RPW 2007/3 S. 437
ETDE/MIBAG
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart
Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom xxx
Stellungnahme vom xxx
Zusammenschlussvorhaben
Erwägungen
1. Am 16. Mai 2007 ging beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben ein. Demgemäss beabsichtigt die ETDE SA durch Übernahme sämtlicher Aktien die Kontrolle über die MIBAG Holding zu erlangen.
2. ETDE SA gehört zur französischen Bouygues Gruppe, einem weltweit vor allem in der Baubranche tätigen Unternehmen. ETDE SA bietet Dienstleistungen in den Bereichen Haustechnik, Elektrizität, Heizung-
und Klimatechnik, Kommunikationssysteme, Gebäudeinfrastruktur und Facility Management an. In der Schweiz ist ETDE SA durch ihre Tochtergesellschaft Balestra, Galiotto, TCC SA tätig, die Bouygues Gruppe darüber hinaus durch die Losinger Construction AG, die Marazzi Holding AG, die Prader Losinger SA, die Prader AG Tunnelbau und die VSL (Schweiz) AG in der allgemeinen Baubranche sowie durch die Colas Suisse Holding SA speziell im Strassenbau.
3. Die MIBAG-Gruppe ist ein Dienstleistungsunternehmen im Immobiliensektor, das integrierte Lösungen in den Bereichen Property Management (PM) und Facility Management (FM) anbietet. Veräusserer der Zielgesellschaft sind diverse Investment Funds der Private Equity Gesellschaft 3i.
4. Die vorläufige Prüfung ergab, dass der Zusammenschluss keine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Demzufolge wurde auf die Eröffnung einer Prüfung nach Art. 10 KG verzichtet.