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Decisione

RRB Nr. 824/2020

Kulturförderungskommission, Amtsdauer 2019-2023, Wahl

2 settembre 2020Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. September 2020

824. Kulturförderungskommission (Amtsdauer 2019–2023, Wahl)

Erwägungen

Mit Beschluss Nr. 632/2019 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kulturförderungskommission für die Amtsdauer 2019–2023. Eine der beiden damaligen Vakanzen besetzte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 896/2019. Als Mitglied der Fachgruppe Bildende Kunst ist Deborah Keller, ge- boren 1980, zu wählen. Sie studierte Kunstgeschichte, Komparatistik und Germanistik an der Universität Zürich. Von 2012 bis 2018 war sie stell- vertretende Direktorin der renommierten Galerie Häusler Contempo- rary Zürich. Seither ist sie einerseits Redaktorin des Kunstbulletins und freischaffende Kunstkritikerin und anderseits Kuratorin der Kunsthalle Arbon. 2019 begleitete sie die Werkschau der Fachstelle Kultur des Kan- tons Zürich als externe Expertin. Mit ihrer vielfältigen Erfahrung im Be- reich der Bildenden Kunst, ihrem Fachwissen und dem breiten Kultur- interesse ergänzt Deborah Keller sowohl die Fachgruppe Bildende Kunst als auch die Kulturförderungskommission in idealer Weise.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied der Kulturförderungskommission ab 1. September 2020 wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt: Deborah Keller, geboren 1980, Zürich.

II. Mitteilung an Deborah Keller (Versand durch die Direktion der Jus- tiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli