RPW 2004/2 S. 528
CapVis/ABB Gebäudetechnik
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart
Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 15. März 2004
Erwägungen
1. Am 1. März 2004 ist beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben eingegangen. Danach erwirbt CapVis (C.I) Ltd. (nachfolgend: CapVis) über die neu gegründete Tochtergesellschaft Polyusus II AG mit Sitz in Zürich die Kontrolle über die Gesellschaften des Geschäftsbereichs ABB Building Systems Switzerland (nachfolgend: ABB Gebäudetechnik).
2. Der Zusammenschluss wird aus folgenden Gründen keine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken:
a. Der ABB-Geschäftsbereich besitzt einen Marktanteil in der Schweiz, der unter 30% liegt.
b. Die beteiligten Unternehmen CapVis üben in der Schweiz bisher keine Tätigkeiten aus, die die Bereiche Installationsdienstleistungen (Elektroinstallationen, Installation von Telekommunikationssystem und Datennetzwerken, Installation von Mobilfunkantennen), Wartung dieser Installationen sowie übrige Gebäudedienstleistungen (Facility Management und Total Technical Solutions) betreffen. Des Weiteren kommt es auf keinem der Märkte zu Marktanteilsadditionen.
Somit liegen keine betroffenen Märkte im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU vor.
3. Die Wettbewerbskommission hat das Zusammenschlussvorhaben mit Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 15. März 2004 für unbedenklich erachtet.