26.7706
Gesetzliche Basis für Robotaxis
Wortlaut
Gemäss Zeitungsartikel ist das Astra offen für Gesuche für Robotaxis. Gesetzliche Anpassungen für deren Betrieb seien, wenn überhaupt, nur punktuell nötig. Im Strassenverkehrsgesetz sind die Anwendungsfälle Parkplätze, ein Autobahnpilot und Fahrten auf behördlich genehmigten Strecken geregelt.
Auf welche gesetzliche Grundlage würde sich eine Zulassung von automatisierten Taxis stützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Derzeit finden Versuche mit automatisierten Fahrzeugen statt (Artikel 25h des Strassenverkehrsgesetzes [SVG; SR 741.01]).
Bei einer künftigen regulären Zulassung legt das SVG fest, dass führerlose Fahrzeuge nur auf vom Kanton bewilligten Strecken zugelassen werden dürfen und durch einen Operator beaufsichtigt werden müssen (Art. 25c SVG). Dabei kommt dem Zulassungskanton bei seinem Entscheid ein erheblicher Ermessensspielraum zu (vgl. Art. 45 Abs. 2 der Verordnung über das automatisierte Fahren [VAF; SR 741.59]).