26.4144
Ausnahmen mit Stückzahl null sind keine Ausnahmen. Wie weiter mit der Zulassung von Nutzfahrzeug-Kleinserien?
Wortlaut
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und die Typengenehmigungsverordnung (TGV) stützen sich weitgehend auf EU-Recht ab. Dieses sieht für Fahrzeuge in kleiner Stückzahl bewusst Erleichterungen vor. Die Schweiz übernimmt davon nur einen Teil: Für Personenwagen und leichte Lieferwagen anerkennt sie europäische Kleinserien-Genehmigungen mit bis zu 1500 Fahrzeugen je Typ und Jahr. Für Lastwagen, Busse und Anhänger beträgt die zulässige Stückzahl null, bis die EU-Kommission den Anforderungskatalog festlegt und die Höchstzahl anpasst – was bisher nur für vollautomatisierte Fahrzeuge geschah. Wer hier solche Fahrzeuge in kleiner Zahl baut, trägt deshalb im Gegensatz zu seinen EU-Wettbewerbern denselben Nachweisaufwand wie ein Grossserienhersteller. Dabei bietet das EU-Recht einen zweiten, eigenständigen Weg, den die Schweiz nicht nutzt: die nationale Kleinserien-Typengenehmigung nach Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/858 mit bis zu 250 Fahrzeugen je Typ und Jahr.
Die Carrosserie- und Fahrzeugbaubranche baut fast durchwegs Einzelanfertigungen und Kleinserien – für Transport- und Busunternehmen, Bauwirtschaft, Entsorgung, Gemeinden, Feuerwehren und Rettungsdienste. Für sie entscheidet diese Frage, ob solche Fahrzeuge weiterhin wirtschaftlich im Inland entwickelt und gebaut werden können.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Teilt er die Einschätzung, dass für Lastwagen, Busse und Anhänger – anders als für Personenwagen und leichte Lieferwagen – heute keine praktikable Kleinserienlösung besteht?
Wie beurteilt er das Ausbleiben der delegierten Rechtsakte der EU-Kommission, bis wann rechnet er mit einer Regelung für konventionelle Fahrzeuge, und setzt sich die Schweiz in den zuständigen Gremien dafür ein?
Ist er bereit, in der laufenden VTS-Revision eine nationale Kleinserien-Typengenehmigung nach Artikel 42 zu schaffen, mit der dort vorgesehenen Höchstzahl von 250 Fahrzeugen je Typ und Jahr und gestützt auf den bereits bestehenden europäischen Anforderungskatalog – oder welchen gleichwertigen Lösungsvorschlag hat er vorgesehen?
Wie stellt er sicher, dass in der Schweiz zugelassene Klein- und Sonderserien bei der Übernahme internationaler Vorschriften nicht strenger behandelt werden, als es das EU-Recht für nationale Kleinserien verlangt?
Begründung
Die Begründung erfolgt im eingereichten Text.