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Schweizer Weinwirtschaft in der Krise. Wie geht es voran nach dem runden Tisch von August 2024 mit Bundesrat Parmelin und den Akteuren der Weinbranche?

Wortlaut

  • Kommen die Arbeiten zu Anpassungen bei der Zuteilung der Importrechte für Wein – Koppelung an Inlandleistungen gestützt auf Artikel 22 des Landwirtschaftsgesetzes – gemäss dem am runden Tisch vereinbarten Zeitplan voran, wonach ein Inkrafttreten dieser Massnahme auf den 1. Januar 2027 vorgesehen ist?

  • Welche rechtlichen, technischen, administrativen oder durch die internationalen Verpflichtungen der Schweiz bedingten Faktoren könnten die fristgerechte Umsetzung behindern oder verzögern?