RRB Nr. 68/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Winkel, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
3 febbraio 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2021
68. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Winkel)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Winkel und der Politischen Gemeinde Winkel haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Poli- tischen Gemeinde Winkel sowie sinngemäss die Auflösung der Primar- schulgemeinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Ge- meindeordnung der Politischen Gemeinde Winkel tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens die- ser Gemeindeordnung werden die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Winkel und die Gemeindeordnung der Pri- marschulgemeinde Winkel aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Winkel am 29. November 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Winkel, Gemeindekanzlei, Seeb- nerstrasse 19, 8185 Winkel, die Primarschulpflege Winkel, Hungerbüel- strasse 15, 8185 Winkel, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, Post- fach 722, 8180 Bülach, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli