RPW 2015/3 S. 458

Nokia Corporation/Alcatel-Lucent

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 27. Juli 2015

Erwägungen

1. Am 29. Juni 2015 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt Nokia Corporation (nachfolgend: Nokia) die alleinige Kontrolle über die Alcatel-Lucent SA (nachfolgend: Alcatel) zu erwerben.1

2. Nokia mit Sitz in Espoo, Finnland, ist eine Aktiengesellschaft finnischen Rechts und an der Börse von Helsinki und der New York Stock Exchange gelistet. Früher ein weltweit führender Anbieter von Mobiltelefonen, hat sich Nokia in den letzten Jahren zu einem führenden Anbieter von drahtloser Telekommunikationsnetzwerktechnologie gewandelt.

3. Alcatel mit Sitz in Boulogne-Billancourt, Frankreich, ist eine Aktiengesellschaft französischen Rechts und an der Euronext sowie der New York Stock Exchange gelistet. Alcatel entstand 2006 aus dem Zusammenschluss des französischen Alcatel-Konzerns und dem amerikanischen Lucent-Konzern.

4. Die vorliegende Transaktion betrifft den Bereich der Telekommunikationsnetzwerkausrüstung. Die Zusammenschlussparteien sind vorwiegend in den Bereichen Funkzugang (Radio Access Networks, RAN), Festnetzzugang, Kernnetzwerk (Core Network Systems, CNS) für Mobilfunk- und Festnetze, Software für Netzmanagement und -betrieb sowie zugehörigen Infrastrukturdienstleistungen tätig.

5. Im Entscheid Nokia Corporation - Siemens AG2 hat sich die WEKO bereits mit der Marktabgrenzung im Bereich Telekommunikationsnetzwerkausrüstung auseinandergesetzt und ging betreffend die sachliche Marktabgrenzung von den durch die damaligen Zusammenschlussparteien eingebrachten Geschäftsbereichen (a) Ausrüstung von Mobilfunknetzen, (b) Ausrüstung von Festnetzen und (c) dazugehörige Dienstleistungen aus.3

6. Mobilfunknetzausrüstung kann in verschiedene Technologiegenerationen der Mobilfunknetzwerke gruppiert werden, wobei mit jeder nachfolgenden Generation eine Erhöhung der Übertragungskapazität und technologischen Leistungsfähigkeit erfolgt. Die Klassifizierung von Mobilfunknetzwerken kann allgemein nach Generationen in 2/2.5G, 3G, 4G und 5G-Systeme erfolgen, wobei 5G noch in der Entwicklungsphase steht. Dabei basiert 2/2.5G auf den Standards GSM4/GPRS5/EDGE6, 3G auf WCDMA7 und 4G auf LTE8. Unabhängig von der verwendeten Mobilfunktechnologie haben Mobilfunknetze zwei Hauptkomponenten, nämlich das Funkzugangsnetz (RAN) und das Kernnetzwerk (CNS).

7. Das RAN überträgt die Signale von einem mobilen Endgerät über eine offene Schnittstelle zum CNS. Das CNS verbindet die einzelnen RAN, die den Endanwendern den Netzzugriff bzw. mobile Sprach- und Datenkommunikation überhaupt ermöglichen, und verwaltet die Informationsflüsse innerhalb eines Mobilfunknetzwerks, regelt die Anrufsteuerung und stellt Sicherheitsfunktionen zur Verfügung. Das CNS besteht aus Kernen zur Regelung des Sprach- und Datenverkehrs, Carrier IP-Telefonieausrüstung (Carrier IP) sowie Software für das Netzmanagement. 2/2.5G- und 3G-Mobilfunknetzwerke verwenden dabei für den Sprach- (leitungsvermittelt bzw. circuit-switched) und den Datentransport (paketvermittelt bzw. packet-switched) verschiedene Kerne (Traditional Packet Core, TPC), wohingegen Kerne beim 4G-Standard vollständig auf der Paketvermittlung, d.h. dem IP9, basieren (Evolved Packet Core, EPC). TPC und EPC können zusammen als mobile paketvermittelte Kerne (Wireless Packet Core, WPC) bezeichnet werden. Carrier IP ermöglicht die Übertragung von Daten und Applikationen in Echtzeit über das Internet. Bezüglich der Software für das Netzmanagement sind Operation Support Systems (OSS) und Business Support Systems (BSS) zu unterscheiden.10 Sowohl Nokia als auch Alcatel sind nach Aussage der Parteien lediglich im Bereich OSS tätig.

8. In einem früheren Entscheid im Bereich Telekommunikationsnetzwerkausrüstung hielt die WEKO fest, dass für eine funktionierende Netzwerkausrüstung alle beschriebenen Komponenten erforderlich sind, so dass diese nicht miteinander substituierbar sind und grundsätzlich eigene sachlich relevante Märkte bilden, sofern

1 Die geplante Übernahme wurde am 19. Juni 2015 auch bei der Europäischen Kommission (nachfolgend: EU-Kommission) angemeldet. Am 24. Juli 2015 hat die EU-Kommission das Zusammenschlussvorhaben ohne Auflagen genehmigt; vgl. Case No COMP/M.7632 (2015), Nokia/Alcatel-Lucent. 2 RPW 2007/1, 87 ff., Nokia Corporation - Siemens AG. 3 RPW 2007/1, 88 Rz 23, Nokia Corporation - Siemens AG.

4 Global System for Mobile Communications; technischer Standard für den digitalen Mobilfunk der zweiten Generation, als Nachfolger zu den analogen Systemen der vorherigen ersten Generation.

5 General Packet Radio Service; aufgerüstetes GSM mit höherer Datenübertragungsrate.

6 Enhanced Data Rates for GSM Evolution; aufgerüstetes GPRS mit höherer Datenübertragungsrate.

7 Wideband Code Division Multiple Access; technischer Standard für digitalen Mobilfunk der dritten Generation, mit höherer Datenübertragungsgeschwindigkeit gegenüber der zweiten Generation. WCDMA wird zum Beispiel vom Universal Mobile Telecommunications System (UMTS) verwendet.

8 Long Term Evolution; technischer Standard für den digitalen Mobilfunk der vierten Generation, welche gleichzeitig den aktuellen Stand der Technik darstellt. 9 Internet Protocol.

10 Bei OSS handelt es sich um Software, welche es Mobilfunknetzbetreibern ermöglicht, Netzwerkbetrieb und -dienstleistungen zu verwalten, zu überwachen und zu steuern. BSS sind kundenorientierte Anwendungen zur Abwicklung kundenspezifischer Funktionen wie die Rechnungsstellung.

diese von der Marktgegenseite einzeln nachgefragt und von den Netzwerkausrüstern einzeln angeboten werden. Ob der sachlich relevante Markt für Mobilfunknetzausrüstung in weitere, die beschriebenen Bestandteile der Mobilfunknetzausrüstung umfassende Teilmärkte zu unterteilen ist, wurde schliesslich mangels Einfluss auf das Ergebnis offen gelassen.11 Die EU-Kommission hielt in Entscheiden betreffend Mobilfunknetzausrüstung fest, dass RAN- und CNS-Ausrüstungen eigene Produktmärkte darstellen und innerhalb des Marktes für RAN-Ausrüstung eine Unterscheidung nach Technologie gemacht werden solle.12 Den Markt für CNS-Ausrüstung segmentierte sie nach Art und Verwendungszweck13 und betrachtete OSS und BSS als separate Produktemärkte.14 Die genaue sachliche Marktabgrenzung liess die EU-Kommission jeweils mangels Einfluss auf das Ergebnis ebenfalls offen.15

9. Vorliegend werden im Bereich RAN die folgenden Märkte betrachtet: (i) Funkzugangsnetz als Gesamtmarkt (RAN total) sowie die verschiedenen Generationen der Übertragungstechnologien, nämlich (ii) 2/2.5G (GSM/GPRS/EDGE), (iii) 3G (WCDMA) und (iv) 4G (LTE). Im Bereich CNS werden die folgenden Märkte betrachtet: (i) Mobile paketvermittelte Kerne gesamt (WPC), (ii) Traditional Packet Core (TPC), (iii) Evolved Packet Core (EPC), (iv) Carrier IP und (v) OSS. Die genaue Marktabgrenzung für RAN und CNS wird jedoch in casu offen gelassen, da sich unabhängig von der sachlichen Marktabgrenzung das Ergebnis dieser Vorprüfung nicht ändert.

10. Festnetzausrüstung wird ähnlich wie die Mobilfunknetzausrüstung nach der Netzzugangsausrüstung, der Kernnetzwerkausrüstung, sowie Software für Netzmanagement unterschieden.16 Im Bereich der Kernnetzwerkausrüstung verwenden Mobil- und Festnetze gemäss Parteien teilweise dieselben Produkte und Technologien.

11. Wie bereits in Rz 8 ausgeführt, hielt die WEKO fest, dass für eine funktionierende Netzwerkausrüstung alle beschriebenen Komponenten erforderlich sind. Im genannten Entscheid wurden die Märkte für Festnetzausrüstung nach verwendeten Technologien abgegrenzt, die genaue Marktabgrenzung jedoch offen gelassen.17 Dies entspricht auch der Praxis der EU-Kommission.18

12. Im Unterschied zu Alcatel ist Nokia nach Aussage der Parteien im Bereich Ausrüstung von Festnetzen nicht tätig. Da sich die Aktivitäten der Parteien in Bezug auf Festnetzausrüstung nicht überschneiden und es somit zu keinen Marktanteilsadditionen kommt, wird vorliegend auf eine weitere Segmentierung nach Technologie verzichtet.

13. Servicedienstleistungen für Mobilfunk- und Festnetze umfassen folgende Dienstleistungen: Bereitstellung, Lieferung und Installation; Unterhalt und Wartung; Verwaltung; andere professionelle Dienstleistungen wie Schulung, Beratung und Sicherheit.19

14. In ihrem früheren Entscheid betrachtete die WEKO die Märkte für Dienstleistungen (alle), für Mobilfunkdienstleistungen sowie für die oben genannten Arten von Dienstleistungen, liess die genaue Marktabgrenzung aber mangels Einfluss auf das Ergebnis der Vorprüfung

offen.20 In den Entscheiden der EU-Kommission zum Bereich Telekommunikationsnetzwerkausrüstung hielt diese fest, dass Dienstleistungen in den Bereichen Bereitstellung, Lieferung und Installation sowie Unterhalt und Wartung als zum jeweiligen Markt für Netzwerkausrüstung zugehörig zu betrachten seien, sog. Managed Services21 hingegen einen eigenen sachlich relevanten Markt darstellen könnten, da letztere oft separat von den Netzwerkausrüstern angeboten werden.22 Vorliegend wird zur Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlusses der bisherigen Praxis der WEKO und der EU-Kommission gefolgt, die genaue sachliche Marktabgrenzung jedoch mangels Einfluss auf das Ergebnis offen gelassen.

15. Nokia ist vorliegend gemäss Parteien nur im Bereich Servicedienstleistungen für Mobilfunknetze tätig. Alcatel bietet auf der anderen Seite keine Dienstleistungen im Bereich Mobilnetzwerke in der Schweiz an.

16. In räumlicher Hinsicht hielt die WEKO in ihrem früheren Entscheid fest, dass starke Anhaltspunkte für die Abgrenzung weltweiter Märkte für Netzwerkausrüstungen bzw. deren Komponenten bestehen. Dementsprechend bezeichnete die WEKO einen auf die Schweiz begrenzten Markt als zu eng. Einzig betreffend zugehörige Dienstleistungen betonte die WEKO die lokale Präsenz als einen wichtigen Faktor, wenn der Service vor Ort zu erbringen ist. Sie liess die exakte geographische Marktabgrenzung jedoch offen, da sich die Beurteilung auch bei einer engeren räumlichen Marktabgrenzung nicht änderte.23 Die EU-Kommission ging in ihren Entscheiden betreffend Telekommunikationsnetzwerkausrüstung von EWR-weiten, wenn nicht sogar weltweiten geographischen Märkten aus, liess die definitive Marktabgrenzung jedoch ebenfalls offen.24 Auch für die vorliegende Beurteilung kann die exakte Abgrenzung des

11 RPW 2007/1, 90 f. Rz 35 ff., Nokia Corporation - Siemens AG.

12 Case No COMP/M.6007 (2010), Rz 12 f., Nokia Siemens Networks / Motorola Network Business; Case No COMP/M.4297 (2006), Rz 26 ff., Nokia / Siemens.

13 Case No COMP/M.4297 (2006), Rz 22 und 29, Nokia / Siemens.

14 Case No COMP/M.6007 (2010), Rz 12 f., Nokia Siemens Networks / Motorola Network Business; Case No COMP/M.4297 (2006), Rz 24 f., Nokia / Siemens.

15 Case No COMP/M.6007 (2010), Rz 14, Nokia Siemens Networks / Motorola Network Business; Case No COMP/M.4297 (2006), Rz 29, Nokia / Siemens.

16 Vgl. RPW 2007/1, 89 ff. Rz 29 ff., Nokia Corporation - Siemens AG; Case No COMP/M.4297 (2006), Rz 30 ff., Nokia / Siemens. 17 RPW 2007/1, 93 Tabelle b), Nokia Corporation - Siemens AG. 18 Case No COMP/M.4297 (2006), Rz 41, Nokia / Siemens. 19 RPW 2007/1, 90 Rz 33, Nokia Corporation - Siemens AG. 20 RPW 2007/1, 91 ff. Rz 39 und Tabelle c), Nokia Corporation - Siemens AG.

21 Managed Services ermöglichen dem Netzwerkbetreiber bestimmte Aufgaben, einschliesslich netzwerkbezogene technische Tätigkeiten, auszulagern.

22 Case No COMP/M.6007 (2010), Rz 15 ff., Nokia Siemens Networks / Motorola Network Business; Case No COMP/M.4297 (2006), Rz 44 ff., Nokia / Siemens. 23 RPW 2007/1, 91 Rz 41 ff., Nokia Corporation - Siemens AG. 24 Case No COMP/M.6007 (2010), Rz 19 ff., Nokia Siemens Networks / Motorola Network Business; Case No COMP/M.4297 (2006), Rz 47 ff., Nokia / Siemens.

geographisch relevanten Marktes offen gelassen werden, da auch bei einer hypothetischen und damit zu engen Marktabgrenzung, welche das Gebiet der Schweiz umfassen würde, keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt würde.

17. Betroffene Märkte im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d der Verordnung vom 17. Juni 1996 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4) sind im Bereich Mobilfunknetzausrüstung betreffend Funkzugangsnetze (RAN) bei einer räumlichen Marktabgrenzung, welche mindestens den EWR umfasst, der Markt für das Funkzugangsnetz als Gesamtmarkt (RAN total) sowie – bei einer engeren sachlichen Marktabgrenzung – die Teilmärkte für 2/2.5G, 3G und 4G. Gleiches gilt bei einer weltweiten räumlichen Marktabgrenzung. So beträgt der gemeinsame Marktanteil von Nokia und Alcatel im Gesamtmarkt für RAN (RAN total) ~[30–40] % im EWR und weltweit [20–30] %, in den Teilmärkten für 2/2.5G ~[20–30] % im EWR und weltweit [20–30] %, für 3G ~[30–40] % im EWR und weltweit [20–30] % sowie für 4G ~[20–30] % im EWR und weltweit [30–40] %. Bei Betrachtung eines auf die Schweiz begrenzten Marktes bestehen keine betroffenen Märkte. In der Schweiz erzielt Alcatel laut Parteien keine Umsätze im Bereich Mobilfunknetzausrüstung, weshalb es zu keinen Marktanteilsadditionen kommt.

18. Für das Kernnetzwerk (CNS) sind bei einer räumlichen Marktabgrenzung, welche das Gebiet der Schweiz umfasst, der Markt für mobile paketvermittelte Kerne als Gesamtmarkt (WPC) sowie – bei einer engeren sachlichen Marktabgrenzung – die Teilmärkte für Traditional Packet Core (TPC) und Evolved Packet Core (EPC) betroffene Märkte im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU. So beträgt der Marktanteil von Nokia im schweizweiten Markt für WPC [30–40] %, für TPC und EPC [30– 40] % bzw. [30–40] %. Da Alcatel laut Parteien im Bereich Mobilfunkausrüstung keinerlei Umsätze in der Schweiz generiert, kommt es in der Schweiz zu keinen Marktanteilsadditionen. Bei einer EWR- oder weltweiten räumlichen Marktabgrenzung, entstehen durch das Zusammenschlussvorhaben geringe Marktanteilsadditionen (<[0–10] % bzw. [0–10] %) und weisen die Zusammenschlussparteien in den jeweiligen Märkten einen Marktanteil von [10–20] % auf, womit durch das Zusammenschlussvorhaben keine betroffenen Märkte im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU entstehen. Eine Ausnahme bildet der EWR-weite Markt für OSS, in welchem der gemeinsame Marktanteil der Zusammenschlussparteien im EWR ~[20–30] % beträgt, weltweit sind es [10–20] %.

19. Im Bereich Festnetzausrüstung ist Nokia überhaupt nicht tätig, weshalb es durch den beabsichtigten Zusammenschluss zu keinen Marktanteilsadditionen kommt. Gemäss den Parteien beträgt der Marktanteil von Alcatel in der Schweiz im Bereich Netzzugang zwischen [20–30] % und im Bereich Kernnetzwerk [10– 20] %. Im Bereich Festnetzausrüstung entstehen durch den Zusammenschluss keine betroffenen Märkte im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU.

20. Im Bereich Servicedienstleistungen für Mobilfunk- und Festnetze werden die Dienstleistungen Bereitstellung, Lieferung und Installation sowie Unterhalt und Wartung laut Parteien vorwiegend als Paket im Rahmen einer Infrastrukturbeschaffung bezogen (sog. Attached Services). Dies wurde auch von der EU-Kommission in ihren Entscheiden anerkannt (vgl. oben, Rz 15). Die WEKO stellte diesbezüglich fest, dass Servicedienstleistungen i.d.R. zusammen mit der Netzausrüstung ausgeschrieben und vergeben werden.25 Folglich entsprechen die Marktanteile der jeweiligen Netzausrüster im Bereich Servicedienstleistungen in etwa ihren jeweiligen Marktanteilen bei der Netzinfrastruktur (RAN und CNS). Betreffend Managed Services für Mobilfunknetze ist der Marktanteil von Nokia in der Schweiz mit rund [0–10] % minim; Alcatel erzielte in diesem Bereich in der Schweiz keine Umsätze. Die Zusammenschlussparteien schätzen ihren gemeinsamen weltweiten bzw. EWR-weiten Marktanteil auf [10–20] %, womit kein betroffener Markt im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU besteht.

21. Eine Analyse der aktuellen Wettbewerbsverhältnisse ergibt, dass die Parteien nach dem Zusammenschluss betreffend Funkzugangsnetze (RAN) im Gesamtmarkt für RAN (RAN total) zum Marktführer Ericsson mit einem Marktanteil von ~[30–40] % im EWR und einem weltweiten Marktanteil von [30–40] % aufschliessen. Ein ebenfalls starker Konkurrent, der Wettbewerbsdruck auf die Zusammenschlussparteien ausüben wird, ist Huawei mit einem Marktanteil von ~[30–40] % im EWR und einem weltweiten Marktanteil von [20–30] %. Weitere Konkurrenten sind u.a. ZTE und Samsung. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in den Teilmärkten 2/2.5G, 3G und 4G.

22. Die WEKO äusserte sich bereits in ihrem früheren Entscheid dahingehend, dass kürzliche Markteintritte von neuen und starken Wettbewerbern wie Huawei und ZTE in die Mobilfunknetzausrüstungsmärkte den Wettbewerb in diesem Bereich zusätzlich intensiviert habe. Ebenso kurbelte die Entwicklung neuer Mobilfunktechnologien den Wettbewerb auf den Netzausrüstungsmärkten an.26 Diese Feststellungen treffen heute genauso zu mit dem Unterschied, dass sich Huawei und ZTE in der Zwischenzeit im Markt etablieren konnten und dass der Wettbewerb auf einer höheren Entwicklungsstufe stattfindet, bzw. sich in der Zukunft im Bereich der sich noch in der Entwicklung befindenden Fünftgenerationennetzwerke 5G abspielen wird. Nebst den starken Konkurrenten Ericsson und Huawei ist nach Aussage der Parteien insbesondere auch Samsung ein zu nennender Wettbewerber auf dem 4G-Teilmarkt, welcher einen erheblichen Wettbewerbsdruck ausübt. Samsung wird dabei von den Zusammenschlussparteien als fähiger RAN-Anbieter angesehen und würden Mobilfunkbetreiber Samsung zunehmend in Ausschreibungen einbeziehen.

25 RPW 2007/1, 97 Rz 62, Nokia Corporation - Siemens AG. 26 RPW 2007/1, 94 f. Rz 53, Nokia Corporation - Siemens AG.

23. Schliesslich können die Parteien durch den geplanten Zusammenschluss auch bezüglich Forschung und Entwicklung zu ihren Konkurrenten aufschliessen. Huawei gibt nach Aussage der Parteien rund EUR 5 Mia. pro Jahr für Forschung und Entwicklung im 5G-Bereich aus und Ericsson rund EUR 4 Mia. Demgegenüber kommen Nokia und Alcatel je einzeln auf EUR […] Mia. bzw. EUR […] Mia.

24. Seitens der Parteien wird festgehalten, dass eigentlicher Wettbewerb im Zuge der Ablösung von Zweit- und Drittgenerationennetzwerken grundsätzlich nur noch im Bereich der Viertgenerationennetzwerke 4G stattfindet. Da 4G-Netzwerke jedoch ebenfalls weitgehend eingeführt seien, werde der Wettbewerb zukünftig auf den Bereich der 5G-RAN-Technologie fokussieren, welche ab etwa 2020 eingeführt werden soll.27 Alcatel zieht sich nach Aussage der Parteien im Rahmen seiner Geschäftsstrategie denn auch immer mehr aus dem Geschäft mit Zweit- und Drittgenerationennetzwerken zurück und legt den Fokus beim gegenwärtigen Mobilfunkstandard 4G in […]. Demgegenüber hat Alcatel EWRweit im Bereich 4G-RAN nur einen Marktanteil von etwa [0–10] %. In der Schweiz verfügt Alcatel in diesem Segment wie obenstehend dargestellt über gar keine Marktanteile und erzielt keine Umsätze.

25. Aus dem Gesagten ergeben sich in diesem Bereich trotz sachlicher Überlappung räumlich nur wenige Überschneidungen zwischen den Zusammenschlussparteien. Auch ist der Bereich RAN stark geprägt von grossen Ausschreibungsverfahren und könnten die Netzausrüstungsabnehmer im Rahmen ihrer Ausschreibungen jeweils auch auf andere Netzausrüster umsteigen.28

26. Im Bereich Kernnetzwerk (CNS) bestehen nach dem Zusammenschluss im Gesamtmarkt für mobile paketvermittelte Kerne (WPC) mit Huawei und Ericsson zwei starke Wettbewerber mit Marktanteilen von [30–40] % bzw. [20–30] % in der Schweiz. Im EWR weisen diese mit ~[20–30] % bzw. ~[30–40] % klar höhere Marktanteile als die Zusammenschlussparteien mit einem gemeinsamen Marktanteil von ~[0–10] % auf und ist Cisco dabei mit einem Marktanteil von ~[30–40] % ein weiterer starker Wettbewerber.

27. Im betroffenen Teilmarkt für TPC verfügen Huawei und Ericsson in der Schweiz über Marktanteile von [30– 40] % bzw. [20–30] %. Im EWR weisen sie mit ~[20– 30] % bzw. ~[30–40] % klar höhere Marktanteile als die Zusammenschlussparteien mit einem gemeinsamen Marktanteil von ~[0–10] % auf. Bei TPC handelt es sich laut Parteien um eine Legacy-Technologie, bei welcher keine Produkteinnovationen mehr stattfinden würden, da diese Technologie zusehends durch EPC abgelöst werde. Im Bereich der TPC finde heute kein wesentlicher Wettbewerb mehr statt bzw. würden sich die Umsätze typischerweise auf Unterhalt und Wartung durch die ursprünglichen Ausrüstungslieferanten beziehen. Insofern seien die Angaben zu den Marktanteilen für Traditional Packet Core lediglich ein Abbild früheren Wettbewerbs. Eigentlicher Wettbewerb finde nach heutigem Stand der Technologie vielmehr im Bereich EPC statt.

28. Für EPC verfügen Huawei und Ericsson in der Schweiz über Marktanteile von [30–40] % bzw. [20– 30] %. Im EWR beträgt ihr Marktanteil mit ~[20–30] %

bzw. ~[30–40] % ebenfalls deutlich mehr als derjenige der Zusammenschlussparteien mit zusammen ~[0– 10] %. Auch nach dem Zusammenschluss wird Nokia betreffend EPC anhaltend grossem Wettbewerbsdruck von anderen weltweit operierenden Netzwerkausrüstern ausgesetzt sein. Nebst den genannten Huawei und Ericsson sind auch Samsung und ZTE zu nennen.

29. Für OSS werden nach dem Zusammenschluss Ericsson und Huawei mit Marktanteilen von ~[30–40] % bzw. ~[30–40] % im EWR mit Abstand die beiden grössten Marktteilnehmer verbleiben. Weitere Wettbewerber im EWR sind gemäss Parteien auch ZTE (~[0–10] %) und Samsung (~[0–10] %). Weltweit verfügen Ericsson und Huawei über Marktanteile von [20–30] % bzw. [20– 30] %. Als weitere weltweite Konkurrenten sind Cisco ([0–10] %) und Samsung ([0–10] %) zu nennen. Somit wird auch nach dem Zusammenschluss starker Konkurrenzdruck bestehen, da Ericsson und Huawei jeweils grösser sind als die Parteien gemeinsam.

30. Während nach Aussage der Parteien im Bereich der Funkzugangsnetze (RAN) jedes Jahr hohe Summen für die Weiterentwicklung bestehender Standards ausgegeben werden (vgl. oben, Rz 24), namentlich aufgrund der immer grösser werdenden Nachfrage von Bandweite, müssten auch die Kernnetzwerke (CNS) optimiert und flexibilisiert werden. Mit der zunehmenden Verlagerung von hardware-fokussierten Technologien in software- und cloud-basierte Lösungen, werde der Markteintritt auch von nicht-traditionellen Netzwerkausrüstern unterstützt. Als Folge der Virtualisierung der Kernnetzwerkarchitektur stünden traditionelle Anbieter wie Nokia und Alcatel somit neuen Anbietern gegenüber.

31. Zusammenfassend wird somit festgestellt, dass auf den betroffenen Märkten genügend aktueller Wettbewerb besteht und ergibt sich, dass durch den vorgesehenen Zusammenschluss weder eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251) sind daher nicht gegeben.

27 So gingen nach Aussage der Parteien die weltweiten Einnahmen marktweit betreffend 2/2.5G-RAN von $ ~20,2 Mia. (2008) auf $ ~3,3 Mia. (2014) zurück und werden 2018 voraussichtlich auf $ ~800 Mio. schrumpfen. Gleichzeitig gingen betreffend 3G-RAN die weltweiten Einnahmen marktweit von $ 16,6 Mia. (2011) auf $ 10,5 Mia. (2014) zurück und werden für 2018 noch $ ~8,2 Mia. erwartet. Im Gegenzug sind die marktweiten Verkäufe für 4G-RAN von $ ~400 Mio. (2010) auf über $ 17 Mia. (2014) gestiegen und werden für 2018 $ ~21,8 Mia erwartet.

28 Vgl. RPW 2007/1, 95 Rz 54, Nokia Corporation - Siemens AG.