Manuelle Auslösung einer RDA
FAQ-Nummer – 21-022 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Vorschrift: 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Ziffer, Absatz: 4.8, Absatz 3 Thema: Manuelle Auslösung einer RDA Beschlussdatum: 12.09.2023 Frage: Gemäss Brandschutzrichtlinie darf eine von Hand in Betrieb gesetzte RDA nur im Spülbetrieb wirken. Entspricht diese Anforderung noch dem Stand der Technik?
Antwort ABSV: Die manuelle Steuerung der RDA wird in der Norm SN EN 12101-13:2022 unter Ziffer 7.4.2 geregelt (Anforderungen bezüglich Ausführung und Ansteuerungen, Vorgegebene Funktionen: EIN/Automatisch/AUS). Folgendes ist festgehalten: «Die Position „EIN“ startet die RDA, ohne eine bestimmte Abströmung zu steuern (öffnen).» Die manuelle Steuerung der RDA ist aber nicht zu verwechseln mit der manuellen Aktivierung von Brandfallsteuerungen gemäss VKF-BSE 108-15. Wird auf diesem Weg eine Brandfallsteuerungszone aktiviert, ist diese Ansteuerung mit einer automatischen Ansteuerung gleichzusetzen und der entsprechende definierte Betriebsfall ist zu starten.
Antrag an IOTH zur Änderung bei nächster Revision Ohne Rechtskraft bis Verabschiedung durch das IOTH FAQ öffentlich publiziert