«Profi» im eigenen Wald

«Profi» im eigenen Wald

Diese Publikation richtet sich speziell an Besitzer und Besitzerinnen von Privatwald, «Freizeitholzer», Waldarbeiter und Waldarbeiterinnen sowie an Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind.

Ziel ist, Sie auf die folgenden Punkte bei der Holzernte und Brennholzaufarbeitung hinzuweisen:

  • Gefahren, Sicherheitsregeln und -massnahmen

  • eigene Möglichkeiten und Grenzen

  • Beizug von Fachpersonen für schwierige Arbeiten

  • notwendige Aus- und Weiterbildungen

Die vorliegende Publikation ist kein Ersatz für einen Arbeitssicherheitskurs in der Holzernte. Sie enthält auch keine genaue Darstel­lung von Arbeitstechniken. Diese lernen Sie in einem praktischen Kurs, wo Sie üben, wie Sie konkrete Situationen richtig beurteilen und daraus sichere Arbeitstechniken ab­leiten.

Holzernte- und Kettensägearbeiten sind immer Facharbeiten. Diese setzen fundierte Kenntnisse und eine gründliche Ausbildung voraus.

An der Publikation haben mitgearbeitet:

Einleitung Rücken von Holz

1 Risiken bei Arbeiten

im Wald

Ein Blick in die Unfallstatistik zeigt folgende Schwerpunkte:

Unfallschwerpunkte Unfallgeschehen Fällen von Bäumen: Fällunfälle treffen Kettensägeführer, ihre Teammitglieder und auch unbeteiligte Drittpersonen. Sie führen oft zu Invalidität oder gar zum Tod. Hauptursachen für diese Unfälle:

  • fehlerhafte oder ungenügende Baumbeurteilung

  • ungeeignete Fällmethode

  • Missachten von Sicherheitsregeln im Gefahren- und Fallbereich

  • sicheren Rückzugsort nicht konsequent aufgesucht

  • nicht bestimmungsgemässe Verwendung von Arbeitsmitteln (Maschinen und Geräte) Entasten und Trennschnitte Hauptursachen für diese Unfälle: ausführen mit der Kettensäge: • Nichterkennen der Spannung in Ästen und Stämmen (Zug oder Druck)

  • falscher Standort des Kettensägeführers

  • ungeeignete Schneidetechniken

  • ungenügende persönliche Schutzausrüstung Rücken von Holz mit Hauptursachen für diese Unfälle: Seilwinde und Fahrzeug: • ungeeignete und ungenügend ausgerüstete Winden und Fahrzeuge

  • Aufenthalt von Personen in den Gefahrenbereichen

  • mangelhafte Kommunikation

  • fehlerhafte oder ungenügende Situationsbeurteilung

  • nicht bestimmungsgemässe Verwendung von Arbeitsmitteln (Maschinen und Geräte)

  • Missachten der Gefahrenbereiche (Seile, Fahrzeuge, Krane und Lasten) Spalten von Holz mit Häufige Verletzungen sind eingeklemmte, abgequetschte Finger und Hände. Spaltmaschinen: Ursachen:

  • Spaltmaschinen, bei denen zwischen Spaltkeil und Holz gegriffen werden kann

  • Überbrücken der Schutzeinrichtungen

  • nicht bestimmungsgemässe Verwendung von Maschinen wie das Arbeiten an der Maschine durch mehrere Personen Brennholz schneiden mit Häufige Verletzungen sind abgesägte und gequetschte Finger. Kreissägen: Ursache:

  • Kreissägen, bei denen in den Bereich des Kreissägeblatts gegriffen werden kann Bedienen des Buschholz- Häufige Verletzungen sind abgehackte, gequetschte und gebrochene Körperteile. hackers: Ursachen:

  • Buschholzhacker, bei denen in die Einzugswalzen oder in die Messer gegriffen werden kann

  • nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Maschine

2 Risiken vorbeugen

Beugen Sie den Risiken mit gezielten Massnah­men vor. Massnahmenschwer­punkte sind: Aufruf an alle, die in der Holzernte arbeiten:

  • Überlegen Sie sich vor Arbeitsbeginn, welche Technik Tätigkeiten Sie be­herrschen und welche nicht.

  • Erforderliche Arbeitsmittel beschaffen (Werkzeuge, Den­ken Sie daran: Für die meisten Arbeiten sind Maschinen, Geräte). beson­dere Fachkenntnisse erforderlich.

  • Nur betriebssichere Arbeitsmittel verwenden.

  • Defekte am Arbeitsmittel sofort beheben oder für Waldarbeit ist Facharbeit! Ersatz sorgen. • Beachten Sie konsequent die Si­cher­heitsregeln – in Ihrem eigenen Inte­res­se! Organisation • Studieren Sie die Bedienungsan­leitungen zu den

  • Arbeiten planen, organisieren und vorbereiten. Maschinen und befolgen Sie die Sicherheits­-

  • Notfallorganisation und Erste Hilfe sicherstellen. hin­weise.

  • Nie allein arbeiten. • Lassen Sie sich vom zuständigen Revierförster oder von der Revierförsterin beraten. Unterstüt­ Personen zen oder beauftragen Sie für Holzerntearbeiten

  • Für eigene Aus- und Weiterbildung sorgen. einen Forstbetrieb oder eine Forstunternehmung.

  • Sicherheitsregeln konsequent einhalten.

  • Persönliche Schutzausrüstung tragen.

Für das Ausführen von Kettensäge- und Holzerntearbeiten ist eine Ausbildung erforderlich:

  • Das Absägen von Büschen und das Einschneiden von Brennholz kann in einem 2-tägigen Kettensägehandhabungskurs gelernt werden.

  • Sichere Fäll- oder Rückearbeiten setzen mindestens einen 5-tägigen Basiskurs Holzernte und einen 5-tägigen Weiterführungskurs Holzernte voraus.

  • Werden die Arbeiten in einem Auftragsverhältnis durchgeführt, so ist das Absolvieren von insgesamt mindestens 10 Kurstagen gemäss Art. 21a WaG und Art. 34 Abs. 2 WaV obligatorisch. Dies betrifft Arbeiten im Auftrag und gegen Entgelt.

Information und Anmeldung:

  • www.holzerkurse.ch

  • Kantonale Forstdienste (Ausbildungs­leiter)

  • Landwirtschaftliche Schulen

3 Voraussehen und

vorausdenken

Stellen Sie sich bei der Arbeitsvorbereitung die folgenden Fragen:

  • Wie will ich vorgehen? • Welche Arbeitsmittel benötige ich?

  • Welche Arbeiten sind auszuführen? • Welche Sicherheitsmassnahmen sind zu treffen?

  • In welcher Reihenfolge müssen sie erledigt werden? • Wie viel Zeit nehmen die Arbeiten in Anspruch?

  • Wer führt welche Arbeiten aus? • Bin ich auch für Notfälle gerüstet?

  • Bin ich genügend ausgebildet? • Wie bin ich gegen Unfall versichert?

  • Welche Arbeiten muss ich Fachleuten übertragen? • Ist meine Haftpflichtversicherung ausreichend?

wie? wie viel Zeit?

wer? Fachleute? welche Arbeiten?

was? Haftpflicht?

Arbeitsmittel? Unfallversicherung?

Sicherheitsmassnahmen? für Notfall gerüstet?

4 Intakte Arbeitsmittel

Überlegen Sie sich frühzeitig, welche Arbeitsmittel Sie brauchen. 1 2

Je nach Tätigkeiten benötigen Sie:

  • Axt mit Schneidenschutz (1)

  • Gertel (2), Gertelhaken

  • Doppelmeter, Ablängstab, Rollmessband (3)

  • Fällhebeisen (4)

  • Fällkeil (5)

  • Spaltkeile

  • Spalthammer (6)

  • Kehrhaken (8) 4

  • Zappi (9)

  • Kettensäge mit Zubehör (siehe S. 12)

  • Zugmittel: Seilzugausrüstung (10), Rückefahrzeug, 8 5 Traktor mit Seilwinde (siehe S. 22)

Erforderlich sind auch:

  • Mittel für das Signalisieren (11) des Arbeitsplatzes

  • Erste-Hilfe-Material (7)

11 10

Verlangen Sie beim Kauf einer neuen Ma­schine die dazugehörende Bedie­nungs­­anleitung und eine Konformitätserklärung (schriftliche Erklärung des Her­stellers oder Lieferanten, dass die Maschine den geltenden Sicherheits­anfor­de­rungen ent­ 11 spricht).

5 Nie allein arbeiten!

Waldarbeiten sind mit besonderen Gefahren verbunden. Forstarbeiten mit besonderen Gefahren dürfen nur aus­ Es gibt immer wieder Situatio­nen, in denen Sie auf Hilfe geführt werden, wenn Hilfe gewährleistet ist. Arbeiten mit angewiesen sind: besonderen Gefahren sind:

  • beim Sichern des Arbeitsplatzes • Arbeiten mit der Kettensäge/Motorsäge

  • bei einem Unfall (Erste Hilfe, Alarmierung) • Fällen und Aufrüsten von Bäumen

  • maschinelle Holzbringung

  • Arbeiten mit Seilsicherung Um Ihre Leistungs- und Konzentra­tions­­fä­hig­keit aufrechtzuerhalten, sind regelmässig Pausen und eine angepasste Verpfle­gung nötig.

6 Für den Notfall

gerüstet sein

Ein unerwünschtes Ereignis – sei es ein Un­fall, ein Insek­ Bei einem Notfall: tenstich oder eine akute Erkrankung – kann jeden treffen. • Ruhe bewahren! Mit raschem und richtigem Handeln lassen sich uner­ • Übersicht verschaffen. wünschte Folgen oft vermeiden. Deshalb gilt: − Art des Ereignisses? − Verletzte, Sachschaden? Nie allein arbeiten! • Beurteilen − Gefahr für Retter? Alarmierung vorbereiten: − Brandgefahr, Explosionsgefahr?

  • Notfallkarte ausfüllen, www.suva.ch/88217-1.d − Steinschlaggefahr? − Wichtige Telefonnummern notieren. • Handeln − Koordinaten des Arbeitsplatzes bestimmen. − sich selber schützen − Treffpunkt für die Rettung am Boden festlegen. − Verunfallten aus Gefahrenbereich bringen

  • Mobiltelefon, Funkgeräte bereitstellen. − Verunfallten beurteilen

  • Hilfe anfordern. Vor Arbeitsaufnahme überprüfen: • Erste Hilfe leisten.

  • Notfallapotheke am Arbeitsort vorhanden?

  • Funktionstüchtigkeit und Empfang der Alarmierungsgeräte gewährleistet (z. B. Mobiltelefon mit Rega-App, EchoSOS, Rega Funk)?

  • Aktualisierte Notfallkarte dabei?

  • Erste-Hilfe-Massnahmen bekannt?

YES NO Wir brauchen Hilfe. Hier landen! Wir brauchen keine Hilfe.

7 Drittpersonen nicht

gefährden

Oft sind im Wald Personen anzutreffen, die spazieren, Auch Waldstrassen, Wald-, Fuss- und Wanderwege, wandern, Fahrrad fahren, joggen, Beeren und Pilze sam­ die nicht aus­schliesslich dem privaten Gebrauch dienen, meln, reiten oder andere Aktivitäten ausüben. gelten als öffentliche Verkehrsflächen.

Im Bereich von öffentlichen Verkehrs­flächen haben die Treffen Sie die notwendigen Signalisationsmass­nah­men Sicherheitsmass­nah­men dem Strassenverkehrsgesetz gemäss Factsheet «Schutz von Drittpersonen bei Wald­ (SVG), der Signali­sationsverordnung (SSV) und den kan­ arbeiten», www.suva.ch/33083.d tonalen Ausfüh­rungs­bestimmungen zu entsprechen.

8 Persönliche

Schutzausrüstung

Bei Arbeiten mit der Kettensäge ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung obligatorisch.

Bei Waldarbeiten besteht sie aus: 1

  • Helm (Kopfschutz) (1)

  • Gehörschutz (2)

  • Gesichtsschutz, Augenschutz (3) 2

  • signalfarbene Oberbekleidung (4)

  • Arbeitshandschuhe (5)

  • Arbeitshose mit Schnittschutz (6)

  • festes Schuhwerk mit stark profilierten Sohlen (7)

  • Erste-Hilfe-Material (8)

Entscheidend ist, dass Sie diese Aus­rüs­tung beim Arbeiten mit der Kettensäge konsequent tragen.

Schutzausrüstung beim Aufrüsten von Brennholz zu Hause Schutzausrüstung beim Arbeiten im Wald

9 Intakte Kettensäge

Ist Ihre Kettensäge mit den erforderlichen Vor Arbeitsbeginn: Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet? • Studieren Sie die Bedienungsanleitung. (5)

  • Kontrollieren Sie, ob die Sicherheitseinrichtungen

  • Kettenbremse mit Schutzbügel (1) funktionieren.

  • Gashebelsperre (2) • Überprüfen Sie, ob das Zubehör vorhanden ist. (6)

  • Kettenfangbolzen

  • hinterer Handschutz (3) Nach der Arbeit:

  • Antivibrationssystem • Führen Sie die Unterhaltsarbeiten aus.

  • Stoppschalter • Lassen Sie Servicearbeiten durch einen Fachmann

  • Schalldämpfer ausführen.

  • Kettenschutz (4)

10 Kettensäge sicher

betanken

Beim Betanken der Kettensäge können Ge­sundheits- und Umweltschäden entstehen.

Verwenden Sie deshalb

  • Sonderkraftstoff (Gerätebenzin, ben­zol­armes Benzin)

  • biologisch abbaubares Kettenöl

  • einen Kombikanister mit Sicherheits­einfüllstutzen (siehe Seite 12)

Beim Betanken

  • kein offenes Feuer

  • Rauchen verboten

Für den Transport und das Lagern von Öl sowie Treibstoffen sind die Anforderungen bezüglich Strassenverkehr, Gütertransport, Brand- und Umweltschutz einzuhalten.

11 Kettensäge sicher starten

Starten Sie die Kettensäge korrekt, indem Sie sie fixieren:

  • am Boden oder

  • zwischen den Beinen

Starten Sie die Kettensäge nur auf ebenem Untergrund. Achten Sie auf einen festen und sicheren Stand.

Der Sicherheitsabstand zur nächsten Person beträgt mindestens 2 Meter.

12 Sicher­heits­abstand

beim Sägen

Kettensägen sind Einpersonenmaschinen. Im Gefahrenbereich der laufenden Maschine darf sich nur die Person mit der Kettensäge aufhalten. Alle anderen Personen sind aus dem Gefah­renbereich wegzuweisen.

Der Sicherheitsabstand beträgt min­destens 2 Meter.

13 Baum- und

Umgebungsbeurteilung

Jeder Baum ist einzigartig. Deshalb müssen Sie vor dem Folgende Punkte sind zu beurteilen: Fällen unbedingt • Stammfuss (1)

  • den Baum und die Umgebung sorgfältig beurteilen z. B. Verletzungen, Wurzelanläufe

  • eine sichere Fällmethode wählen • Baumart (2)

  • den Rückzugsort bestimmen und markieren z. B. Durchmesser, Holzeigenschaften

  • den Rückzugsweg und den Rückzugsort freimachen. • Stammverlauf (3) z. B. Hängerichtung, Zwiesel

  • Krone (4) z. B. Gewichtsverteilung, Grösse

  • Spezielle Gefahren (5) z. B. hängen gebliebene Äste und Kronen­teile, dürre Äste

  • Baumhöhe (6)

4 z. B. Höhe in Metern, doppelte Baumlän­ge

  • Umgebung (7) z. B. Hindernisse, Wind, dürre Bäume (Totholz)

  • Fällschneise (8) z. B. Nachbarbäume, dürre Bäume (Totholz)

Bestimmen Sie aufgrund der Baum- und Umgebungsbeurteilung die genaue Fällrichtung, eine sichere Fällmethode, den Rückzugsort und -weg.

14 Sicherheitsregeln im

Fall- und Gefahrenbereich

Personen im Gefahrenbereich (2) Die hier genannten Sicherheitsregeln gelten für das • Alle Personen im Gefahrenbreich unterbrechen vor Fällen von gesunden Bäumen, die gerade stehen dem Ausführen des Fällschnitts die Arbeit und achten und eine gleichmässige Gewichtsverteilung auf­ auf die Gefahren, die sich aus dem Fällvorgang ergeweisen («Normalfall»). ben. • Sie dürfen erst weiterarbeiten, wenn die Ge­fahr vorüber ist.

Bei Fällarbeiten hat die Person, die den Baum fällt,­die Kranke, krumme oder schief stehende Bäume sind Sicherheitsregeln kompromisslos durchzusetzen. Spezialfälle. Bei diesen Bäumen kann der Fallbereich in doppelter Baumlänge bis zu 360° betragen Sie muss («Spezialfall»).

  • alle Personen vor dem Ausführen des Fällschnitts aus Personen sind in diesen Situationen vor Beginn der dem Fallbe­reich (1) wegweisen Fällarbeiten zu warnen und aus dem Fallbereich

  • alle an den Holzschlagarbeiten beteiligten Personen im wegzuweisen. Gefahrenbereich vor dem Ausführen des Fällschnitts warnen

  • alle übrigen Personen aus dem Gefahrenbereich weg­ Die vollständigen Darstellungen und Regeln dazu finden weisen (3) Sie in der Broschüre «Unfallgefahren und Sicherheits-

  • den Fall- und Gefahrenbereich wiederholt überwachen regeln beim Fällen von Bäumen», www.suva.ch/44011.d oder überwachen lassen und rechtzeitig warnen. oder im Lehrmittel «Die Holzernte» von WaldSchweiz, www.waldschweiz.ch

1 Fallbereich

2 Gefahrenbereich

3 Übrige Personen

4 Kronenprojektion

Beabsichtigte Fällrichtung

45° 1 2 4 Doppelte Baumlänge 45°

15 Fällen ist Facharbeit

Facharbeit will gelernt sein. Schätzen Sie Ihre Möglich­ Erweitern und aktualisieren Sie periodisch Ihr Können in keiten realistisch ein! Aufbau- oder Weiterbildungskursen.

Fällarbeiten sind nichts für Anfänger und Anfängerinnen Sind Sie Anfänger, Anfängerin oder ungeübt? Dann oder Personen ohne Erfahrung. Wenden Sie sich in dielassen Sie die Finger vom Fällen. Beauftragen Sie sem Fall an den zuständigen Revierförster oder die Fachpersonen damit. Revierförsterin. Beauftragen Sie für Holzerntearbeiten einen Forstbetrieb oder eine Forstunternehmung.

Detaillierte Beschreibungen der gängigen Methoden «Fällen Normalfall» und «spezielle Fällmethoden» finden Sie in den Lehrmitteln der praktischen Aus- und Weiterbildungskurse des Verbandes WaldSchweiz: www.waldschweiz.ch

16 Kettensäge sicher führen

  • Spannungen der Äste beachten.

  • Zum Sägen sicheren Stand ein­neh­men.

  • Kettensäge ruhig, konzentriert und unverkrampft führen.

  • Mit dem Daumen unter dem Griffrohr durchgreifen.

  • Sicherheitsabstände einhalten.

  • Am Arbeitsplatz für Ordnung sorgen.

  • Bei Gefahr von abrollendem Stamm bergseitig stehen und arbeiten.

  • Nicht mit der Schwertspitze sägen, da sonst die Gefahr besteht, dass die Säge blitzartig hochschlägt. (siehe Bild unten)

  • Auf korrekte Körperhaltung achten, Wirbelsäule entlasten durch Beugen der Knie, Aufrichten des Oberkörpers und Vermeiden von Verdrehung.

17 Trennschnitte aus

sicherem Stand

  • Situation und Gefahren (auch die Gefähr­dung von Dritten) beurteilen.

  • Spannungen im Holz beachten, ab­schät­zen, wo sich Druck- (1) und Zugzonen (2) befin­­den.

  • Sicheren Standort einnehmen (3). Dieser befindet sich in Hanglagen ober­halb des Stamms.

  • Gefahrenbereiche freihalten (4).

  • Korrekte Schneidetechnik anwenden. Diese kann in einem Holzerkurs gelernt werden.

18 Hängen gebliebene

Bäume und Totholz

«Hänger» Kennen und beherrschen Sie die korrekten Schnitttechniken und Fällmethoden? Wenn nein, immer eine Fachperson beiziehen.

  • Hängen gebliebene Bäume zu Boden bringen, bevor weiterge­arbeitet wird.

  • Ruhe bewahren.

  • Situation von verschiedenen Standorten aus beurteilen.

  • In schwierigen Fällen eine Fachperson bei­ziehen.

  • Sichere Arbeitsmethode und geeignete Arbeitsmittel wählen.

  • Den hängen gebliebenen Baum mit einem Zugmittel aus sicherer Distanz herunterziehen oder herunterdrehen.

  • Nie im Fallbereich des Hängers arbeiten.

  • Nie Personen im Fallbereich des Hängers dulden.

  • Nie den Hänger oder Stützbaum besteigen.

  • Nie den Stützbaum fällen.

  • Nie andere Bäume auf den Hänger fällen.

«Totholz» (abgestorbene, dürre Bäume)

  • Immer eine Fachperson beiziehen.

  • Holzschlag durch eine Forstunternehmung mit Vollernter ausführen lassen.

  • Nicht mit Keilen fällen.

  • Aus sicherer Distanz mit einer Seilwinde umziehen.

  • Sichere Fällmethode einsetzen (z. B. Fällen aus Distanz).

In Beständen mit stehenden, dürren Bäumen oder Bäumen mit Totholzanteil ist höchste Vorsicht geboten. Es besteht eine erhöhte Gefährdung durch herunterfallende Äste und Kronenteile sowie umstürzende oder zusammenbrechende Bäume.

19 Sichere Forstmaschinen

Beim Rücken von Holz muss besonders die Person, wel­ • Heckschutzgitter (2) che die Maschinen führt, geschützt werden. Überprü­fen − ganze Heckfläche der Fahrerkabine abdeckend Sie, ob an Ihrem Rückefahrzeug die folgenden obligatori­ − massive Konstruktion schen Sicherheits­ein­richtungen vorhanden sind: − direkt an Sicherheitskabine oder an Seilwinde

  • sichere Fahrerkabine: Sicherheitska­bine (1), oder angebracht Sicherheitsrahmen mit Schutz gegen herabfallende • sichere Windenbedienung Gegenstände − in der Fahrerkabine oder aus sicherer Distanz

  • geeigneter Fahrersitz: bedienbar − schlag- und vibrationsdämpfend − mit Funkfernbedienung − auf Grösse und Gewicht von Personen einstellbar − mit Totmannschaltung

  • Gelenkwellenschutz, inklusive Geräte­schutztopf

Genügend Stauraum ermöglicht Ihnen ein sicheres Mitführen von Umlenk­rollen, Rundschlingen, Kabelschere und anderen benötigten Arbeitsmitteln.

20 Abstand beim Holzrücken

Meiden Sie konsequent den Gefahren­be­reich von

  • bewegten Lasten (inklusive Schwenkbe­reich!)

  • sich bewegenden und gespannten Seilen (insbesondere Seilwinkel!)

  • Maschinen und Kranen.

2 Seile, Ketten, Struppen, Rundschlingen und Umlenkrollen müssen der Zugkraft der Winde entsprechen.

Das Mitfahren von Personen auf Arbeitsmitteln ist nur gestattet, wenn dies vom Hersteller so vorgesehen ist.

1 Schwenkbereich der Last

2 Bereich in der Zugrichtung vor der Seilwinde

3 Seilinnenwinkel

1 Sicherer Standort des Seilwindenführers

2 Sicherer Standort des Seilwindenführers mit Funk

3 Bereich in der Zugrichtung vor der Seilwinde

4 Schwenkbereich der Last

1 3

21 Holz sicher spalten

Unfälle an der Spaltmaschine haben oft schwerwiegende Folgen, zum Bei­spiel den Verlust eines Fingers oder der ganzen Hand.

Sichere Spaltmaschinen weisen die folgenden Merk­ 1 male auf: • Keine Einklemmgefahr für Hände und Füsse. Die Einklemmgefahr ist verhindert, wenn man beim Auslösen des Spaltvorganges beide Hände an den Bedienungshebeln haben muss und gleichzeitig das

1 Holz fixieren kann (1). So bleibt keine Hand frei, um

zwischen Holz und Werkzeug bzw. zwischen Holz und Holzauflage zu greifen. Nur bei Maschinen mit ge­schlos­senen Systemen darf es möglich sein, den Spaltvorgang nur mit einer Hand auszulösen. • Keine Verletzungsgefahr durch weggeschleuderte oder umfallende Holzstücke (2). 2 • Verdeckung der Antriebselemente (Keilriemen oder Zapfwelle).

Verlangen Sie beim Kauf einer neuen Maschine die dazugehörige Bedienungs­anleitung und eine Konformitätserklärung (siehe S. 7). Testen Sie die Maschine vor dem Kauf.

Erforderliche persönliche Schutzausrüs­tung beim Arbeiten an der Spaltmaschine:

  • Gehörschutz

  • Augen- oder Gesichtsschutz

  • anliegende und bequeme Arbeits­klei­dung

  • Arbeitshandschuhe

  • festes Schuhwerk mit stark profilierter Sohle

Es darf immer nur eine Person an der Spaltmaschine arbeiten.

22 Holz sägen mit der Wipp-

oder Rolltischkreissäge

Brennholz lässt sich mit verschiedenen Ma­schinen sägen.

Am sichersten sind

  • Rolltischkreissägen, die mit einer Zuführvorrichtung ausgestattet sind

  • Wippkreissägen (siehe Bild). Diese haben den Vorteil, dass in der Ausgangsstellung das Sägeblatt von der Wippe verdeckt wird. Beim Sägen verhindert die Zuführvorrichtung, dass man ins Sägeblatt greifen kann.

Für das Brennholzsägen bedingt ge­eignet sind • Tischkreissägen (Format- und Baukreissägen). Sie müssen mit einem Spaltkeil und einer Schutzhaube ausgerüstet sein, die sich auf den Holzdurchmesser einstellen lässt.

Eher ungeeignet sind • Bandsägen, weil beim Brennholz­sägen das Sägeblatt nicht immer optimal fixiert ist und beim Sägen von verschmutztem Holz das Säge­blatt stark leidet.

Erforderliche persönliche Schutzaus­rüs­tung beim Verlangen Sie beim Kauf einer neuen Maschine Brennholzsägen: die dazugehörige Bedienungs­anleitung und eine

  • Gehörschutz Konformitätserklärung (siehe S. 7). Testen Sie die

  • Augen- oder Gesichtsschutz Maschine vor dem Kauf aus.

  • anliegende und bequeme Arbeits­klei­dung

  • Arbeitshandschuhe

  • festes Schuhwerk mit stark profilierter Sohle

Gute Ordnung am Arbeitsplatz vermindert die Sturzgefahr und erleichtert die Arbeit.

23 Buschholzhacker

Mit dem Buschholzhacker lassen sich Äste und Sträu­ Verwenden Sie nur sichere Buschholzhacker, die folgencher zu Hackschnitzeln verkleinern. Auch diese Arbeiten de Bedingungen erfüllen: können Sie sicher bewältigen, wenn Sie die folgenden • Der Materialeinzug lässt sich mit einem Schaltbügel (1), Regeln beachten: der seitlich und oberhalb bzw. seitlich und unterhalb des Zuführtrichters angebracht ist, jederzeit stoppen. Zersägen Sie krumme Äste mit grös­serem Durchmesser • Der Zuführtrichter ist so gestaltet, dass auf keinen Fall in Stücke. So wird das Holz beim Einziehen in die mit den Händen in die Einzugswalzen gegriffen werden Ma­schi­ne weniger umhergeschlagen, und Sie ersparen kann. sich das Heben von schweren Lasten. Führen Sie die Sägeschnit­te in ca. 45 Grad aus (siehe Bild). Damit Trotz all dieser Massnahmen muss mit herausgeschleuerleichtern Sie die Mate­rialaufnahme durch die Einzugs­ dertem Hackgut und umherschlagenden Ästen gerechnet walzen. werden. Stehen Sie deshalb nicht direkt hinter dem Zuführtrichter. Zudem ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung unabdingbar:

  • Gehörschutz

  • Kopfschutz (Helm)

  • Gesichts- und Augenschutz (nur eine Schutzbrille schützt gegen den Staub)

  • anliegende und bequeme Arbeits­klei­dung

  • Arbeitshandschuhe

  • festes Schuhwerk mit stark profilierter Sohle

Sorgen Sie auch dafür, dass sich keine anderen Personen im Gefahrenbereich aufhalten.

Verlangen Sie beim Kauf einer neuen Maschine die dazugehörige Bedienungs­anleitung und eine Konformitätserklärung (siehe S. 7). Testen Sie die Maschine vor dem Kauf.

45° 45°

24 Gefahren beim

Brennholztransport

Auch wenn es «nur» um den Brenn­holz­­trans­port geht, • Wird nur mitgefahren, wenn dies vom Hersteller so müssen Sie sich einige Fragen stellen: vorgesehen ist?

  • Besitzt der Fahrer oder die Fahrerin einen Führeraus­ • Werden Brennholztransporte bei nasser, vereister, weis für die entsprechende Fahrzeugkate­gorie? laub- oder schneebedeckter Fahrbahn in kupiertem

  • Ist das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschrifts­ Gelände vermieden? gemässem Zustand? • Wird das Rückhaltesystem (Sicherheitsgurt) verwendet, − Lichter und Blinker funktionieren. falls dieses vorhanden ist? − Bereifung ist geländetauglich.

  • Wird das Betriebsgewicht (Leergewicht + Ladung), das Zur Erinnerung: ein Ster Holz wiegt: im Fahrzeugausweis vermerkt ist, nicht überschritten? Buche: waldfrisch rund 750 kg, trocken ca. 540 kg

  • Ist die Ladung gesichert? Tanne: waldfrisch rund 700 kg, trocken ca. 340 kg Am besten eignen sich Spanngur­ten.

25 Mit dem Freischneider

arbeiten

Für das Arbeiten mit dem Freischneider benötigen Sie • Prüfen Sie vor Inbetriebnahme des Frei­schneiders, ob eine persönliche Schutz­ausrüstung. alle für die Sicher­heit wichtigen Einrichtungen vorhanden sind und funktionieren: Je nach Gefährdung besteht sie aus: − Gashebelsperre − Helm − Stoppschalter − Gehörschutz − Schutz für die Schneidausrüstung, Klingenschutz − Augen- oder Gesichtsschutz − der Betriebsanleitung entsprechendes Schneidwerk­ − anliegender und bequemer Arbeits­kleidung zeug (Sichtkontrolle) (bei Waldarbeiten mit signalfarbenem Oberteil) − verstellbarer Traggurt mit Schnellverschluss − Arbeitshandschuhen − Klingenmutter, Gegenmutter an der Schneidausrüs­ − festem Schuhwerk mit stark profilierter Sohle tung − Erste-Hilfe-Material − Transportschutz

Lesen Sie vor Arbeitsbeginn die Be­dienungsanleitung aufmerksam durch. Verwenden Sie nur geeignete und der Bedienungsanleitung entsprechende Freischneidewerkzeuge.

  • Beachten Sie beim Betanken dieselben Sicherheitsregeln wie bei der Kettensäge (siehe S. 13). Vermeiden Sie deshalb das Schnei­den im kriti­

  • Halten Sie beim Arbeiten immer einen Sicherheitsab­ schen «Bereich von 12 bis 2 Uhr» (siehe Bild). stand von 15 m zu anderen Personen ein.

  • Beim unsachgemässen Arbeiten mit dem Freischneider kann es zum Rückschlag des Schneidwerkzeuges (Sägeblatt) kommen. 12

9 3

15 m

26 Sicherheitsregeln gelten

auch im eigenen Wald

Die Sicherheitsregeln für die Waldarbeit gelten nicht nur Landwirtschaft für Profis, die bei einem Forstbetrieb oder einer Forstun­ Landwirte und Landwirtinnen bewirtschaften ihren eigeternehmung angestellt sind, son­­dern für alle, die Wald- nen oder fremden Wald in der Regel als Selbständigarbeiten ausfüh­ren. Auch beim Arbeiten im eigenen erwerbende. Deshalb können die Sicher­heitsbestim- Wald! mungen, die für den Arbeitneh­merschutz gelten, bei ihnen nicht präventiv, d. h. im Voraus, durchgesetzt wer­ Freizeitholzer den. «Freizeitholzer» sind Personen, die nur in ihrer Freizeit Waldarbeiten verrichten. Für sie gelten grundsätzlich die Kommt es aber zu einem Unfall, kann die Unfallversichegleichen Sicher­heits­regeln wie für Ar­beitnehmende von rung die geltenden Sicher­heits­regeln zur Beurteilung des Forst­betrie­ben oder Forstunternehmungen. Die einzuhal­ Falls beiziehen und je nach Versiche­rungsvertrag festletenden Sicherheitsregeln (Regeln der Technik) sind bei­ gen, ob die Versi­che­rungsleistungen gekürzt werden. spielsweise in den Bedienungs-, Wartungs- und Verwen­ Auch im Falle einer Schädigung Dritter spielt es haftdungsanleitungen zu den eingesetzten Arbeitsmitteln pflichtrechtlich eine zentrale Rolle, ob die Sicherheitsrebeschrieben, etwa in der Bedienungsanleitung des Her­ geln eingehalten wurden. stellers für eine Kettensäge. Unfälle mit Schwerverletzten werden auch strafrechtlich Führt während des Freizeitholzens ein Miss­achten von immer von Amtes wegen abgeklärt. Dabei greifen die Sicherheitsregeln zu einem Un­fall, kann es zur Kürzung Strafuntersuchungsbehörden meist auf die für die Sicherder Versiche­rungs­­leistungen kommen. Gemäss Unfall­ heit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden versiche­­rungsgesetz (UVG) liegen Kürzungs­gründe geltenden Sicherheitsregeln zurück. namentlich in den folgenden Fällen vor:

  • bei Grobfahrlässigkeit (Art. 37 Abs. 2 UVG) Sich über die geltenden Sicherheits­regeln zu

  • beim Eingehen von Wagnissen (Art. 50 UVV) orientieren und sie einzuhalten, lohnt sich aus rechtlicher und finanzieller Sicht allemal. Am wichtigsten ist aber, dass Ihnen bei Holzerntearbeiten nichts passiert und Sie gesund bleiben.

27 Weitere Informationen

Richtlinie Factsheets

  • EKAS-Richtlinie Forstarbeiten, www.suva.ch/2134.d • Waldarbeiten im Bereich von Totholz, www.suva.ch/ 33084.d

  • Arbeiten mit der Kettensäge, www.suva.ch/33062.d Checklisten • Schutz von Drittpersonen, www.suva.ch/33083.d

  • Arbeiten mit der Kettensäge/Motorsäge, Diese Publikationen können Sie gratis bei der Suva www.suva.ch/67033.d beziehen.

  • Arbeiten mit dem Freischneidegerät, www.suva.ch/67059.d

  • Keilspaltmaschine für das Spalten von Brennholz, Publikationen der BUL www.suva.ch/67060.d

  • Notfallplanung für nicht ortsfeste Arbeitsplätze, • Ausbildung und Organisation bei Waldarbeiten www.suva.ch/67061.d • Bäume fällen, entasten und trennen

  • Rücken von Holz mit Seilwinde und Fahrzeug, • Waldwirtschaft Persönliche Schutzausrüstung (PSA) www.suva.ch/67118.d • Motorsäge

  • Arbeitsvorbereitung (AVOR), www.suva.ch/67124.d • Forstseilwinde

  • Buschholzhacker, www.suva.ch/67155.d

  • Baumkronen pflegen und zurückschneiden, Diese Publikationen können Sie bestellen bei: www.suva.ch/67156.d Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) Sägetstrasse 101, 4802 Strengelbach Merkblätter Tel. 062 739 50 40 www.info.bul.ch

  • Unfallgefahren und Sicherheitsregeln beim Fällen von Bäumen, www.suva.ch/44011.d

  • Vorsicht Zecken! www.suva.ch/44051.d Kursunterlagen WaldSchweiz

  • Baum- und Umgebungsbeurteilung. Damit Sie eine sichere Fällmethode und Fällschnittart • Die Holzernte – Grundlagen wählen, www.suva.ch/44064.d

  • Sturmholz sicher aufrüsten, www.suva.ch/44070.d Die Kursunterlagen sind erhältlich bei:

  • Aus Unfällen lernen. 6 Unfallbeispiele, WaldSchweiz, Rosenweg 14, 4502 Solothurn www.suva.ch/unfallbeispiele Tel. 032 625 88 00 (Preis auf Anfrage)

  • Zehn lebenswichtige Regeln für die Waldarbeit, www.waldschweiz.ch www.suva.ch/84034.d (Faltprospekt) www.suva.ch/88817.d (Instruktionsmappe)

  • Forstarbeiten sicher versichert: Versicherungspflicht Unterlagen von Codoc - Bildungszentrum Wald und Arbeitssicherheit, www.suva.ch/88202.d

  • Film «Rücken - Seilwindeneinsatz in der Holzernte»

  • Sensibilisierungsfilm «Fällen aus Distanz»

Die Filme sind erhältlich bei Codoc, www.codoc.ch

Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler

Die Suva ist mehr als eine Überschüsse gibt die Suva Versicherung; sie vereint in Form von tieferen Prämien Prävention, Versicherung an die Versicherten zurück. und Rehabilitation.

Die Suva wird von den Sozial­ Die Suva ist selbsttragend; partnern geführt. Die ausge­ sie erhält keine öffentlichen wogene Zusammensetzung des Gelder. Suva-Rats aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und des Bundes ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen.

Suva Postfach, 6002 Luzern

Auskünfte Bereich Gewerbe und Industrie Tel. 058 411 12 12 kundendienst@suva.ch

Bestellungen www.suva.ch/44069.d

Titel Profi im eigenen Wald

Illustrationen Oculus Illustration

Gedruckt in der Schweiz Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet. Erstausgabe: November 1987 Überarbeitete Ausgabe: August 2025

Publikationsnummer 44069.d

Schweizerische Eidgenossenschaft Finanziert durch die EKAS Confédération suisse www.ekas.ch Confederazione Svizzera Confederaziun svizra