RRB Nr. 824/2020
Kulturförderungskommission, Amtsdauer 2019-2023, Wahl
September 2, 2020German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. September 2020
824. Kulturförderungskommission (Amtsdauer 2019–2023, Wahl)
Erwägungen
Mit Beschluss Nr. 632/2019 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kulturförderungskommission für die Amtsdauer 2019–2023. Eine der beiden damaligen Vakanzen besetzte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 896/2019. Als Mitglied der Fachgruppe Bildende Kunst ist Deborah Keller, ge- boren 1980, zu wählen. Sie studierte Kunstgeschichte, Komparatistik und Germanistik an der Universität Zürich. Von 2012 bis 2018 war sie stell- vertretende Direktorin der renommierten Galerie Häusler Contempo- rary Zürich. Seither ist sie einerseits Redaktorin des Kunstbulletins und freischaffende Kunstkritikerin und anderseits Kuratorin der Kunsthalle Arbon. 2019 begleitete sie die Werkschau der Fachstelle Kultur des Kan- tons Zürich als externe Expertin. Mit ihrer vielfältigen Erfahrung im Be- reich der Bildenden Kunst, ihrem Fachwissen und dem breiten Kultur- interesse ergänzt Deborah Keller sowohl die Fachgruppe Bildende Kunst als auch die Kulturförderungskommission in idealer Weise.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied der Kulturförderungskommission ab 1. September 2020 wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt: Deborah Keller, geboren 1980, Zürich.
II. Mitteilung an Deborah Keller (Versand durch die Direktion der Jus- tiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli