energetische Sanierung einer Bauernhauswohnung
Building application · Littewil 249, 3068 Utzigen
Project
- Project
- energetische Sanierung einer Bauernhauswohnung
- Project type
- Renovation
- Location
- Littewil 249, 3068 Utzigen
- Municipality
- Vechigen
- Canton
- Bern
- Parcels
- 1569
- EGRID
- CH373583934630
- Zone
- Core zone (Weilerzone)
- Exceptions requested
- Unterschreitung Raumhöhe Art. 67 BauV
Procedure
- Published
- Jun 17, 2026
- Objections
- until Jul 17, 2026
- Plans on display at
- Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll
How to object
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 17.07.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Ergänzende rechtliche Hinweise: Das Projekt liegt gemäss Art.97 LwG öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagedauer schriftlich und begründet an die Auflagestelle zu richten.