RPW 2008/2 S. 278

Altor/Papyrus

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 22. April 2008

Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 21. April 2008

Erwägungen

1. Am 25. März 2008 ging beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das vorstehend erwähnte Zusammenschlussvorhaben ein. Danach beabsichtigt die indirekt von der Investmentgesellschaft Altor Limited kontrollierte Goldcup 2733 ED AB, zur Zeit in Umfirmierung zu P Holding AB (nachfolgend: P Holding), den Kauf mehrerer Gesellschaften (nachfolgend: Papyrus Gesellschaften) von Stora Enso Oyi (nachfolgend: Stora Enso), Finnland.

2. P Holding mit Sitz in Stockholm, Schweden, ist eine von mehreren Tochtergesellschaften des Investmentfonds Altor Fund II. Dieser Fonds ist einer von zwei Altor Investmentfonds. Die von den Altor Investmentfonds kontrollierten Unternehmen sind in sehr unterschiedlichen Sektoren tätig, beispielsweise in den Bereichen Inkassowesen, Telekommunikation und Freizeitboote.

3. Zu den Papyrus Gesellschaften gehören die Papyrus AB, Schweden, und weitere mit ihr verbundene Gesellschaften, welche allesamt direkte oder indirekte Tochtergesellschaften von Stora Enso sind. Die Papyrus Gesellschaften sind hauptsächlich im Papiergrosshandel in verschiedenen europäischen Ländern tätig. Zudem verfügen sie über Geschäftsaktivitäten im Handel mit Verpackungsmaterial und Verbrauchsartikeln für Geschäftskunden.

4. Die vorläufige Prüfung ergab, dass durch diesen Zusammenschluss in der Schweiz weder eine markbeherrschende Stellung begründet noch eine solche verstärkt wird. Auf die Eröffnung einer Prüfung gemäss Art. 10 KG konnte demzufolge verzichtet werden.