Umgestaltung Vorland
Building application · Flurweg 23, Burgdorf
Project
- Project
- Umgestaltung Vorland
- Location
- Flurweg 23, Burgdorf
- Municipality
- Burgdorf
- Canton
- Bern
- Parcels
- 1571
- EGRID
- CH428956463517
- Zone
- Residential zone (Wohnzone 2)
- Exceptions requested
- Nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)
Procedure
- Published
- Dec 25, 2025
- Objections
- until Jan 26, 2026
- Plans on display at
- Bauinspektorat
How to object
Auflagestelle Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 26. Januar 2026 Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.