26.4137

Hitzeaktionsplan

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu
schaffen, um alle Kantone zur Erarbeitung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen
gemäss WHO-Kriterien zu verpflichten. Er soll zudem einen nationalen Aktionsplan
erarbeiten, um die Rahmenbedingungen, die Koordination zwischen den Kantonen und
das Monitoring sicherzustellen.

Begründung

Im Jahr 2024 verfügten acht Kantone über einen Hitzeaktionsplan, in
sechs Kantonen waren ein Hitzeaktionsplan in Erarbeitung und zehn Kantone hatten
lediglich einzelne Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze ergriffen. Zudem
fehlen eine schweizweite Einheitlichkeit und Abstimmung der Massnahmen. Die
Hitzeaktionspläne der Kantone sind für die Städte wichtig, eine enge Koordination ist
notwendig. Wie die Mehrheit der Kantone würden auch die Städte einen nationalen
Hitzeaktionsplan begrüssen, der in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und
Städten erarbeitet wird. Darin könnten die zahlreichen Schnittstellen der drei
Staatsebenen im Bereich Hitze erfasst und die Zuständigkeiten festgelegt werden. Der
aktuelle Sommer hat gezeigt, dass die Bevölkerung - insbesondere die besonders
vulnerable - ungenügend vor der Hitze geschützt ist. Und dass das bisherige Vorgehen:
der Bund veröffentlicht Grundlagen und die Kantone können diese freiwillige umsetzen,
ungenügend ist. Hitzebedingte Todesfälle müssen in Zukunft schweizweit und
insbesondere für die besonders vulnerablen Personen verringert werden, vor allem
angesichts der nachgewiesenen Sterberate durch klimabedingte Hitzewellen. Studien
zeigen zudem, dass in der Vergangenheit in Städten ohne Hitzeaktionsplan die
Übersterblichkeit höher war als in Städten mit Hitzeaktionsplan.