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Konsolidierte Berichterstattung Personalführungskennzahlen 2025

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2026

472. Konsolidierte Berichterstattung Personalführungskennzahlen

Erwägungen

Mit Beschluss Nr. 700/2014 legte der Regierungsrat fest, welche Perso- nalführungskennzahlen jährlich erhoben und zu einem konsolidierten Gesamtbericht zusammengeführt werden. Aufgrund des Berichts des Regierungsrates zum Postulat KR-Nr. 8/2018 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann in der Kantonsverwaltung umfasst der Bericht zu den Personalführungskennzahlen zusätzliche Kennzahlen zur Gleich- stellung. Der vorliegende Bericht enthält die aktualisierten Daten des Jahres 2025. Darüber hinaus nimmt der Kanton Zürich an einem jähr- lich wiederkehrenden «Diversity Benchmarking» der Universität St. Gal- len teil. Die konsolidierte Berichterstattung zu den Personalführungskenn- zahlen 2025 enthält tabellarische Aufstellungen zu den folgenden Kenn- zahlen: – Anstellungen nach Lohnklassengruppe (1–10, 11–15, 16–20, 21–22, 23+) – Anstellungen nach Beschäftigungsgrad (90–100%, 50–89%, <50%) – Medianlöhne mit 10-, 25-, 75- und 90-Prozent-Perzentilen – Medianlöhne nach Alter – Anstellungen nach Kaderstufe und Führungsfunktion – Anstellungen nach beruflicher Stellung und Beschäftigungsgrad – Anstellungen nach beruflicher Stellung und Dienstjahren Darüber hinaus enthält die Berichterstattung insbesondere Kennzah- len zu den folgenden Themen: – Mitarbeiterbeurteilungen – Individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzulagen – Teilnehmende an kantonsinternen Weiterbildungsmassnahmen – Nettofluktuation und Austritte – Zeitguthaben (Gleitzeit, Überzeit, Ferienguthaben) – Beförderungen und Rekrutierung ins Kader Die Kennzahlen sind im Einzelnen der Konsolidierten Berichterstat- tung Personalführungskennzahlen 2025 zu entnehmen. Weitere Angaben (für die Entwicklung bis Ende 2024) finden sich im Dokument «HSG Diversity Benchmarking 2025 Kanton Zürich Haupterkenntnisse & Empfehlungen» der Universität St. Gallen. Die Berichterstattung und das vorgenannte Dokument werden zusammen mit diesem Beschluss veröffentlicht.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die konsolidierte Berichterstattung zu den Personalführungskenn- zahlen 2025 wird zur Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei, je unter Beilage der Berichterstattung.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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