Deutsch
Schweregrad eines Kopfanpralls nach einem Skiunfall; keine organisch ausgewiesenen Unfallfolgen (worunter neuropsychologische Störungen nicht fallen); Fallabschluss erfolgte nicht verfrüht; versicherungsärztliche Stellungnahme beweiskräftig; Adäquanzprüfung nach den für psychische Gesundheitsschädigungen und nicht nach den für schleudertraumaähnliche Verletzungen anwendbaren Kriterien.