RRB Nr. 68/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Winkel, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
February 3, 2021German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2021
68. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Winkel)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Winkel und der Politischen Gemeinde Winkel haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Poli- tischen Gemeinde Winkel sowie sinngemäss die Auflösung der Primar- schulgemeinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Ge- meindeordnung der Politischen Gemeinde Winkel tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens die- ser Gemeindeordnung werden die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Winkel und die Gemeindeordnung der Pri- marschulgemeinde Winkel aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Winkel am 29. November 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Winkel, Gemeindekanzlei, Seeb- nerstrasse 19, 8185 Winkel, die Primarschulpflege Winkel, Hungerbüel- strasse 15, 8185 Winkel, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, Post- fach 722, 8180 Bülach, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli