Verfassung des Kantons Zürich; Gesetz über die Anpassung der kantonalen Behördenorganisation und des kantonalen Prozessrechts in Zivil- und Strafsachen an die neuen Prozessgesetze des Bundes
…befasst, kantonales Ausführungsrecht zu erlassen. Denn ob die gemäss Art. 420 StPO notwendigen Voraussetzungen, damit der Kanton für von ihm getragene Kosten Rückgriff auf eine andere Personen nehmen kann, erfüllt sind oder nicht, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden und kann nicht generell-abstrakt geregelt werden. § 199.…
· 4611 · Jul 1, 2009 · 2 mentions here · Business of the Zurich Cantonal Parliament