Reklameanlage an Gebäudefassade

Building application · Gächlingerstrasse 3, 8213 Neunkirch

Project

Project
Reklameanlage an Gebäudefassade
Location
Gächlingerstrasse 3, 8213 Neunkirch
Municipality
Neunkirch
Canton
Schaffhausen
Parcels
2014
EGRID
CH615480087953

Procedure

Published
Aug 16, 2024
Plans on display at
Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

How to object

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parties