26.4127
Bedrohungsmanagement schweizweit stärken, Gefährdung früh erkennen und Gewalttaten verhindern
Wortlaut
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Verfügen alle Kantone über ein institutionalisiertes Bedrohungsmanagement gemäss den Empfehlungen der schweizerischen Kriminalprävention? Falls nein: Welche nicht?
Wie unterscheiden sich die kantonalen Bedrohungsmanagements hinsichtlich gesetzlicher Grundlage, Zuständigkeit, Ressourcen und interdisziplinärer Zusammenarbeit?
Welche Mindestanforderungen empfiehlt der Bund für ein wirksames kantonales Bedrohungsmanagement?
Wie wird der Informationsaustausch zwischen Kantonen sichergestellt, wenn eine als gefährlich eingeschätzte Person den Wohnkanton wechselt oder sich in mehreren Kantonen aufhält?
Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Bedrohungsmanagement, Polizei, Strafverfolgung, Gesundheits- und Sozialdiensten sowie weiteren Fachstellen?
Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf für schweizweit verbindliche Mindeststandards, ohne die kantonale Zuständigkeit für die Fallführung aufzuheben?
Welche Erkenntnisse liegen zu Fällen vor, in denen trotz Warnsignalen später schwere Gewaltdelikte verübt wurden? Werden solche Fälle systematisch ausgewertet und kantonsübergreifend geteilt?
Begründung
Die jüngste Amoktat in Aarau wirft erneut Fragen zur Früherkennung schwerer Gewalttaten auf. Der mutmassliche Täter stammt aus dem Kanton Jura. Ob er vor der Tat Behörden oder Fachstellen bekannt war, ist öffentlich noch nicht geklärt.
Der Bund hält fest, dass das Bedrohungsmanagement Sache der Kantone ist, doch die kantonalen Strukturen haben sich unterschiedlich entwickelt. Wirksam ist ein solches System gerade dann, wenn sich Gefährdungen über mehrere Behörden oder Kantonsgrenzen hinweg aufbauen. Und das geschieht selten plötzlich: Drohungen, eskalierende Konflikte oder soziale Isolation entwickeln sich über Zeit und sind oft mehreren Stellen bekannt. Ein professionelles Bedrohungsmanagement führt diese Informationen zusammen, schätzt Risiken ein und ermöglicht präventive Massnahmen.
Die föderale Struktur darf nicht dazu führen, dass die Früherkennung vom Wohnkanton abhängt. Ziel muss ein schweizweit vergleichbares Sicherheitsniveau sein. Angezeigt ist eine sachliche Bestandsaufnahme: Welche Strukturen bestehen, wie funktionieren sie, und wo bestehen Lücken?