26.7098
Verzögerung bei der Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung: Werden die Mahngebühren übernommen?
Wortlaut
Wegen Verzögerungen bei der Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung aufgrund technischer Probleme beim SECO mussten oder müssen einige versicherte Personen Mahngebühren bezahlen.
- Garantiert der Bundesrat, diese Mahngebühren zu übernehmen, wenn die Verzögerung auf die Verwaltung zurückzuführen ist?
- Mit welcher Rechtsgrundlage lehnt er die Übernahme dieser Mahngebühren durch den Bund ab?