchen Bedarf sieht er für zusätzliche Massnahmen zur Stärkung der Wasserspeicherung und -zurückhaltung, um die schmelzenden Gletscher zu ersetzen und das Wasserschloss Schweiz zu erhalten?

  3. Wie will der Bundesrat eine effizientere Gebäudekühlungen sicherstellen?

  4. Wann ergreift der Bundesrat griffige Massnahmen, um die Klima-Zwischenziele für 2030im Verkehrssektor zu erreichen, angesichts der bisherigen Emissionsreduktion gegenüber 1990 von nur 10%?

  5. Welchen Beitrag soll die Elektrifizierung des Verkehrs zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr leisten und welchen Anteil müssten Elektroautos, E-Transporter und E-LKWs am Gesamtverkehr bis 2030 ausmachen, um die Klimaziele zu erreichen?

  6. Welche unmittelbaren Massnahmen gemäss Art. 2 Abs. 4 EnG ergreift der Bundesrat zum Erreichen der Ausbau- und Zwischenziele für die erneuerbaren Energien (aufgeteilt nach Technologie)?

  7. Ist der Bundesrat bereit und welche Möglichkeiten sieht er, die Kosten für die Anpassungsmassnahmen verursachergerechter zu finanzieren, da sowohl die Verfassung als auch das Umweltschutzgesetz und das Gewässerschutzgesetz das Verursacherprinzip als Grundsatz vorsehen?