RRB Nr. 246/2015
Steuergesetz, Änderung, Aus- und Weiterbildungsabzug, Inkraftsetzung
March 18, 2015German2 min
Source zh.ch
Steuergesetz, Änderung, Aus- und Weiterbildungsabzug, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2015
246. Steuergesetz (Änderung vom 8. Dezember 2014,
Erwägungen
Aus- und Weiterbildungsabzug; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 8. Dezember 2014 eine Änderung des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (Aus- und Weiterbildungsabzug; ABl 2014-12-19). Mit Verfügung vom 20. Februar 2015 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss des Kantons- rates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2015-02-27). Diese Ver- fügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Steuergesetzes kann auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 8. Dezember 2014 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (Aus- und Weiterbildungsabzug) wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraft- setzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi