26.4130
Wasserquellen vollumfänglich fassen
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen bzw. die Vollzugshilfen zu den Restwasservorschriften des Gewässerschutzgesetzes so anzupassen, dass Quellfassungen im Sömmerungsgebiet zur Sicherstellung der Wasserversorgung von Mensch und Nutztier vollständig, das heisst zu 100 %, gefasst werden können.
Begründung
Die anhaltende Trockenheit zeigt deutlich, dass im Sömmerungsgebiet Anpassungen notwendig sind, um eine langfristige und nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die Verfügbarkeit von Wasser auch in den kommenden Jahren eine zentrale Herausforderung für die Alpbewirtschaftung darstellen wird.
Auf zahlreichen Alpen ist die Wasserversorgung für Mensch und Tier auf eine oder wenige Quellfassungen angewiesen. Die geltenden Restwasservorschriften wurden für Verhältnisse im Talgebiet konzipiert und tragen den besonderen Bedingungen im Sömmerungsgebiet – kleine Einzugsgebiete, geringe Schüttungen, fehlende Alternativen zur Wasserbeschaffung – zu wenig Rechnung. Wird eine Quelle wegen vorgeschriebener Restwassermengen nicht vollständig gefasst, kann bereits eine kurze Trockenperiode zu einem Versorgungsengpass führen, der die Bewirtschaftung einer ganzen Alp gefährdet.
Bleiben griffige Massnahmen aus, muss davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Sömmerungsgebiete mittelfristig nicht mehr bewirtschaftet werden können. Dies hätte zur Folge, dass die Offenhaltung der Kulturlandschaft im Berggebiet nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine solche Entwicklung hätte weitreichende negative Auswirkungen: Studien belegen den engen Zusammenhang zwischen der Bewirtschaftung des Sömmerungsgebiets und der Biodiversität. Zudem sind negative Folgen für das Landschaftsbild sowie für den Tourismus zu erwarten, der massgeblich von einer gepflegten und offenen Alplandschaft abhängig ist.
Die Sömmerung ist ein wichtiger Teil der Arbeitsteilung zwischen dem Tal- und dem Berggebiet und entlastet die Flächen im Talgebiet. Es ist daher dringend notwendig, dass bei der Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz und der Sicherung einer ausreichenden Wasserversorgung im Sömmerungsgebiet die Bewirtschaftungssicherheit stärker gewichtet wird als bisher. Eine Anpassung der Restwasseranforderungen bei Quellfassungen im Sömmerungsgebiet ist dafür eine zentrale und rasch umsetzbare Massnahme.