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Anpassung der Lohnbestimmungen für von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Personen

Ausgangslage

Stellungnahme des Bundesrates vom 19.08.2026

(...) Der Bundesrat unterstützt den Antrag der RK-S. Eine Entkoppelung der Löhne der von der Bundesversammlung gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträger von den Lohnklassen der Bundesverwaltung erweist sich als zweckmässige Lösung. Sie ver-hindert unerwünschte Mehrkosten und bringt für die Betroffenen keine finanziellen Nachteile mit sich. Mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen bleibt die inhaltliche Kohärenz zum Lohnsystem der Bundesverwaltung bestehen. Der Bundesrat schlägt jedoch vor, in den jeweiligen Verordnungen ausdrücklich festzuhalten, dass sich die neuen Höchstlöhne ebenfalls entsprechend dem vom Bundesrat beschlossenen Teuerungsausgleich erhöhen.


Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Vorlage.

Wortlaut

Die Verordnungen, welche das Arbeitsverhältnis der Richter und Richterinnen der eidgenössischen Gerichte, des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und der stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen sowie der oder des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten regeln, sind so anzupassen, dass den Änderungen per 1. Januar 2027 – sprich der Aufhebung des Ortszuschlags und der Einführung eines Ziellohnes – Rechnung getragen wird. Der Verweis auf das Lohnklassensystem der Bundesverwaltung wird gestrichen; die Löhne werden festgelegt und unterstehen dem Teuerungsausgleich, wie bei den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern.