RPW 2022/3 S. 585
Plattform Valuu der PostFinance AG
Rubrum
Diese Beratung erfolgt im Rahmen einer Beratung nach Art. 23 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251).
I.
Sachverhalt
Die PostFinance AG (nachfolgend: PF) ist als Finanzinstitut in den folgenden vier eigenständigen und autonomen Geschäftsfeldern (sog. Business Units) tätig: (i) Payment Solutions, (ii) Retail Banking, (iii) Digital First Banking und (iv) Platform Business. Im Geschäftsfeld Retail Banking im Bereich Hypotheken vertreibt die PF seit 2003 die sog. Gelbe Hypothek.1 Die Plattform «Valuu» (nachfolgend: Valuu) sowie die darauf aufbauende Lösung «Valuu Pro», welche Gegenstand der vorliegenden Beratungsanfrage sind, gehören dem Geschäftsfeld Platform Business an. Zwischen den Business Units Retail Banking (oder: Retailbank) und Platform Business (oder: Valuu) ist künftig eine Zusammenarbeit geplant, welche nachfolgend detailliert beschrieben wird.2 Bei dieser Zusammenarbeit geht es im Wesentlichen darum, dass einerseits die Gelbe Hypothek der PF als weiteres Kreditprodukt auf Valuu angeboten sowie andererseits Valuu Pro in den Filialen der Retailbank zur Beratung der Kundinnen und Kunden und zur Vermittlung von Hypothekenprodukten benutzt werden sollen. Ausgangspunkt des nachfolgend zu beurteilenden Informationsaustausches ist der Umstand, dass die Kundenberaterinnen und Kundenberater der PF im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit für Privatkunden mittels Valuu Pro Kenntnis von Angeboten der Konkurrenten im Hypothekenmarkt erhalten.
1. Plattform «Valuu»
Bei Valuu handelt es sich um eine nicht-exklusive, digitale Vermittlungsplattform für Hypotheken und Privatkredite mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit. Dabei haben die Dienstleistungsanbieter (Kreditgeber) die Möglichkeit, ihre Produkte den Plattformnutzern anzubieten und damit u. a. von tieferen Akquisitionskosten und höherer Visibilität zu profitieren.3 Valuu ist seit 2019 als unabhängige webbasierte Vergleichsplattform aufgeschaltet (<www.valuu.ch>).4
Valuu agiert als Intermediär zwischen den Plattformnutzern und den Kreditgebern. Plattformnutzer können sowohl PF- als auch Nicht-PF-Kundinnen und-Kunden sein. In einem öffentlichen Bereich der Plattform können nicht-eingeloggte Plattformnutzer Services basierend auf nicht-verifizierten Daten in Anspruch nehmen, beispielsweise die Berechnung einer indikativen Tragbarkeit. Zinssätze oder andere Konditionen einzelner Kreditgeber, welche ihre Hypothekenprodukte auf Valuu vertreiben, sind derweil noch nicht ersichtlich. Dieser öffentliche Bereich ist vom persönlichen Cockpit (gesicherten Bereich) zu unterscheiden. Um überhaupt verbindliche Angebote erhalten zu können, welche darüber hinaus den Namen der Kreditgeber preisgeben, müssen sich die Plattformnutzer auf Valuu registrieren und in ihr persönliches Cockpit einloggen. In diesem gesicherten Bereich sind dann Personen- und Liegenschaftsdaten zu erfassen. Im Übrigen müssen vordefinierte Dokumente auf Valuu hochgeladen werden, welche eine Überprüfung der erfassten Daten ermöglichen. Über Valuu ist die PF berechtigt, nach ausdrücklicher Zustimmung des Plattformnutzers, auch Informationen wie beispielsweise eine Immobilienbewertung bei Dritten einzuholen.
Über den Kreditgeberzugang definieren die Kreditgeber ihre Risikomodelle und Angebotsmatrizes auf Valuu eigenständig. Die Risikomodelle sind Kriterien zu den Plattformnutzern und zur Liegenschaft, welche von den Kreditgebern individuell parametrisiert werden können und somit steuern, wem welche Angebote angezeigt werden. Bei den Angebotsmatrizes handelt es sich um durch den Kreditgeber individuell parametrisierbare Basiszinssätze sowie Zu- und Abschläge, wie beispielsweise das Kundenrisiko oder das Hypothekarvolumen, welche den jeweiligen angebotenen Zinssatz bestimmen. Entsprechend dienen Risikomodelle sowie Angebotsmatrizes als Basis für die auf der Plattform verbindlich offerierten Hypothekenangebote der Kreditgeber. Die Kreditgeber haben technisch keine Einsicht und auch keinen Zugriff auf die geschützten Bereiche der anderen Kreditgeber (Mandanten-Spezifika). Auch die PF oder […] haben keinen Zugriff auf diese Parameter der anderen Anbieter.
Das sog. Matching bringt schliesslich die Anforderungen der Kreditgeber mit den vom Plattformnutzer erfassten und von Dritten beschafften Daten zusammen, gleicht diese ab, und stellt fest, ob ein Angebot möglich ist. Valuu listet alle möglichen verbindlichen Angebote der verschiedenen Kreditgeber auf. Die Reihenfolge wird nach den von der Plattform priorisierten Kriterien bestimmt (beste passende Hypothek anhand des Risikoprofiles, Zinshöhe, monatliche Kosten; bei gleichen Angeboten wird die Reihenfolge durch das Zufallsprinzip bestimmt). Hat ein Plattformnutzer nicht alle Informationen und Dokumente auf Valuu hochgeladen, welche von einem bestimmten Kreditgeber gefordert werden, wird von diesem Kreditgeber kein Angebot erstellt.
1 Die PF agiert lediglich als Vertriebsorganisation, da es ihr aufgrund regulatorischer Vorgaben nicht möglich ist, selbständig Hypotheken zu vergeben. Das Risiko wird von den beiden Partnern Valiant Bank und Münchener Hypothekenbank getragen; weitere Ausführungen dazu siehe unten, S. 4.
2 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 1 ff.
3 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 5.
4 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 3.
Der Plattformnutzer wählt basierend auf seinen individuellen Präferenzen das für ihn am besten passende Angebot aus und gibt über Valuu seine verbindliche Zusage ab. Dadurch kommt eine Abschlussvereinbarung zwischen dem Plattformnutzer und dem Kreditgeber zustande. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Kompetenzzentrum von der PF (BU Plattform) wird das Dossier dem ausgewählten Kreditgeber unterbreitet. Der Kreditgeber prüft bei Bedarf das Dossier und fällt den Kreditentscheid. Daraufhin schickt der Kreditgeber dem Plattformnutzer die zu unterzeichnenden Kreditverträge zu. Wird letztlich eine Hypothek abgeschlossen, erhält die PF von den Kreditgebern eine Vermittlungsprovision.5
2. Auf Valuu aufbauende Lösung «Valuu Pro»
Darüber hinaus führt die PF unter dem Namen «Valuu Pro» eine auf Valuu aufbauende Lösung für Partner (sog. Vermittler), welche in ihrer Beraterfunktion für (potentielle) Kundinnen und Kunden die erforderlichen Daten auf Valuu erfassen und eine Hypothek über Valuu vermitteln.6
Valuu Pro gibt den Vermittlern die Möglichkeit, eine unabhängige Beratung durchzuführen. Mithilfe von Valuu Pro kann der Vermittler alle notwendigen Handlungen der Kundin oder des Kunden auf Valuu in deren/dessen Nahmen vornehmen, insbesondere die erforderlichen Informationen erfassen, die benötigten Dokumente einreichen und sie/ihn somit durch die gesamte Customer Journey bis zum Abschluss einer Hypothek begleiten und beraten. Dabei dient der Vermittler, namentlich eine Kundenberaterin oder ein Kundenberater, als alleinige Anlaufstelle des Kunden.7
Zur Beratung mittels Valuu Pro muss der Vermittler zunächst das Einverständnis der Kundin oder des Kunden zur Hypothekarberatung über Valuu einholen. Hat sich der Vermittler daraufhin authentifiziert und entsprechend Zugang zum Partnerportal erhalten, kann die Kundin/der Kunde erfasst werden. Ist diese/dieser bereits auf Valuu registriert, wird die Account-Übernahme durch den Vermittler ausgelöst. Mit dem Berateraccount hat der Vermittler Zugriff auf die Finanzierungsanfrage der Kundin/des Kunden und kann diese in deren/dessen Namen erfassen. Während der Hypothekarantrag ausgefüllt wird, überprüft Valuu auf automatisierte Weise laufend, ob basierend auf den eigegebenen Angaben ein verbindliches Angebot erstellt werden kann. Ist dies der Fall, liegt ein sog. Standardfall vor und es kann direkt über Valuu eine Hypothek abgeschlossen werden. Falls kein Standardfall vorliegt, wird der Hypothekarberatungsprozess beendet.
Aufgrund der erfassten Daten präsentiert Valuu automatisiert eine Angebotsauswahl von einem oder mehreren Kreditgebern, die bereit sind, ein verbindliches Angebot für den Finanzierungsantrag abzugeben, sofern und soweit die Voraussetzungen für eine mögliche Vergabe einer Hypothek erfüllt sind. Valuu stellt die Leistungen der vorgeschlagenen Angebote objektiv dar, indem Zinssätze und Vertragsdetails transparent aufbereitet werden. Potentielle Kreditgeber, deren Kriterien durch die Anfrage nicht erfüllt werden, erscheinen nicht in der Angebotsauswahl.
Die Kundin/Der Kunde entscheidet sich auch in diesem Fall wiederum basierend auf ihren/seinen individuellen Präferenzen für das am besten passende Angebot. Im Rahmen von Valuu Pro wird dazu jedoch vom Vermittler eine Beratung zu den Angeboten sichergestellt. Hat der Vermittler alle obligatorischen und zusätzlichen für eine konkrete Einschätzung des Falles notwendigen Dokumente hochgeladen, holt er bei Vorliegen der abschlussbereiten Finanzierungsanfrage das schriftliche Einverständnis der Kundin/des Kunden ein und bestätigt in deren/dessen Namen auf Valuu das Zustandekommen der Abschlussvereinbarung. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Kompetenzzentrum der Plattform wird das Dossier dem ausgewählten Kreditgeber unterbreitet. Wird das Dossier vom Kreditgeber akzeptiert, werden die notwendigen Verträge der Kundin oder dem Kunden zur Unterzeichnung zugestellt. […].8
3. Geplante Anpassungen in der Geschäftstätigkeit von PF
Seit 2003 vertreibt die Retailbank über ihre Kundenberaterinnen und Kundenberater die Gelbe Hypothek, welche aufgrund des Kreditvergabeverbots in Art. 3 POG9 von der Valiant Bank und der Münchener Hypothekenbank als Partnerinnen refinanziert wird. Vertragspartnerin gegenüber den Kundinnen und Kunden, welche eine Gelbe Hypothek abschliessen, ist jedoch die PF.10
Die von der PF angebotene Gelbe Hypothek soll nun neu als weiteres Kreditprodukt auf Valuu aufgeschaltet werden. Zudem sollen Kundenberaterinnen und Kundenberater der Retailbank in den PF-Filialen neu Valuu Pro nutzen können, um die Kundinnen und Kunden physisch vor Ort zu beraten und abschlussfertige Hypothekardossiers an PF- und Nicht-PF-Kundinnen und - Kunden zu vermitteln.11
[…].12 Damit gehen einerseits eine Erweiterung von Valuu um die Gelbe Hypothek und andererseits neue Kompetenzen der Retailbank im Zusammenhang mit der Vermittlung und Beratung über Valuu Pro einher.
Die von der PF gegenwärtig geplanten Erweiterungen umfassen folglich zwei Aspekte: (i) die Aufschaltung der Gelben Hypothek auf Valuu als weiteres Kreditprodukt zusätzlich zu den bestehenden Kreditprodukten anderer Kreditgeber sowie (ii) die Nutzung von Valuu Pro zur physischen Beratung von Kunden (insb. zur Gelben Hypothek) in den Retailbank-Filialen.13
5 Vgl. zum Ganzen Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 6, inkl. schematischer Darstellung.
6 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 7.
7 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 8, wonach die Kreditgeber hingegen ausschliesslich durch Valuu informiert und betreut werden.
8 Vgl. zum Ganzen Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 8 f., inkl. schematische Darstellung.
9 Bundesgesetz vom 17.12.2020 über die Organisation der Schweizerischen Post (Postorganisationsgesetz, POG; SR 783.1).
10 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 2 und 10.
11 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 4 und 12.
12 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 15.
13 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 4.
a) Aufschaltung der gelben Hypothek auf Valuu
Die Gelbe Hypothek soll auf Valuu aufgeschaltet werden, sodass den Kundinnen und Kunden in ihrer digitalen Customer Journey ohne Beratung durch die Retailbank neben allen anderen Angeboten auch die Gelbe Hypothek angeboten werden kann.14
Die Parameter, d. h. die Konditionen und die Risikomatrix für die Gelbe Hypothek, werden von Mitarbeitenden der PF oder genauer der Retailbank basierend auf den Vorgaben der Valiant Bank und der Münchener Hypothekenbank unabhängig von der Valuu-Organisation auf Valuu hinterlegt. Die Retailbank hat dabei keinerlei Kenntnisse zu den Kreditvergabekriterien oder Kalkulationsgrundsätzen anderer Kreditgeber, was durch Chinese Walls in technischer, organisatorischer aber auch vertraglicher Hinsicht innerhalb der PF abgesichert werden soll.15 Die eigentliche Erfassung der Parameter für die Gelbe Hypothek auf Valuu soll deshalb im Ergebnis genau gleich erfolgen, wie für alle anderen Kreditgeber auf Valuu. Das Team der Gelben Hypothek soll entsprechend auch nicht im Vertrieb oder als Kundeberaterinnen und Kundenberater der Retailbank tätig sein.
Innerhalb der PF oder genauer der Retailbank soll es somit zwei Teams geben, welche die folgenden unterschiedlichen Aufgaben wahrnehmen und durch Chinese Walls getrennt werden: Das eine Team […] (nachfolgend auch: Team der Gelben Hypothek) wird für die Gestaltung der Gelben Hypothek im soeben genannten Sinne zuständig sein, das andere Team […] wird für den Vertrieb und die nachfolgende Verarbeitung der Gelben Hypothek zuständig sein.16
b) Physische Beratung in den Retailbank-Filialen durch Valuu Pro (insb. zur Gelben Hypothek)
Die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Retailbank werden die Kundinnen und Kunden nun anhand von Valuu Pro beraten, diese bei der Erfassung der Daten begleiten und die Hypothek nach Wahl der Kundin oder des Kunden abschliessen. Die Gelbe Hypothek wird neu eine von vielen Hypotheken in diesem Vergleich sein.17
Die Kundenberaterinnen und Kundenberater werden dabei keine Anpassungsmöglichkeiten zum aufgelisteten Angebot der Gelben Hypothek auf Valuu haben. Insbesondere werden sie auch keine Berechtigung für sowie keine Möglichkeit zu (nachträglichen) Preisanpassungen – weder auf Valuu noch in der Retailbank-Filiale – haben. Der Abschluss erfolgt nach Auswahl durch die Kundin oder den Kunden direkt auf Valuu.18
[…].19
c) Zwischenfazit zum dargelegten Sachverhalt
In der Beratungsanfrage wird eingeräumt, dass die dargelegten Anpassungen im Geschäftsmodell zu einem kartellrechtlich möglicherweise problematischen Informationsaustausch innerhalb der PF führen könnten, sollten jene Mitarbeitenden der PF (sowie der Valiant Bank und der Münchener Hypothekenbank), welche für die Festlegung der Konditionen und damit für die Zinsfestlegung bei der Gelben Hypothek verantwortlich sind, vertrauliche Informationen zu den auf Valuu aufgeschalteten
Hypothekarprodukten anderer Anbieter erhalten. Die PF sehe jedoch Vorkehren wie Chinese Walls in technischer, organisatorischer und vertraglicher Hinsicht vor, welche den Informationsaustausch kartellrechtskonform begrenzen würden.
Vor diesem Hintergrund ersucht die PF das Sekretariat um eine kartellrechtliche Einschätzung der geplanten Anpassungen in ihrem Geschäftsmodell und unterbreitet die deswegen vorgesehenen Massnahmen zur Unterbindung oder Begrenzung des Austauschs von Informationen dem Sekretariat zur Prüfung.20
Soweit aus dem in der Beratungsanfrage dargelegten Sachverhalt gefolgert werden kann, könnte nach Ansicht des Sekretariats in mehrfacher Hinsicht ein gegebenenfalls kartellrechtlich problematischer Austausch von Informationen erfolgen, was nachfolgend aufgezeigt wird. Es gilt somit insbesondere abzuwägen und zu beurteilen, ob die von der PF vorgesehenen technischen, organisatorischen und vertraglichen Vorkehren solche gegebenenfalls kartellrechtlich problematischen Informationsaustausche verunmöglichen.
II. Beurteilung
Aufgrund der von der PF vorgesehenen Erweiterung von Valuu um die Gelbe Hypothek sowie der Beratung von Kundinnen und Kunden in den Retailbank-Filialen mittels Valuu Pro erhalten die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Retailbank und gegebenenfalls weitere Mitarbeitende der PF Kenntnis von Angeboten der Konkurrenten im Hypothekenmarkt. Aus diesem neuen Umstand könnte ein kartellrechtlich unzulässiger Informationsaustausch unter Wettbewerbern resultieren, sollten:
- die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Retailbank im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit zur Gelben Hypothek mittels Valuu Pro geschäftssensible Informationen in Bezug auf die Angebote von anderen Kreditgebern auf Valuu, namentlich zu den Risikomodellen, den Angebotsmatrizen oder deren Preisfestsetzung, erhalten und diese an jene Mitarbeitenden der PF, welche für die Gestaltung der Parameter sowie für die Zinsfestlegung bei der Gelben Hypothek und deren Aufschaltung auf Valuu verantwortlich sind, insbesondere das Team der Gelben Hypothek, oder die Valuu-Organisation (Platform Business) weitergeben können;
- die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Retailbank, welche die Kundinnen und Kunden zur Gelben Hypothek mittels Valuu Pro beraten, die Berechtigung oder die Möglichkeit haben, das aufgelistete Angebot der Gelben Hypothek oder dessen Preis (nachträglich) anzupassen, sei dies auf oder neben Valuu;
14 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 16.
15 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 16.
16 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 10 ff.
17 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 12 und 17.
18 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 17.
19 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 18, […].
20 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 4.
- die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Retailbank, welche für den Vertrieb und die Verarbeitung der Gelben Hypothek zuständig sind, und das Team der Gelben Hypothek sowie die Mitarbeitenden der Valiant Bank oder der Münchener Hypothekenbank, welche die Konditionen und die Risikomatrix für die Gelbe Hypothek vorgeben, Einsicht in die Valuu-Organisation (Platform Business), namentlich die Risiko- und Angebotsmatrix (= RIAN) von Valuu sowie in die detaillierten Angebote, haben;
- jene Mitarbeitenden der PF respektive der Retailbank, welche für die Gestaltung der Parameter sowie für die Zinsfestlegung bei der Gelben Hypothek verantwortlich sind, namentlich zuvorderst das Team der Gelben Hypothek, oder auch die Mitarbeitenden der Valiant Bank oder der Münchener Hypothekenbank, welche die Konditionen und die Risikomatrix für die Gelbe Hypothek vorgeben, geschäftssensible Informationen in Bezug auf die Angebote von anderen Kreditgebern auf Valuu, namentlich zu den Risikomodellen, den Angebotsmatrizen oder deren Preisfestsetzung, von Kundenberaterinnen oder Kundenberatern der PF, insbesondere von dem für den Vertrieb und die Verarbeitung der Gelben Hypothek zuständigen Retailbank-Team, oder aus der übrigen PF erhalten oder in Erfahrung bringen können;
- die anderen Kreditgeber auf Valuu geschäftssensible Informationen zu den Angeboten der PF sowie der weiteren Kreditgeber auf Valuu erhalten, austauschen oder in Erfahrung bringen können.
Würde ein solcher Austausch von Informationen den Beteiligten ermöglichen, Rückschlüsse auf die Preisfestsetzung der Hypothekenprodukte der Konkurrenten zu ziehen und die Festsetzung der Parameter für die eigenen Hypothekenprodukte entsprechend anzupassen, könnte dies in kartellrechtlicher Hinsicht problematisch sein.
Bei der vorliegenden kartellrechtlichen Beurteilung ist daher zu prüfen, ob eine unzulässige Wettbewerbsabrede nach Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 KG vorliegt. Ein Informationsaustausch wird als Wettbewerbsabrede nach Art. 4 Abs. 1 KG erfasst, wenn dieser die Voraussetzungen einer abgestimmten Verhaltensweise erfüllt.21
1. Bezwecken oder bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
Entsprechend dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 KG muss der Informationsaustausch «eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken». Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht bezweckt eine Abrede dann eine Wettbewerbsbeschränkung, wenn die Abredebeteiligten «die Ausschaltung oder Beeinträchtigung eines oder mehrerer Wettbewerbsparameter zum Programm erhoben haben».22 Dabei genügt es, wenn der Inhalt der Abrede objektiv geeignet ist, eine Wettbewerbsbeschränkung durch Ausschaltung eines Wettbewerbsparameters zu verursachen. Die subjektive Ansicht der an der Abrede Beteiligten ist unerheblich.23 Es ist insbesondere davon auszugehen, dass ein Informationsaustausch eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, wenn
der Austausch firmenspezifische Informationen über zukünftiges Preis- oder Mengenverhalten betrifft.24
Der vorliegend erfolgende Austausch von potentiell wettbewerbsrelevanten Informationen – wie insbesondere Preisen – auf Valuu erfolgt gemäss Beratungsanfrage zum Zweck, für die Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz über die Hypothekarpreise zu schaffen. Damit verfolge Valuu keinen wettbewerbsbeschränkenden, sondern vielmehr einen wettbewerbsfördernden Zweck.25 Dass mit den auf Valuu verfügbaren Informationen für die Plattformnutzer tatsächlich mehr Transparenz über die am Markt erhältlichen Hypothekarangebote geschaffen wird, könnte sich letztlich durchaus wettbewerbsfördernd auswirken. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass allein aus der Tatsache, dass Informationen öffentlich ausgetauscht werden, nicht gefolgert werden kann, dass es keine schädlichen Auswirkungen auf den Markt gibt.26
Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines Informationsaustausches hat seiner ambivalenten Natur Rechnung zu tragen. Denn ein Informationsaustausch kann je nach Ausgestaltung auch wettbewerbsbeschränkend wirken. Er kann wettbewerbsbeschränkende Wirkungen haben, da eben gerade die mit dem Austausch von Informationen einhergehende erhöhte Markttransparenz kollusive Verhaltensweisen vereinfacht.27 Ein Informationsaustausch ist vor diesem Hintergrund als wettbewerbsschädlich zu betrachten, wenn er Informationen betrifft, «welche die strategische Ungewissheit auf dem Markt verringern».28
Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung eines Informationsaustausches wird von der Wettbewerbskommission in Anlehnung an die Praxis der Europäischen Kommission anhand einer Reihe von Kriterien beurteilt.29 Bei der kartellrechtliche Beurteilung sind die Kriterien im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigen.30 Zunächst ist auf das Kriterium der konkreten Ausgestaltung einzugehen, da diesem vorliegend eine massgebliche Bedeutung zukommt.
21 Vgl. MANI REINERT, in: Basler Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2. Aufl. 2021, Art. 4 Abs. 1 N 115.
22 Statt vieler: BVGer B-8430/2010 vom 23.09.2014, E. 6.3.2.9.
23 Vgl. BANGERTER SIMON/ZIRLICK BEAT, in: DIKE-Kommentar, Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Zäch et al. (Hrsg.), 2018, Art. 4 Abs. 1 N 138.
24 Vgl. DIKE KG-BANGERTER/ZIRLICK (Fn 23), Art. 4 Abs. 1 N 155.
25 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 31.
26 Vgl. Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl. C 11 vom 14.1.2011 S. 21 Rz 94.
27 Vgl. RPW 2007/1, 166 f. Rz 212, Praxis im Versicherungsbereich, m.w.H. 28 Vgl. RPW 2011/4, 584 Rz 391, ASCOPA. 29 Vgl. RPW 2011/4, 584 Rz 391, ASCOPA.
30 Vgl. DIKE KG-BANGERTER/ZIRLICK (Fn 23), Art. 4 Abs. 1 N 153.
a) Konkrete Ausgestaltung/Organisation des Informationsaustausches
Das Sekretariat hat das Kriterium der konkreten Ausgestaltung in der Vergangenheit als «verstärkendes Element» für die Beurteilung eines Informationsaustausches herangezogen.31 Das Ergebnis der vorliegenden Beurteilung hängt weitgehend davon ab, ob die PF gewährleistet, dass durch (interne) Massnahmen der Austausch von geschäftssensiblen Informationen zu den auf Valuu aufgeschalteten Hypothekarprodukten, insbesondere deren Preisfestsetzung, zwischen den Kundenberaterinnen und Kundenberatern der Retailbank und den für die Zinsfestlegung bei und der Aufschaltung der Gelben Hypothek zuständigen Mitarbeitenden der PF (sowie der Valiant Bank und der Münchener Hypothekenbank) und/oder den anderen Kreditgebern auf Valuu verhindert wird. Es würde ein kartellrechtlich unzulässiges kollusives Verhalten vorliegen, wenn die Retailbank und die anderen Kreditgeber auf Valuu oder mittels Valuu Pro Kenntnisse über die Risikomodelle und Angebotsmatrizes des jeweils anderen erhalten würden oder austauschen könnten und dadurch die Preisfestsetzung bei ihren Hypothekarprodukten entsprechend anpassen könnten.
Aus organisatorischer Sicht bedeutet dies im Innenverhältnis der PF, dass das für die Festlegung der Konditionen und der Risikomatrix und damit für die Zinsfestlegung bei der Gelben Hypothek verantwortliche Team der Gelben Hypothek von den Kundenberaterinnen und Kundenberatern der Retailbank, insbesondere von dem Team, welches nachfolgend für den Vertrieb und die Verarbeitung der Gelben Hypothek – auch mittels Valuu Pro – zuständig ist, organisatorisch getrennt geführt und vom hier diskutierten allfälligen geschäftssensiblen Informationsaustausch abgeschirmt werden muss sowie der gesamte Vermittlungs-, Beratungs- und Verkaufsprozess bei der Retailbank so ausgestaltet werden muss, dass keine geschäftssensiblen Informationen zwischen den Business Units Retail Banking (Retailbank) und Platform Business (Valuu) ausgetauscht werden können, sei es zur Gelben Hypothek oder den anderen Hypothekenangeboten auf Valuu. Im Aussenverhältnis ist sicherzustellen, dass zwischen den Konkurrenten (sei dies zwischen der PF und den anderen Kreditgebern oder auch unter den anderen Kreditgeber) kein kollusives Verhalten entstehen kann.
Die hier verlangte – und von der PF bereits in Aussicht gestellte – organisatorische Trennung innerhalb der PF soll mittels zweier Teams, welche jeweils unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen, erfolgen.32 Das eine Team wird für die Gestaltung (Festlegung der Zinssätze und Parameter nach Massgabe der Vorgaben der Valiant Bank und der Münchener Hypothekenbank) der Gelben Hypothek zuständig sein. Das andere Team wird für den Vertrieb und die Verarbeitung der Gelben Hypothek – inskünftig auch über Valuu Pro – zuständig sein.33 Mit entsprechenden Massnahmen wird darüber hinaus verhindert, dass die Teams geschäftssensible Informationen austauschen. So werden insbesondere die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Retailbank organisatorisch nicht für die Preisfestsetzung der Gelben Hypothek verantwortlich sein und haben auch keine Berechtigungen dazu. Die Festlegung der Parameter für
die Gelbe Hypothek wird unabhängig von anderen Mitarbeitenden der PF, welche wiederum nicht beratend tätig sind, erfolgen.34
Mittels zusätzlichen technischen und vertraglichen Massnahmen (namentlich separater IT Domänen, zusätzlichen und separaten Zugriffsberechtigungen pro User, Geheimhaltungsvereinbarungen etc.) wird zudem sichergestellt, dass das für den Vertrieb und die Verarbeitung der Gelben Hypothek zuständige Team ([…]35) keinen Einblick in die Risiko- und Angebotsmatrix (= RIAN) von Valuu ([…]) sowie in deren detaillierte Angebote erhält.36
Wie bereits erwähnt37, werden die Kundenberaterinnen und Kundenberater bei einer Beratung mittels Valuu Pro ausserdem keine Anpassungsmöglichkeit zum aufgelisteten Angebot der Gelben Hypothek auf Valuu haben.38 Aufgrund der erfassten Eckdaten präsentiert Valuu nämlich automatisiert eine Angebotsauswahl von einem oder mehreren Kreditgebern.39 Weiter werden sie auch keinerlei Möglichkeit der (nachträglichen) Preisanpassung haben.40 Darüber hinaus wird auch ein Informationsfluss von den Kundenberaterinnen und Kundenberatern an die für die Preisfestsetzung der Gelben Hypothek in Valuu und Valuu Pro verantwortlichen Personen der Retailbank durch geeignete vertragliche Verpflichtungen untersagt werden.41
Weiter wird die Retailbank keinen Zugriff auf die Parameter respektive die Kreditvergabekriterien oder Kalkulationsgrundsätze anderer Kreditgeber haben. Dies wird durch Chinese Walls (in technischer [Informatik], organisatorischer und vertraglicher Hinsicht) innerhalb der PF sichergestellt werden.42 Valuu ist zudem so ausgestaltet, dass die Kreditgeber über den Kreditgeberzugang ihre Risikomodelle und Angebotsmatrizen eigenständig hinterlegen können und die Kreditgeber technisch keine Einsicht und auch keinen Zugriff auf die geschützten Bereiche der PF sowie der weiteren Kreditgeber auf Valuu haben.43
Die von der PF vorgesehenen technischen, organisatorischen und vertraglichen Massnahmen scheinen nach Auffassung des Sekretariats geeignet, aber auch notwendig, um kollusives Verhalten zu verhindern. Es wäre eine aktive Umgehung seitens der betreffenden Mitarbeitenden erforderlich, damit es zu einer Abstimmung des Verhaltens kommen könnte.
31 Vgl. RPW 2007/1, 168 Rz 218, Anhang V: Benchmarking-Analysen im Bereich Lebensversicherungen – Schlussbericht vom 26. April 2006. 32 Siehe oben, S. 5.
33 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 14.
34 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 21. 35 […].
36 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 19 f. 37 Siehe oben, S. 5.
38 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 17.
39 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 9.
40 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 17.
41 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 13.
42 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 6 und16.
43 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 6.
b) Inhalt der Information
Gemäss der bisherigen Praxis der Wettbewerbsbehörden ist ein Austausch von sensiblen – nicht zwingend geheimen, jedoch üblicherweise vertraulich gehaltenen, firmenspezifischen – Informationen grundsätzlich als problematisch einzustufen, wogegen beim Austausch von weniger sensiblen Informationen eine fallspezifische Beurteilung erfolgen muss. Als problematisch wird regelmässig der Austausch von Informationen betreffend Preise, Margen, Rabatte, Preiserhöhungen, einzelne Kunden etc. angesehen.44
Vorliegend werden die Preise für Hypotheken von unterschiedlichen Anbietern in einem konkreten Anwendungsfall ausgetauscht oder zumindest durch Valuu sichtbar45, was nach den vorstehenden Ausführungen grundsätzlich kartellrechtliche Bedenken hervorrufen kann. Dazu ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht die dem Hypothekenpreis zugrundeliegenden Parameter, d. h. die Risikomodelle und Angebotsmatrizen, direkt ausgetauscht werden. Solange letzteres nicht geschieht, scheinen kaum konkrete Rückschlüsse auf das individuelle künftige Marktverhalten von Konkurrenten möglich. Dies ergibt sich auch aus den nachfolgenden Ausführungen zum Aggregationsniveau.
c) Aggregationsniveau
Ein Austausch von aggregierten Daten, d. h. solchen, die nur mit hinreichender Schwierigkeit Rückschlüsse auf individuelle unternehmensspezifische Daten zulassen, ist in der Regel eher unproblematisch, da solche Informationen weniger geeignet sind, die Unsicherheiten über künftiges Marktverhalten zu beseitigen. Massgebend ist der Aggregationsgrad, denn je aggregierter die Daten sind, desto schwerer sind Rückschlüsse auf ein Unternehmen.46 Entscheidend ist daher die Frage, ob durch die Informationen Rückschlüsse auf das individuelle Marktverhalten eines Konkurrenten gezogen und das informierte Unternehmen dadurch in die Lage versetzt werden könnte, sein eigenes Marktverhalten an dem des Konkurrenten zu orientieren.47
Zunächst ist die technische Ausgestaltung von Valuu und Valuu Pro zu berücksichtigen. Möchte ein Kreditgeber (auch die PF) Valuu dazu nutzen, Informationen über das Wettbewerbsverhalten der Konkurrenten zu erhalten, ist dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Ohne Registrierung und ohne die Erfassung spezifischer Informationen sowie bestimmter vordefinierter Dokumente im persönlichen Cockpit oder ohne Ermächtigungserklärung an einen Vermittler können keine verbindlichen Angebote, die den Namen der Kreditgeber preisgeben, in Erfahrung gebracht werden. Alsdann sind die angezeigten Preise (Zinssätze) in ihrem Nutzen sehr beschränkt, da sie lediglich das Resultat einer automatisierten Auswertung der Parameter mit Blick auf die Risikomodelle und Angebotsmatrizen darstellen. Ohne Kenntnis der konkreten Risikomodelle und Angebotsmatrizen – welche wie bereits dargelegt alle Kreditgeber auf Valuu untereinander vom jeweils anderen nicht haben48 – kann der Kreditgeber (unter anderem auch die PF) nicht wissen, wie der andere Hypothekenpreis zustande kommt und aus welchem Grund der andere Kreditgeber überhaupt ein Angebot abgibt oder nicht.49 Entsprechend erscheint selbst eine allfällige Weitergabe der
angezeigten Hypothekenpreise der Konkurrenten durch die Kundenberaterinnen und Kundenberater der PF an die preisfestsetzende Einheit der Gelben Hypothek von keinem grossen Nutzen für die PF zu sein, so denn entsprechende Informationen fliessen würden, sollten die Vorkehren der PF nicht greifen. Eine stärkere Aggregation der Informationen respektive der angezeigten Preise zu fordern, erscheint aus kartellrechtlicher Sicht daher nicht nötig. Ohnehin existieren bereits zahlreiche Hypotheken-Vergleichsplattformen, die ebensolche oder gar ausgedehntere Hypothekenvergleiche ermöglichen wie Valuu.50
d) Aktualität der Informationen
Je aktueller die Informationen sind, desto problematischer ist der Austausch von Informationen. Gerade beim Austausch von aktuellen Daten sind Bedenken anzubringen, wohingegen der Austausch von historischen Daten eher nicht zu kartellrechtlich problematischen Auswirkungen führen dürfte. Bei der Beurteilung ist dabei zu beachten, dass es keine fixen Schwellen gibt, ab welchem Zeitpunkt Daten als alt genug erscheinen, um kartellrechtlich unproblematisch zu gelten.51
Bei den vorliegend ausgetauschten Informationen betreffend die Preise für Hypothekenangebote handelt es sich um aktuelle und verbindliche Daten.52 Ein solcher Austausch erscheint damit aus kartellrechtlicher Sicht grundsätzlich problematischer als ein Informationsaustausch mit historischen Daten.
e) Häufigkeit des Informationsaustausches
Je häufiger Informationen ausgetauscht werden, desto einfacher und rascher ist es Unternehmen möglich, ihr Verhalten an dasjenige der Konkurrenz anzupassen. Werden Informationen in einer hohen Frequenz ausgetauscht, können Unternehmen einfacher auf Vorstösse von Konkurrenten reagieren.53
Ein Informationsaustausch über die Hypothekenpreise erfolgt grundsätzlich bei jeder Beratung in den Retailbank-Filialen über Valuu Pro durch die Kundenberaterinnen und Kundenberater der PF, bei der bis und mit zu den Angeboten beraten wird. Die Frequenz ist deshalb zufälliger Natur.54 Nichtsdestotrotz haben die so gewonnenen Informationen bei den Kundenberaterinnen und Kundenberatern zu verbleiben und nicht an die Mitarbeitenden der PF, welche für die Gestaltung der Parameter sowie für die Zinsfestlegung bei der Gelben Hypothek und deren Aufschaltung auf Valuu verantwortlich sind, insbesondere das Team der Gelben Hypothek, und/oder die Mitarbeitenden der Valiant Bank oder der Münchener Hypothekenbank, welche die Konditionen und die Risikomatrix für die Gelbe Hypothek vorgeben, zu gelangen.
44 Vgl. RPW 2011/4, 518, Benchmarking Hypothekarzinsmargen.
45 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 22, Aufzählungspunkt 1.
46 Vgl. DIKE KG-BANGERTER/ZIRLICK (Fn 23), Art. 4 Abs. 1 N 160.
47 Vgl. RPW 2011/4, 518, Benchmarking Hypothekarzinsmargen. 48 Siehe oben, S. 9.
49 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 34, Aufzählungspunkt 1 und 2.
50 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 22.
51 Vgl. DIKE KG-BANGERTER/ZIRLICK (Fn 23), Art. 4 Abs. 1 N 161.
52 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 34, Aufzählungspunkt 3.
53 Vgl. DIKE KG-BANGERTER/ZIRLICK (Fn 23), Art. 4 Abs. 1 N 162.
54 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 34, Aufzählungspunkt 4.
f) Zugang zum Informationsaustausch
Wird durch den Informationsaustausch die Transparenz im Markt erhöht, sollte ein möglichst einheitlicher Zugang zu den Informationen durch die Marktteilnehmer geschaffen werden, um Informationsasymmetrien und damit zusammenhängende Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung kann vermindert werden, indem auch die Marktgegenseite Zugang zu den Ergebnissen des Marktinformationssystems erhält.55
Mit Valuu stellt die PF den Kundinnen und Kunden ein Tool zum Vergleichen von Hypothekenangeboten zur Verfügung.56 Sowohl PF- als auch Nicht-PF-Kundinnen und Kunden haben einerseits über <www.valuu.ch> und anderseits über eine Beratung mittels Valuu Pro in den Retailbank-Filialen oder durch Valuu-Partner oder – Vermittler Zugang zu den auf Valuu verfügbaren Hypothekenangeboten der Kreditgeber. […].
Es ist insbesondere hervorzuheben, dass auch die Kundenberaterinnen und Kundenberater im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit und damit die PF nur Zugang zum Angebot eines Kreditgebers als Resultat einer automatisierten Auswertung der diversen Parameter erhalten und es sich dabei genau um diejenigen Angebote handelt, welche ebenfalls den Kundinnen und Kunden präsentiert werden.57 Zu erwähnen ist ausserdem, dass die anderen Kreditgeber auf Valuu sowieso keinen Zugang zu den Angeboten der Kreditgeber als Resultat einer automatisierten Auswertung über Valuu Pro haben. Für eine Kollusion müsste deshalb ein zusätzlicher Austausch zwischen den Kundenberaterinnen und Kundenberater der PF und den Mitarbeitenden der anderen Kreditgeber erfolgen, weshalb der Informationsaustausch weniger problematisch erscheint. Die anderen Kreditgeber (auf Valuu vertreten oder auch nicht) haben lediglich gleich wie eine Kundin oder ein Kunde Zugang zu den auf <www.valuu.ch> verfügbaren Hypothekenangeboten.
Im Ergebnis darf davon ausgegangen werden, dass Valuu die Markttransparenz für die Plattformnutzer sowie die Kundinnen und Kunden erhöht und so wie die übrigen bereits existierenden Hypotheken-Vergleichsplattformen dazu dienen kann, verschiedene Hypothekenangebote besser zu vergleichen und einfacher das passendste Angebot auszuwählen. PF intern ist dies allerdings nur solange der Fall, wie die über Valuu Pro gewonnenen Informationen bei den Kundenberaterinnen und Kundenberater der Retailbank verbleiben und nicht an die Mitarbeitenden der PF, welche für die Gestaltung der Parameter sowie für die Zinsfestlegung bei der Gelben Hypothek und deren Aufschaltung auf Valuu verantwortlich sind, insbesondere das Team der Gelben Hypothek, und/oder die Mitarbeitenden der Valiant Bank oder der Münchener Hypothekenbank, welche die Konditionen und die Risikomatrix für die Gelbe Hypothek vorgeben, gelangen, wie es die PF bereits zugesichert hat.
g) Homogenität der Produkte
Eine Koordination der Wettbewerbsparameter ist einfacher, wenn die Produkte auf dem vom Informationsaustausch betroffenen Markt homogen sind. Sind die Produkte sehr heterogen, wird eine Koordinierung deutlich erschwert.58
Mit Valuu erhalten die Kundinnen und Kunden grundsätzlich verschiedenste Hypothekenangebote für die Finanzierung ihrer Immobilie/n im Einzelfall. Dazu wird in der Beratungsanfrage vorgebracht, dass folglich gewichtige Unterschiede mit Blick auf die Zielgruppen und das Risiko bestehen.59 Dagegen ist jedoch einzuwenden, dass namentlich keine Angebote eines Kreditgebers dem Plattformnutzer angezeigt werden, wenn dieser nicht den im Risikomodell definierten Kriterien entspricht. Somit sind die letztlich angezeigten Hypothekenangebote aus Sicht des Privatkunden grundsätzlich austauschbar und daher vielmehr homogener Natur. Ohnehin unterscheide sich Hypotheken für Privatkunden letztlich nur in ihrem Preis (Zinssatz) und ihrer Dauer, was für ein grundsätzlich homogenes Produkt spricht. Umso wichtiger ist, dass – wie von der PF bereits zugesichert – der Informationsaustausch auf die Preise für Hypotheken in einem konkreten Anwendungsfall beschränkt bleibt, keine Geschäftsgeheimnisse betrifft und sich ebenso wenig auf das zukünftige Marktverhalten von Konkurrenten bezieht.
h) Marktstruktur
Hinsichtlich der Marktstruktur gilt, dass je konzentrierter ein Markt ist, desto grösser ist die Gefahr einer Verhaltensabstimmung. Neben der Marktkonzentration sind auch die Markttransparenz, die Marktstabilität sowie Marktsymmetrien zu beachten.60
Vorliegend ist der Markt für Hypotheken zu betrachten, auf dem zahlreiche Anbieter wie Banken, Versicherungen oder auch Pensionskassen aktiv sind.61 Der Wettbewerbsdruck scheint durch neue Anbieter von Hypotheken fortlaufend zuzunehmen. Allein auf Valuu sind ohne die PF bereits 30 Anbieter vertreten. Daneben scheint auch die Markttransparenz zum Wettbewerb beizutragen. Im Internet seien zahlreiche Hypotheken-Vergleichsplattformen wie Comparis62 oder Homgate63 sowie verschiedene Hypotheken-Vermittlungsplattformen wie MoneyPark64 zu finden. Diese würden ähnliche Informationen wie jene auf Valuu zur Verfügung stellen.65 Die potentiellen Kundinnen und Kunden erhalten dadurch Zugang zu einem breiten Angebot an Hypothekenprodukten und können diese auch einfacher miteinander vergleichen, was den Wettbewerbsdruck weiter verschärft. Folglich scheint die Marktstruktur potenziell kollusive Verhaltensweisen eher zu erschweren.
55 Vgl. DIKE KG-BANGERTER/ZIRLICK (Fn 23), Art. 4 Abs. 1 N 163.
56 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 32. 57 Siehe oben, S. 10.
58 Vgl. DIKE KG-BANGERTER/ZIRLICK (Fn 23), Art. 4 Abs. 1 N 165.
59 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 34, Aufzählungspunkt 5.
60 Vgl. DIKE KG-BANGERTER/ZIRLICK (Fn 23), Art. 4 Abs. 1 N 166.
61 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 34, Aufzählungspunkt 6. 62 Vgl. Webseite von Comparis: <www.comparis.ch/hypotheken/ default>.
63 Vgl. Webseite von Homegate: <www.homegate.ch/c/de/hypotheken/ hypotheken-vergleichen>.
64 Vgl. Webseite von Moneypark: <www.moneypark.ch>.
65 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 22 ff.
2. Fazit
Unter Berücksichtigung aller Kriterien zur Beurteilung eines Informationsaustausches erscheinen die von der PF geplanten Anpassungen im Geschäftsmodell, insbesondere dank der zusätzlichen technischen, organisatorischen und vertraglichen Vorkehren, die den möglichen Austausch von geschäftssensiblen Informationen stark begrenzen oder gar unterbinden, aus kartellrechtlicher Sicht gesamthaft als unbedenklich und von ihnen könnte gar eine prokompetitive Wirkung ausgehen. Zwar werden vorliegend aktuelle Informationen betreffend den Preis eher homogener Produkte über Valuu und Valuu Pro ausgetauscht, was grundsätzlich problematisch erscheinen könnte. Jedoch mindern das Aggregationsniveau der ausgetauschten Daten, die Zufälligkeit der Frequenz des Austausches, der Zugang zum Informationsaustausch sowie die Marktstruktur die wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen des Austausches.
Soweit es das Sekretariat aufgrund des dargestellten Sachverhalts erwägen kann, scheinen die konkrete Ausgestaltung von Valuu und Valuu Pro zusammen mit den in technischer, organisatorischer und vertraglicher Sicht intern getroffenen Massnahmen der PF zu gewährleisten, dass kein kartellrechtlich unzulässiger Informationsaustausch erfolgen kann.
Aufgrund der Komplexität der vorgesehenen Massnahmen empfiehlt das Sekretariat, die betroffenen Mitarbeitenden zusätzlich im Rahmen einer internen Schulung in Bezug auf die in technischer, organisatorischer und vertraglicher Hinsicht geltenden Massnamen zu schulen.
Im Sinne einer Gesamtwürdigung ist damit nicht von einem kartellrechtlich problematischen Informationsaustausch auszugehen. Auf die Beurteilung allfälliger Rechtfertigungsgründe nach Art. 5 Abs. 2 KG verzichtet das Sekretariat daher.66
66 Vgl. Beratungsanfrage vom 12.04.2022, Rz 38 ff.