RPW 2000/4 S. 662

Thurgauer Medien AG

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Erwägungen

1. Zusammenschlussvorhaben

Am 31. Oktober 2000 ist beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung des oben genannten Zusammenschlussvorhabens eingegangen.

Die Huber & Co AG (Huber) und die Ruckstuhl Gruppe (Ruckstuhl) beabsichtigen, die regionalen Tageszeitungen von Huber (Thurgauer Zeitung, Bischofszeller Zeitung) und Ruckstuhl (Thurgauer Tagblatt, Thurgauer Volksfreund, Thurgauer Volkszeitung, Bischofszeller Nachrichten) zur "(Neuen) Thurgauer Zeitung" (NTZ) zusammenzuschliessen. Zu diesem Zweck wurde am 26. Oktober 2000 die Aktiengesellschaft "Thurgauer Medien" (TM) gegründet. Huber und Ruckstuhl werden mit Vollzug des Zusammenschlussvorhabens alle ihre Aktivitäten, welche TM für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt, mit allen zugehörigen Rechten und Pflichten auf die TM übertragen. Dies sind namentlich die Redaktionen und Verlage der bereits erwähnten Zeitungen.

Gegenwärtig sind Huber mit [>50%] und Ruckstuhl mit [<50%] an TM beteiligt. Per 1. Januar 2001 wird Ruckstuhl 150 Aktien an Huber übertragen, so dass sich ein Beteiligungsverhältnis von [>50%] für Huber und [<50%] für Ruckstuhl ergibt. Die Kontrolle im kartellrechtlichen Sinn über das neu gegründete Unternehmen wird Huber alleine ausüben.

Huber ist ein in der graphischen Branche tätiges Familienunternehmen. Die Aktien sind weitgehend in der Familie verteilt. Insbesondere sind keine Medienunternehmen an Huber beteiligt. Huber ist tätig als Verlag der Thurgauer Zeitung und verschiedener Fachzeitschriften. Darüber hinaus verlegt und verkauft sie Bücher und hat eine Druckerei, die Aufträge für Kunden in der ganzen Schweiz ausübt. Seit vier Jahren betreibt Huber ausserdem eine Web-Agentur. Schliesslich kontrolliert sie die Lokalradio Thurgau AG und hält die Mehrheit des Aktienkapitals der Uster Nachrichten AG, Herausgeberin der wöchentlich erscheinenden Gratiszeitung "Uster Nachrichten".

Die Ruckstuhl Gruppe setzt sich zusammen aus der Bodan AG (Bodan), der Thurgauer Tagblatt AG (Thurgauer Tagblatt) und der Thur Druck AG (Thur Druck). Alle drei Unternehmen sind in den Bereichen Druckerei und Verlag tätig. Bodan ist Herausgeberin des "Thurgauer Volksfreundes", Thurgauer Tagblatt des "Thurgauer Tagblatts" und Thur Druck der "Thurgauer Volkszeitung" und der "Bischofszeller Nachrichten". Bodan und Thurgauer Tagblatt werden beide vom Mehrheitsaktionär Paul Ruckstuhl kontrolliert. Die beiden Unternehmen sind zu je 50% an Thur Druck beteiligt. Auch an der Ruckstuhl Gruppe sind keine anderen Medienunternehmen beteiligt.

2. Meldepflichtiger Unternehmenszusammenschluss

Als Unternehmenszusammenschluss gilt gemäss Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Kartellgesetzes (KG) jeder Vorgang, durch den ein oder mehrere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über ein oder mehrere bisher unabhängige Unternehmen oder Teile von solchen erwerben. Huber wird das neu gegründete Unternehmen und somit die darunter zusammengefassten Zeitungen durch seine Beteiligung von [>50%] im Sinne des Kartellgesetzes alleine kontrollieren. Das Vorhaben ist daher als Unternehmenszusammenschluss zu qualifizieren.

Gemäss Artikel 9 Absatz 2 KG ist für die Kontrolle von Zusammenschlüssen von Unternehmen, deren geschäftliche Tätigkeit ganz oder teilweise im Verlag, in der Herstellung oder im Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften besteht, das Zwanzigfache der tatsächlich in diesen Bereichen getätigten Umsätze massgebend.

Am vorliegenden Zusammenschlussvorhaben beteiligt ist Huber als kontrollierendes Unternehmen. Falls nur ein Teil eines Unternehmens Gegenstand des Zusammenschlusses ist, so gilt dieser Teil als beteiligtes Unternehmen (Art. 3 Abs. 2 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU)). Im vorliegenden Zusammenhang sind nur die Zeitungsredaktionen der Ruckstuhl Gruppe am Zusammenschlussvorhaben beteiligt. Sie gelten daher als kontrollierte Unternehmen.

Die Umsatzschwellen von Artikel 9 Absatz 1 KG werden unter Berücksichtigung der niedrigeren Werte im Medienbereich überschritten. Das Zusammenschlussvorhaben ist meldepflichtig.

3. Die relevanten Märkte

Der sachlich relevante Markt umfasst alle Waren und Dienstleistungen, welche von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszweckes als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).

Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Dienstleistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

Im vorliegenden Fall besteht kein Anlass, von der bisherigen Praxis der Wettbewerbskommission abzuweichen. Es sind daher die folgenden Märkte zu definieren:

a. Druckereimärkte

Die Druckereibetriebe von Huber und der Ruckstuhl Gruppe werden von TM nicht übernommen, sondern verbleiben bei den vorherigen Gesellschaften.

Auf die Druckereimärkte muss daher im Rahmen dieses Vorprüfungsverfahrens nicht weiter eingegangen werden.

b. Nationaler Werbemarkt

Der Markt für nationale Werbung umfasst die Werbetätigkeit von Unternehmen, die gleichzeitig im gesamten Gebiet der Schweiz oder zumindest in den einzelnen Sprachregionen werben (vgl. Publicitas-Gasser-Tschudi Druck (Publicitas), RPW 1997/2, S. 190 f.). Bei nationalen Kampagnen werden im Rahmen von "Mediamixes" verschiedene Werbeträger berücksichtigt.

Für nationale Kampagnen partizipiert die Thurgauer Zeitung am so genannten "Kombi 1 B", einer Inseratekombination mit dem Landboten und der Schaffhauser Zeitung. An die Stelle der Thurgauer Zeitung wird die NTZ treten. Ab dem 1. Januar 2001 wird diese Inseratekombination mit dem "Zürich Land-Kombi" (Zürcher Oberländer, Zürcher Unterländer, Zürichseezeitung) die Kombination "Nordostschweiz" bilden.

Inseratekombinationen bieten den Werbenden Tarifreduktionen von 10% bis 30%. In der Schweiz existiert eine Vielzahl solcher Inseratekombinationen. Die grössten sind die "Swiss Pools I und II", die unter anderem die Basler Zeitung, die Berner Zeitung, den Tagesanzeiger und das St. Galler Tagblatt umfassen.

Durch die Kumulation der Anzeigenschaltungen in grossen Tages- und Wochenzeitungen (Cash, Weltwoche, Facts) können prozentuale regionale Marktanteile erreicht werden, die es nationalen Anzeigekunden ermöglichen, auf eine Belegung der einzelnen Titel im Thurgau zu verzichten (vgl. Publicitas, RPW 1997/2, S. 191, Rz. 83). Auch diese Zeitungen können also bei der Beurteilung des sachlich relevanten Marktes einen gewissen Einfluss haben.

Der sachlich relevante Markt umfasst daher den Raum für nationale Anzeigen in Zeitungen. Ob eventuelle Einflüsse von anderen Medien mitberücksichtigt werden sollten, kann im vorliegenden Fall offen bleiben, da selbst bei einer engen Marktabgrenzung keine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird.

Der räumlich relevante Markt ist auf die Schweiz abzugrenzen. Die Mehrheit der nationalen Werbeauftraggeber will durch Zeitungswerbung eine möglichst grosse Reichweite erzielen. Aufgrund der Sprachgrenzen, welche für verschiedene Kampagnen einen Einfluss haben können, könnte der räumlich relevante Markt auch auf das Gebiet der Deutschschweiz eingeschränkt werden. Wie bereits bei der sachlichen Marktabgrenzung braucht aber auch dieser Markt letztlich nicht endgültig abgegrenzt zu werden (vgl. Berner Oberland Medien AG/Kooperation der Berner Oberland AG mit der Berner Zeitung AG ("BOM"), RPW 2000/3, S. 423 f.)

c. Regionaler Werbemarkt

Nachfrager nach Werberaum für regionale Werbung sind Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen; meist handelt es sich um in der Region ansässige Unternehmen und Betriebe oder Privatpersonen. Mit regionaler Werbung soll die Bevölkerung in einer bestimmten Region angesprochen werden.

Auch beim regionalen Werbemarkt wird von einem sachlich relevanten Markt für Printmedien ausgegangen. In begrenztem Umfange sind auch andere Werbeträger, wie Lokalfernsehen, Lokalradio oder Direktwerbung zu berücksichtigen (BOM, RPW 2000/3, S. 424, Rz. 46).

Die Thurgauer Zeitung und die Regionalzeitung Hinterthurgau bilden für regionale Werbung die Inseratekombination "TZplus". Diese wird auch durch die NTZ weitergeführt.

Der räumliche Markt umfasst hier nur eine bestimmte Region, nämlich den Kanton Thurgau. Ein Werbeauftraggeber wird den Werberaum nur in jenen Tageszeitungen nachfragen, die in der Region oder sogar am Ort erscheinen.

d. Lesermarkt

Die NTZ wird wie die bisherigen Zeitungen den Charakter einer Regionalzeitung haben, die über lokale und regionale Ereignisse in ihrem Hauptverbreitungsgebiet, dem Kanton Thurgau, berichtet. Gleichzeitig werden auch nationale und internationale Nachrichten sowie gewisse Informationen aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Sport verbreitet.

Eine Unterteilung in einen relevanten Markt für regionale und lokale Berichterstattung und einen für überregionale Berichterstattung drängt sich nicht auf. In der Regel fragen Zeitungsleser gleichzeitig den gesamten Zeitungsinhalt, also sowohl überregionale als auch regionale und lokale Nachrichten nach.

Elektronische Medien, wie Radio und Fernsehen, stellen keine Substitute für Tageszeitungen dar. Der typische Haushalt verfügt über Radio, Fernsehen und ein Zeitungsabonnement. Die verschiedenen Medien ergänzen sich gegenseitig; sie konkurrieren sich kaum (vgl. Publicitas, RPW 1997/2, S. 184, Rz. 43).

Auch Sonntags- oder Wochenzeitungen sind keine Substitute für Tageszeitungen. Die Sonntagszeitung erscheint gerade an einem Tag, an dem keine Tageszeitung erhältlich ist. Wochenzeitungen sind oft themenbezogen und berichten in der Regel weniger über lokale und regionale, sondern mehrheitlich über überregionale Ereignisse (vgl. Publicitas, RPW 1997/2, S. 185, Rz. 44).

Regionale Anzeiger und Gratiszeitungen haben meist nur einen sehr beschränkten redaktionellen Teil. Zudem erscheinen sie in der Regel nicht täglich und erhalten eher lokale Informationen. Auch sie dienen daher nicht als Substitute für Tageszeitungen (vgl. BOM, RPW 2000/3, S. 427, Rz. 62).

Wie bereits im BOM-Entscheid (RPW 2000/3, S. 429, Rz. 70) ist daher von einem relevanten Markt für Tageszeitungen auszugehen, die sowohl über lokale und regionale Ereignisse als auch über nationale und internationale Ereignisse berichten.

Der räumliche Markt umfasst hier den Kanton Thurgau. Der typische Leser interessiert sich für das kulturelle, politische und wirtschaftliche Geschehen in seinem näheren Umfeld. Der Inhalt von Tageszeitungen ist daher regional unterschiedlich. Da TM von seinem Inhalt her das ganze Gebiet des Thurgaus abdeckt, ist hier dieses Gebiet als räumlich relevanter Markt anzusehen.

4. Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten

a. Marktanteile

Die Marktanteile in den geschilderten Märkten präsentieren sich nach Angaben der beteiligten Unternehmen wie folgt:

Relevanter Markt Thurgauer Zeitung

Gesamtausgabe 1 Thurgauer Tagblatt

Kumuliert

Markt für Anzeigenraum in nationalen Zeitungen 2

[0–10%] [0–10 %] [0–10%]

Markt für Anzeigenraum im Kt. Thurgau 3 [30 40%] [10–20%] >20%

Lesermarkt [40-50%] [20-30%] >20%

Die Angabe kumulierter Marktanteile ist angesichts der Überschneidungen in den Verbreitungsgebieten der einzelnen Zeitungen nicht zweckmässig. Gerade im Lesermarkt rechnen die beteiligten Unternehmen mit etwa 6'000 Doppelabonnenten.

Der nationale Werbemarkt ist angesichts der niedrigen Marktanteile nicht vom Zusammenschluss betroffen. Eine nähere Prüfung erübrigt sich. Daraus folgt, dass nur der Markt für regionale Werbung und der regionale Lesermarkt als betroffen im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU gelten.

Regionaler Werbemarkt

Die beteiligten Unternehmen haben nach eigenen Angaben auf dem Markt für regionale Werbung gemessen am Werbedruck 4 für Tageszeitungen und Anzeiger im Kanton Thurgau kumulierte Marktanteile von zirka 47,6%.

Für regional Werbetreibende besteht neben TM die Möglichkeit, in einer konkurrierenden Tageszeitung und Anzeigern Anzeigen zu schalten. Neben Zeitungen wie zum Beispiel dem St. Galler Tagblatt, dem Bodensee Tagblatt und der Regionalzeitung Hinterthurgau sind bei der Berücksichtigung der Wettbewerbsverhältnisse auch die Einflüsse regionaler Privatfernsehsender (Tele Ostschweiz, Tele D, Tele

1 Die Gesamtausgabe Thurgauer Tagblatt setzt sich zusammen aus Thurgauer Volksfreund, Thurgauer Tagblatt, Thurgauer Volkszeitung, Bischofszeller Nachrichten

2 Gemessen am Marktvolumen, wie es im Rahmen des BOM-Entscheides von der WEKO geschätzt wurde (RPW 2000/3, S. 431, Rz. 81)

3 Angaben aus Inseratestatistik der WEMF

4 Werbeausgaben von im Thurgau domizilierten Auftraggebern in Medien, die im Thurgau verbreitet werden

Top, See TV), von Lokalradios (z.B. Radio Top, Radio Aktuell, Radio Seefunk) und von Internet-Plattformen bis zu einem gewissen Grad zu berücksichtigen (vgl. BOM, RPW 2000/3, S. 432, Rz. 87). Auch die (adressierte und unadressierte) Direktwerbung ist als lokaler oder regionaler Werbeträger geeignet.

Soweit es sich bei der regionalen Werbung um Rubrikenanzeigen (Immobilien-, Stellen-, Autos- und Kleininserate) handelt, ist festzustellen, dass diese vermehrt ins Internet abwandern. Marktforscher schätzen, dass das Volumen gedruckter Stellenanzeigen bis in zwei Jahren in der Schweiz um 30% abnehmen wird. Diese Einschätzung dürfte auch für die anderen Rubrikenanzeigen zutreffen (vgl. BOM, RPW 2000/3, S. 432, Rz. 92).

Im Rahmen der vorliegenden Vorprüfung wurden die erwähnten Konkurrenten der TM darüber befragt, wie sich der Zusammenschluss auf ihre Stellung im Werbemarkt auswirken würde. Der Einfluss des Zusammenschlusses wurde allgemein als sehr gering eingeschätzt.

Es bestehen angesichts der starken gegenwärtigen Konkurrenz keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss im Markt für regionale Werbung eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird.

b. Lesermarkt

TM wird sich auch im Lesermarkt zahlreicher und wirtschaftlich sehr potenter Konkurrenz ausgesetzt sehen. Insbesondere die regionalen Kopfblätter des St. Galler Tagblatts und die Regionalzeitung Hinterthurgau im Osten, die Schaffhauser Nachrichten im Westen sowie der Tagesanzeiger und der Landbote im Südwesten drängen in das Hauptverbreitungsgebiet von TM.

Die Marktanteile im regionalen Lesermarkt im Kanton Thurgau 1999 gestalten sich nach Angaben der beteiligten Unternehmen wie folgt:

Titel Auflage %

Thurgauer Zeitung [20'000–40'000] [30–40]

Thurgauer Tagblatt 5 [0-20'000] [20–30]

TZ und TT kumuliert [40'000–60'000] [60–70]

Marktvolumen 6 75'930 100

5 Gesamtausgabe Thurgauer Volksfreund, Thurgauer Tagblatt, Thurgauer Volkszeitung, Bischofszeller Nachrichten

6 Angaben von der WEMF erhoben

Daraus resultieren kumulierte Marktanteile der beteiligten Unternehmen von [60–70%].

Die Berechnung der Marktanteile ist in mehrfacher Hinsicht zu relativieren. Eine Addition der Anteile im Lesermarkt ist insofern vorsichtig zu interpretieren, als bei einer Zusammenlegung von Zeitungstiteln bisherige Abonnenten das Abonnement nicht zwangsläufig erneuern, sondern unter Umständen auf ein Konkurrenzprodukt, wie zum Beispiel ein Kopfblatt der St. Galler Zeitung, umsteigen. Zudem rechnet TM mit etwa 6'000 Doppelabonnenten, also Lesern, die bisher mehrere Zeitungen gekauft haben.

Die Marktanteile der Ruckstuhl Gruppe haben seit mehreren Jahren eine stark rückläufige Tendenz. Daraus lässt sich ableiten, dass die Zukunft der betreffenden Tageszeitungen ohne Zusammenschluss zur TM bereits kurzfristig stark gefährdet wäre. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt arbeiten die Redaktionen der Ruckstuhl Gruppe seit längerer Zeit eng zusammen und stehen unter gemeinsamer Leitung und Kontrolle.

Die Stärke der aktuellen Konkurrenz - insbesondere durch das St. Galler Tagblatt und die Schaffhauser Nachrichten - wird besonders deutlich, wenn die Streudichten in den einzelnen Bezirken betrachtet werden. Im Bezirk Arbon hat beispielsweise das St. Galler Tagblatt eine Streudichte von über 55%

7. Die NTZ wird nach Schätzungen der beteiligten Unternehmen nur etwa 6,3% erreichen. Das St. Galler Tagblatt plant ausserdem nach eigenen Angaben die Ausdehnung in weitere Kantonsteile.

Inwieweit andere Medien eine disziplinierende Wirkung auf die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen haben können, kann nicht mit Genauigkeit festgestellt werden. Studien eines Marktforschungsinstituts haben ergeben, dass für einen Teil der Bevölkerung die Informationsangebote anderer Medien zunehmend Alternativen zu einer Tageszeitung darstellen (vgl. BOM, RPW 2000/3, S. 437, Rz. 113).

Ein Verlag muss im Falle einer Preiserhöhung oder bei Qualitätseinbussen mit diffusen Abwanderungen in alle Richtungen rechnen (vgl. M. AMMANN, Zeitungsfusionskontrolle, Zürich 2000, S. 178). In diesen Fällen müssen Zeitungen damit rechnen, dass ein Teil der Leser ihr Informationsbedürfnis mit anderen Medien (Fernsehen, Radio, Internet, überregionale Zeitungen, Lokalzeitungen) abdeckt oder auf einzelne Informationen verzichtet. In einer sich im Umbruch befindenden Medienlandschaft ist es jedoch praktisch nicht möglich, die Einflüsse anderer Medien zu quantifizieren (BOM, RPW 2000/3, S. 438, Rz. 119).

7 Sommer 2000, Quelle: WEMF

Wachsende Bedeutung kommt auch dem Internet als Informationsmedium zu. Nicht bloss Zeitungen, sondern auch andere Dienstleistungsunternehmen bieten in der Regel frei abrufbare Online-Informationen auf dem Internet an. Welchen Einfluss diese Online-Angebote mittel- und langfristig auf das Zeitungslesen haben, ist im Moment noch nicht abzusehen. Fest steht, dass in der deutschen Schweiz die tägliche Nutzung einer aktuellen Zeitung seit 1997 stark rückläufig ist (vgl. dazu BOM, RPW 2000/3, S. 437, Rz. 114 f.).

Wie schon im Zusammenhang mit dem Werbemarkt erwarten die Konkurrenten der TM keinen erheblichen Einfluss des Zusammenschlusses auf ihre Stellung im Lesermarkt.

Letztlich ist auch der Einfluss der Werbemärkte erwähnenswert. Die Haupteinnahmequelle einer Tageszeitung ist der Anzeigenmarkt. Der Lesermarkt hat auf diesen möglicherweise insofern einen Einfluss, als die Preise für eine Anzeigeseite vom Publikum abhängen könnten, das mit einer Zeitung erreicht wird. Je mehr Leser eine Zeitung erreicht, desto teurer kann sie den Werbetreibenden ihre Anzeigen verkaufen. Im Falle von Preiserhöhungen müssten die beteiligten Unternehmen gegebenenfalls damit rechnen, dass ihr Anzeigenvolumen und ihre Anzeigenpreise unter Druck geraten. Dadurch kann den Wechselwirkungen zwischen Leser- und Anzeigenmärkten ein bis zu einem gewissen Grad disziplinierender Einfluss zugeordnet werden (vgl. BOM, RPW 2000/3, S. 438 f.).

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass TM vor allem durch die St. Galler Zeitung einer starken aktuellen und potenziellen Konkurrenz ausgesetzt sein wird. Ein gewisser Wettbewerbsdruck geht auch von anderen Medien aus. Eine Komplettzeitung muss zudem immer höheren Anforderungen gerecht werden, um seine Leserschaft gewinnen und behalten zu können. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es nicht sinnvoll und bereits kurz- oder mittelfristig auch nicht mehr möglich, in einem geographisch derart eng begrenzten Raum sechs Tageszeitungen durch vier Unternehmen mit je eigener Infrastruktur herzustellen. Im Rahmen einer dynamischen Marktbetrachtung ist das Zusammenschlussvorhaben daher aus wettbewerblicher Sicht nicht negativ zu beurteilen.

5. Ergebnis

Es ergeben sich aufgrund der vorliegenden Angaben keine Anhaltspunkte, wonach das Zusammenschlussvorhaben Thurgauer Medien eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. Die Voraussetzungen zur Einleitung einer Prüfung gemäss Artikel 10 KG sind daher nicht erfüllt.