RRB Nr. 246/2015
Steuergesetz, Änderung, Aus- und Weiterbildungsabzug, Inkraftsetzung
18 da mars 2015German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2015
246. Steuergesetz (Änderung vom 8. Dezember 2014,
Erwägungen
Aus- und Weiterbildungsabzug; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 8. Dezember 2014 eine Änderung des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (Aus- und Weiterbildungsabzug; ABl 2014-12-19). Mit Verfügung vom 20. Februar 2015 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss des Kantons- rates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2015-02-27). Diese Ver- fügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Steuergesetzes kann auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 8. Dezember 2014 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (Aus- und Weiterbildungsabzug) wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraft- setzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi