RPW 2007/4 S. 549

Rio Tinto plc/Alcan Inc

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 3. Oktober 2007

Stellungnahme vom 3. Oktober 2007

Erwägungen

1. Am 4. September 2007 ging beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben ein. Demgemäss beabsichtigte die Rio Tinto plc (nachfolgend: Rio Tinto) durch Aktienerwerb die Kontrolle über die Alcan Inc (nachfolgend: Alcan) zu erlangen.

2. Rio Tinto ist eine Publikumsgesellschaft nach englischem Recht mit Sitz im Vereinigten Königreich. Es handelt sich dabei um ein internationales Minenunternehmen, dessen Tätigkeiten im Erkunden, Abbauen und

Verarbeiten von mineralischen Ressourcen bestehen. Zu den wichtigsten Produkten des weltweit tätigen Unternehmens zählt u.a. Aluminium.

3. Alcan ist die Muttergesellschaft einer internationalen Gruppe mit Sitz in Montreal. Alcan ist in verschiedenen Bereichen der Aluminiumindustrie (vor- und nachgelagerte Märkte), in der Herstellung von Halbfabrikaten sowie in der Verpackungsindustrie tätig.

4. Rio Tinto betrachtet Alcan als ideale Ergänzung der eigenen Geschäftstätigkeiten sowohl mit Bezug auf die Geschäftsbereiche (Ergänzung zu ihrem bestehenden diversifizierten Portfolio) als auch mit Bezug auf den geografischen Fokus. Die Transaktion führt zum Zusammenschluss zweier komplementärer Unternehmen in der Aluminiumbranche.

5. Die vorläufige Prüfung ergab, dass durch diesen Zusammenschluss in der Schweiz weder eine markbeherrschende Stellung begründet noch eine solche verstärkt wird. Auf die Eröffnung einer Prüfung gemäss Art. 10 KG konnte demzufolge verzichtet werden.