26.4139

Differenzierte Tarife für Pflegeleistungen bei Hitze

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, welche die Tarifpartner verpflichtet, einen neuen Tarif für Pflegeleistungen bei Hitze auszuarbeiten. Dieser Hitze-Tarif soll höhere Entschädigungen vorsehen als normal und ab einer Schattentemperatur von 33 Grad zur Anwendung kommen.

Begründung

Die steigenden Temperaturen belasten die Menschen; insbesondere vulnerable Personen sind besonders betroffen und bedürfen bei Hitzewellen besonderer Aufmerksamkeit und Pflege. Aber auch für das Pflegepersonal entsteht eine herausfordernde Situation: sie müssen auch bei grosser Hitze die körperlich anspruchsvolle Pflegearbeit übernehmen und ausführen. Deshalb muss es für diese geleistete Arbeit bei grosser Hitze eine zusätzliche Entschädigung geben. Der aktuelle Tarif sieht keine Möglichkeit vor, dies abzubilden; deshalb muss der Bundesrat die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Tarifpartner einen entsprechenden differenzierten Tarif ausarbeiten können.